API src

Abschließende Stellungnahme zur Stellungnahme der AGO zur Risikoabwägung des BfS für das weitere Vorgehen im Bereich der 2. südlichen Richtstrecke nach Westen auf der 750-m-Sohle (PDF, nicht barrierefrei)

Description: Schachtanlage Asse II Abschließende Stellungnahme zur Stellungnahme der AGO zur Risikoabwägung des BfS für das wei- tere Vorgehen im Bereich der 2. südlichen Richtstre- cke nach Westen auf der 750-m-Sohle Inhaltsverzeichnis 1Einführung .................................................................................................................... 1 2Schwerpunkte des Dissens .......................................................................................... 3 3 2.1„Drainage“ / Lösungsfassung ................................................................................ 3 2.2Topfkonzept .......................................................................................................... 4 2.3Notfallplanung ....................................................................................................... 4 2.4Rückholungsplanung ............................................................................................. 4 Stellungnahme zur AGO- Stellungnahme zur Risikoabwägung .................................... 5 3.1Anmerkungen der AGO zum Kapitel 1................................................................... 5 3.2Anmerkungen der AGO zum Kapitel 2................................................................... 6 3.3Anmerkungen der AGO zum Kapitel 3................................................................... 9 3.4Anmerkungen der AGO zum Kapitel 4................................................................... 9 3.5Anmerkungen der AGO zum Kapitel 5................................................................. 10 3.6Anmerkungen der AGO zum Kapitel 6................................................................. 13 1 Einführung Am 18.10.2016 hat die Arbeitsgruppe Optionen - Rückholung (AGO) eine Stellungnahme zur Risikoabwägung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) für das weitere Vorgehen im Be- reich der 2. südlichen Richtstrecke nach Westen auf der 750-m-Sohle (2sRnW750) veröffent- licht. Am 03. November 2016 wurden im Rahmen der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) - Sitzung die wesentlichen Inhalte der Stellungnahme vorgestellt. Das BfS sagte eine Stellungnahme zur Stellungnahme der AGO vor Beginn der Maßnahmen zur Verfüllung der 2sRnW750 zu. Die Verfüllung der 2sRnW750 mit Salzbeton ist eine wesentliche Voraussetzung für die Um- setzung von weiteren Maßnahmen der Notfallplanung. Im Fall eines Notfalls durch das Ab- saufen der Schachtanlage Asse II soll damit eine Ausbreitung von Radionukliden aus den ra- dioaktiven Abfällen bis hin zur Biosphäre und den Menschen minimiert werden. Die AGO-Stellungnahme enthält im Anhang ein Sondervotum mit Einzelstimmen. Da das Sondervotum keine von der AGO gemeinsam getragene Expertenmeinung darstellt, wird in dieser Bewertung nur auf die gemeinsam von den Experten getragenen Ausführungen der AGO-Stellungnahme eingegangen. Grundsätzlich gibt es zwischen der AGO und dem BfS weiterhin unterschiedliche Interpretati- onen zum Systemverhalten und zum Systemverständnis. Dieser Dissens besteht seit Beginn 1 der Diskussion im Jahre 2012 und konnte bis heute nicht aufgelöst werden. Demzufolge wer- den auch die Konsequenzen, die sich aus der Verfüllung bzw. Nichtverfüllung der 2sRnW750 ergeben können, von beiden Seiten unterschiedlich bewertet. Unabhängig eines anscheinend nicht lösbaren Dissenses ist das BfS als Betreiber der Schachtanlage Asse II in der Verantwortung und hat für die größtmögliche Sicherheit zu sor- gen. Das BfS ist nach Berg- und Atomrecht verpflichtet, die bestmögliche Sicherheit und Schadensvorsorge zu gewährleisten (die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus § 50 BbergG, § 11 ABBergV und §§ 7 und 9 AtG). Durch die Anwendung des Atomrechts ist für die Schachtanlage Asse II gem. § 9b Abs. 4 AtG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG nachzuweisen, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen ist. Da das Ri- siko eines unbeherrschbaren Lösungszutritts jederzeit besteht (Notfall), muss das BfS alle Maßnahmen ergreifen, die zu einer bestmöglichen Schadensvorsorge führen (Notfallpla- nung). Daher beinhaltet die Notfallplanung:   Maßnahmen zur Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Maßnahmen zur Minimierung der Konsequenzen bei einem unbeherrschbaren Lö- sungszutritt. Sowohl die zuständige Rechts- und Fachaufsicht, das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), als auch die Genehmigungsbehörde des Landes Niedersachsen, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU) fordern und stützen die Notfallplanung. Bereits im Jahr 2009, nachdem das BfS zum verantwortlichen Betreiber der Schachtanlage per Gesetz bestimmt wurde, wurde ein erstes Konzept zur Notfallplanung öffentlich vorge- stellt. Dass die Notfallplanungen wichtig und notwendig sind, darin stimmten von Anfang an alle Beteiligten überein. In fachlichen Details der Umsetzung und deren Bewertung gab es immer wieder verschiedene Positionen. Darüber hat das BfS einen offenen, mehrjährigen Austausch mit der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) und dem dazugehörigen Beratungsgremium der Begleitgruppe, der AGO, sowie mit den beteiligten Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden geführt. Seit Beginn der Diskussion mit der Begleitgruppe und der AGO wurde das Thema in über 40 verschiedenen Sitzungen ausgetauscht und erörtert.     2010 hat das BfS erstmals die Notfallplanung öffentlich vorgestellt. Stabilisierungs- und Abdichtungsmaßnahmen in den Zugangsbereichen zu den Einlagerungskam- mern werden erläutert. 2012 begann der Austausch mit der A2B speziell zu den Maßnahmen auf der 750 Meter Ebene des Bergwerkes. Dort liegen 11 der 13 Kammern mit radioaktiven Abfäl- len. Die A2B sieht Nachteile für die Rückholung und verlangt die Offenhaltung der Strecken. Anfang 2012 haben sich Experten verschiedener Universitäten und Institutionen und Facheinrichtungen darüber verständigt, dass die Notfallplanung eine wichtige Säule der Rückholung bildet und forciert werden sollte. Ein Erlass des BMUB vom 07.02.2012 nimmt darauf Bezug und fordert für die zeitliche Umsetzung: „Dieser Zeit- raum ist möglichst zu verkürzen, und deshalb sind alle Optimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.“ 2013 wird mit der A2B intensiv über die anstehenden Verfüllmaßnahmen vor zwei Einlagerungskammern diskutiert. In einem Schreiben vom 03.09.2013 wird der A2B erläutert, dass alle fachkundigen Institutionen (BMUB, NMU, ESK, LBEG, GRS etc.) die Notfallplanung des BfS bewertet haben und deren Durchführung als erforderlich halten. Akteure wie die ESK fordern darüber hinaus sogar die Verfüllung der Einlage- rungskammern selbst. Diese Forderung lehnt das BfS ab, weil damit die Rückholung 2      der Abfälle gefährdet wäre. 2014 fordert die AGO ein schlüssiges Drainagekonzept für den Fall, dass eine Offen- haltung der 750 Meter Ebene nicht möglich ist. Am 15.08.2014 hat das BfS ein Kon- zept zur Lösungsfassung und Monitoring bei der Verfüllung der 750 Meter Sohle zur Diskussion gestellt. 2015 wurden die AGO-Vorschläge zur Offenhaltung der Strecken in einer Machbar- keitsstudie zu verschiedenen Varianten geprüft. 2016 wurde diese Machbarkeitsstudie um eine Risikoabwägung ergänzt: Dort unter- suchte das BfS, inwiefern eine Offenhaltung der Strecken mit den Sicherheitszielen vereinbar ist. Die Untersuchung ergab, dass die Offenhaltung der 2sRnW750 aus Si- cherheitsgründen nicht vertretbar ist. Dem Expertengremium AGO und der Begleit- gruppe werden die Ergebnisse der Studien vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Im Mai 2016 kommt eine aktualisierte Analyse zum Zustand der Schachtanlage des Instituts für Gebirgsmechanik Leipzig zu dem Ergebnis, dass die 2sRnW750 in der Nähe der Einlagerungskammern an Stabilität zu verlieren droht. Das Institut empfiehlt die Verfüllung der Strecke mit Spezialbeton, um weitere Schäden zu stoppen. Als verantwortlicher Betreiber entscheidet das BfS auf Grundlage der Risikoabwä- gung und den Empfehlungen der Gutachter, die Verfüllung der Strecke wie geplant durchzuführen. Die Verfüllung der 2sRnW750 ist ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Vorsorge- maßnahmen aus der Notfallplanung, da erst nach deren Ausführung ein Teil der weiteren Vorsorgemaßnahmen auf der 750-m-Sohle umgesetzt werden können. Die Offenhaltung die- ser Strecke würde damit die vollständige Umsetzung der geplanten Vorsorgemaßnahmen nicht ermöglichen. Daher wurden vom BfS die Konsequenzen der Offenhaltung und der Verfüllung der 2sRnW750 im Rahmen einer Risikoabwägung bewertet. In der Risikoabwägung kommt das BfS zum Ergebnis, dass eine weitere Offenhaltung der 2sRnW750 im Hinblick auf die erfor- derliche Schadensvorsorge nicht vertretbar ist. Nach Zustimmung der Endlagerüberwachung genehmigt im August 2016 die Bergbehörde des Landes Niedersachsen die Verfüllung der 2sRnW750. Das BMUB stimmt dem Vorgehen zu. 2 Schwerpunkte des Dissenses 2.1. „Drainage“ / Lösungsfassung In der gesamten Diskussion geht die AGO davon aus, dass durch die Lösungsfassungsstel- len eine Drainage der Einlagerungskammern (ELK) über eine parallel zu den Einlagerungs- kammern verlaufende Strecke, der 2sRnW750, gegeben ist und dauerhaft gewährleistet wer- den kann. Diese Annahme der AGO zur Drainage der ELK teilt das BfS nicht, da die hydrau- lische Anbindung der ELK an die Lösungsfassungsstellen und der Zustand in den ELK im Hinblick auf mögliche Lösungszutritte unbekannt sind. Demzufolge können aus Sicht des BfS nur die heute bekannten Lösungsfassungsstellen weiter bewirtschaftet und damit der heutige Status quo der Anlage erhalten werden. Dies ist auch nach der Verfüllung der 2sRnW750 weiterhin gewährleistet, da die Fassungsstellen im Rahmen der Verfüllung ausgebaut und von höheren Sohlen angeschlossen werden. Die Drainage müsse laut AGO gewährleistet und sogar vor den ELK 1, 2, 10 und 12, wo be- reits Betonagen erfolgt sind, wiederhergestellt werden (S. 5, 3. Absatz). Dies setzt voraus, dass derartige, als „Drainage“ bezeichnete Maßnahmen einerseits funktionieren, was nicht nachgewiesen ist, und andererseits notwendig sind. Um bauseits eine Drainage zu gewähr- leisten, wären technische Maßnahmen notwendig, bei denen in die ELK eingegriffen werden muss. Diese sind bei den heutigen betrieblichen Rahmenbedingungen unter Einhaltung von Strahlenschutz und Betriebssicherheit nicht machbar. Die Lösungsfassungsstellen wurden, 3

Types:
Text {
    text_type: Unspecified,
}

Origin: /Bund/BGE/Website

Tags: Elch ? Leipzig ? Niedersachsen ? Endlager Asse ? Aufsichtsbehörde ? Genehmigungsbehörde ? Schadensvorsorge ? Verfüllung ? Atomrecht ? Felsmechanik ? Machbarkeitsstudie ? Radionuklid ? Reaktorsicherheit ? Strahlenschutz ? Bergwerk ? Dränung ? Energie ? Studie ? Klimaschutz ? Stand von Wissenschaft und Technik ? Biosphäre ? Umweltschutz ? Eintrittswahrscheinlichkeit ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Persons

Status

Quality score

Accessed 1 times.