Description: Bf S Bundesamt für Strahlenschutz Leistungsbeschreibung ProjektPSP-ElementAufgabeUALfd.Nr.Rev. NAANNNNNNNNNNNAAAAAANNNNNN 9A21211GHKR00100 Seite: Fassung: 00 1 von: 6 Datum: 30.06.2009 Bezeichnung der Aufgabe des Strukturelements Beurteilung der strahlenschutztechnischen Aspekte bei der Umlagerung der MAW- und LAW-Abfälle in der Schachtanlage Asse II Bearbeiter / Ansprechpartner BfS: Herr LaskeTel.: 01888/ 333 - 1968 Bearbeiter / Ansprechpartner AN:Tel.: Gliederung: 1. 1. Zielsetzung / Beschreibung3. Abgrenzung5. Gliederung der Aufgabe7. Abnahme 8. Qualifikation 2. Grundlagen / Vorgaben4. Bearbeitungstiefe6. Ergebnisse / Meilen- steine / Termine9. Anlagen Zielsetzung / Beschreibung Nach dem „Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren“ (Atomgesetz; AtG) hat der Bund u. a. Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle ein- zurichten. Für die Errichtung und den Betrieb dieser Anlagen ist nach dem AtG das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zuständig. Die Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel wurde von 1909 bis 1964 für die Gewinnung von Kali- und Steinsalz genutzt. Hierbei wurden ein Carnallititbaufeld und zwei Steinsalzbaufelder aufgefah- ren. Im Zeitraum von 1966 bis Ende 2008 wurde die Schachtanlage vom Helmholtz Zentrum München - Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (HMGU), ehemals Gesell- schaft für Strahlen- und Umweltforschung (GSF), als Forschungsbergwerk für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in Salzformationen genutzt. Seit 1992 wird die Schließung des Forschungs- bergwerks vorbereitet und ist bereits in einigen Teilen umgesetzt. Im Rahmen der Forschungsarbeiten wurden im Zeitraum von 1967 bis 1978 schwach- und mittel- aktive radioaktive Abfälle in der Schachtanlage Asse eingelagert. Die Einlagerung von radioaktiven Abfällen wurde am 31.12.1978 beendet. Insgesamt wurden im Rahmen der Versuchs- und De- monstrationsprogramme rund 124.500 Fässer mit schwachradioaktiven Abfällen auf der 725-m- und 750-m-Sohle sowie etwa 1.300 Fässer mit mittelaktiven Abfällen auf der 511-m-Sohle eingelagert. Mit der Schachtanlage Asse II wurde ein Bergwerk zur Einlagerung von radioaktiven Abfällen ge- nutzt, das ursprünglich zur Salzgewinnung errichtet worden ist. Insbesondere resultierte aus der Steinsalzgewinnung ein hoher Durchbauungsgrad an der Südflanke. Da die Südflanke bis Mitte der 90er Jahre weitgehend unversetzt blieb, konnte das angrenzende bzw. anstehende Nebengebirge um mehrere Meter in das Grubengebäude konvergieren. Die starke Gebirgsverformung führte zu einer Schädigung des Nebengebirges und dem Verlust der Barriereintegrität. Seit 1988 werden Lö- sungszutritte aus dem Nebengebirge beobachtet. Diese betragen aktuell etwa 12 m³ pro Tag. Am 05.11.2008 beschloss das Bundeskabinett, dass die Schachtanlage Asse vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben und zukünftig eine Stilllegung nach Atomrecht erfolgen soll. Der Übergang der Verantwortung vom HMGU auf das BfS erfolgte zum 01.01.2009. Seit diesem Zeitpunkt ist das BfS der Betreiber der Schachtanlage Asse II, wobei für die Betriebsführung die Asse-GmbH - Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II - gegründet worden ist. BfS ET-E 1-0010 02.98 Bf S Bundesamt für Strahlenschutz Leistungsbeschreibung (Fortsetzung) ProjektPSP-ElementAufgabeUALfd.Nr.Rev. NAANNNNNNNNNNNAAAAAANNNNNN 9A212 11GHKR001000 0 Bezeichnung der Aufgabe des Strukturelements Fassung: 00 Seite:2 von: 6 Stand:30.06.2009 Beurteilung der strahlenschutztechnischen Aspekte bei der Umlagerung der MAW- und LAW-Abfälle in der Schachtanlage Asse II Seit diesem Zeitpunkt ist das BfS der Betreiber der Schachtanlage Asse II, wobei für die Betriebsführung die Asse-GmbH - Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II - gegründet worden ist. Mit der Novellierung des AtG am 24.03.2009 und der Einführung des neuen § 57b AtG wurde festgelegt, dass für den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II die für die Anlagen des Bundes nach § 9a Abs. 3 AtG geltenden Vorschriften anzuwenden sind. Die Schachtanlage ist unverzüglich stillzulegen, wobei der Weiterbetrieb der Schachtanlage bis zur Stilllegung keiner Planfeststellung nach § 9b AtG bedarf. Mit Stand vom 12.02.2009 hat die AGO den Abschlussbericht der Phase 1 "Bewertung von Optionen zur Verbesserung der Sicherheitssituation im Rahmen der Stilllegung der Schachtanlage Asse II" vorgelegt. In diesem Bericht wird unter anderem die Option der Umlagerung der radioaktiven Abfälle diskutiert und in der Anlage 2 des Berichts eine Konzeptskizze für einen tiefen Endlagerbereich in der Schachtanlage Asse II vorgestellt. Die Firma ERCOSPLAN (nachfolgend als AN bezeichnet) prüft derzeit für die von der AGO vorgeschlagenen Optionen der Umlagerung der radioaktiven Abfälle die bergbauliche bzw. bergtechnische Machbarkeit eines solchen Stilllegungskonzepts. Ergänzend hierzu müssen auf Anregung der AGO und infolge des Fachgesprächs mit den AGO-Experten die strahlenschutztechnischen Randbedingungen für ein solches Konzept vom TÜV NORD SysTec (nachfolgend als UAN bezeichnet) abgeprüft und beurteilt werden. Dies betrifft insbesondere die Bewertung der potenziellen Strahlenexposition während des Umlagerungsbetriebs und bei angenommen Störfällen. 2. Grundlagen / Vorgaben 2.1 Grundlagen Die vom AN geforderten Leistungen sind im Rahmen eines Nachtrags zum zwischen dem BfS und der Fa. ERCOSPLAN Ingenieurgesellschaft mbH geschlossenen Vertrag zur "Beurteilung der Machbarkeit einer Umlagerung aller oder Teile der radioaktiven Abfälle in der Schachtanlage Asse II" vom März 2009 zu erbringen. Festlegungen, die den Zeit- und Kostenrahmen der Arbeiten betreffen, sind schriftlich zu dokumentieren und bedürfen der Zustimmung des BfS. Sofern der AN beabsichtigt weiter Unterauftragnehmer (UAN) als den TÜV NORD SysTec einzusetzen, muss er diese vor Arbeitsbeginn verbindlich benennen. Die spätere Beauftragung eines UAN durch den AN bedarf der schriftlichen Zustimmung des BfS. Bei der Vergabe von Teilleistungen an UAN ist die Einheitlichkeit und Qualität der Arbeiten und der gelieferten Darstellungen (Berichte) sicherzustellen. Die Arbeiten der UAN sind vom AN unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften zu beauftragen. Für die Leistungserbringung, auch die der UAN, ist ausschließlich der AN gegenüber dem AG verantwortlich. BfS ET-E 1-0011 02.98 Bf S Bundesamt für Strahlenschutz Leistungsbeschreibung (Fortsetzung) ProjektPSP-ElementAufgabeUALfd.Nr.Rev. NAANNNNNNNNNNNAAAAAANNNNNN 9A212 11GHKR001000 0 Bezeichnung der Aufgabe des Strukturelements Fassung: 00 Seite:3 von: 6 Stand:30.06.2009 Beurteilung der strahlenschutztechnischen Aspekte bei der Umlagerung der MAW- und LAW-Abfälle in der Schachtanlage Asse II Für die Bearbeitung sind die Gesetze, Normen und Richtlinien in der z. Z. gültigen Fassung maßgeblich. Der gegenwärtige Stand von Wissenschaft und Technik ist einzuhalten. 2.2 Vorgaben Die durchzuführenden Arbeiten müssen dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Die zu erstellenden Unterlagen müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein, um im atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren verwendet werden zu können. Die erstellten Unterlagen sind auf Plausibilität, Konsistenz und hinreichende Bearbeitungstiefe zu prüfen. Dabei dürfen grundsätzlich nur Berichte und Publikationen zitiert werden, die frei zugänglich oder die für das Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung der Schachtanlage Asse vorgesehen sind. Die Arbeiten sind in enger Abstimmung mit dem BfS auszuführen. Grubenbefahrungen, die im Rahmen der Arbeiten notwendig werden, sind dem BfS mitzuteilen. Ggf. werden diese vom BfS begleitet. Die Weitergabe und/oder Veröffentlichung von überlassenen Dokumenten, Inhalten, Daten und/oder Ergebnissen bedarf der Zustimmung des BfS. Bei der Bearbeitung der Aufgabe ist von folgenden Voraussetzungen ausgehen: 1. Es erfolgt keine gesonderte Abfallbehandlung. Der Abfall wird als endlagerfähig angenommen. 2. Es werden 2 Hohlräume mit Schächten (Durchmesser ca. 3 m) geschaffen. Der erste beginnt auf der 511 m-Sohle (mit Zugang auch von der 750 m-Sohle), der zweite auf der 750 m-Sohle. Die Abfälle sollen direkt in die Schächte verstürzt werden. 3. Zur Vermeidung von Blockierungen während des Versturzes der radioaktiven Abfälle wird eine Vereinzelungsanlage mit einem Doppeldeckelsystem jeweils oberhalb der beiden Schächte installiert. Der Zwischenraum des Doppeldeckels ist sonderbewettert. 4. Um Brandentstehungen und mögliche Verpuffungen in den neuen Kammern ausschließen zu können, wird eine Inertisierung der Kammern (z.B. Befüllung mit Kohlensäure) vorgenommen. 5. Als Verschlusskonzept für die neuen Einlagerungskammern wird die Verfüllung mit Salzgrus und Sorelbeton angenommen. 6. Die 750 m-Sohle wird im Wesentlichen als Kontrollbereich geführt, Einlagerungskammern, in denen die Abfälle gerade geborgen werden, sind Sperrbereiche. Hierfür sind entsprechende Sonderbewetterungen mit Filterung zu berücksichtigen. Der Transport der Abfälle im Kontrollbereich muss in geschlossenen Behältern erfolgen. Im Sperrbereich werden die Abfälle im Wesentlichen fernbedient geborgen. 7. Beide Schächte können parallel genutzt werden. Die Umlagerung der MAW-Abfälle erfolgt im Anschluss an die LAW-Abfälle, die im selben Schacht verstürzt werden sollen. BfS ET-E 1-0011 02.98
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: München ? Endlager Asse ? Abfallbehandlung ? Atomgesetz ? Kohlensäure ? Planfeststellung ? Radioaktiver Abfall ? Steinsalz ? Salzgewinnung ? Verfüllung ? Endlagerung radioaktiver Abfälle ? Abfalltransport ? Atomrecht ? Kernkraftwerk ? Planfeststellungsverfahren ? Strahlenexposition ? Strahlenschutz ? Bergwerk ? Betriebsschließung ? Bewertungskriterium ? Deflagration ? Störfall ? Umweltforschung ? Vertrag ? Stand von Wissenschaft und Technik ? Abschlussbericht ? Forschungseinrichtung ? Lagerung ? Stilllegung ? Gestein ?
Region: Peine
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