Description: .. 8un desamt f ur f~--·=::.:r--·--· i l -· i'--- -- !.--v-iv~~, f · --- ____ l. . -----~--, m 3 :--;s ;K Er!,i gz T kerntechnische T Entsorgungssicher eit( T-S Eingang: 1111111111!~ PT050915 ,- T--S --r-- ,---..--,----~----1 bteilung g:t K KERNTECHNISCHE SICHERHEIT UND TOMRECHTLICHE AUFSICHT IN DER ENTSORGUNG 1 Ihre Nachricht vom Bundesamt für kemtechnische Entsorgungssicherheit, 11513 Berlin Mein Zeichen Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Eschenstraße 55 31224 Peine SE 6.1-9A/65221000 2-2019#0023 9A/65220000/GEH/DA/M/0022/00 28.11.2019 9A 9160/2-782 Meine Nachricht vom Eingang Name Abt. Genehmigungen (ASE-GN) Organisationseinheit :ß W (/) ~ T Schachtanlage Asse II Ihr Zeichen KE 5 Telefon-+49 030 18767676 - E-Mailinfo@bfe.bund.de De-Mailinfo@bfe.de-mail.de Internetwww.bfe.bund.de Datum23. Dezember 2?19 Zustimmung zur Revision 07 der Unterlage „AlarrJplan", Stand vom 21.11.2019 Projek1 PSP-Element -unktion/Thema Komponente Baugruppe Aufgabe NAAN NNNNNNNNNN NNAAANN YA h.S~UX) Gw AANNNA - AANN - AAAA UA Lfd Nr. Rev. AA NNNN NN ~ Bi Mh cO Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag vom 28.11.2019 /1/ erteile ich folgenden Bescheid: /. Entscheidung Hiermit stimme ich der Anwendung der Revision 07 der Unterlage „Alarmplan", Stand vom 21.11.2019 /3/, unter Nebenbestimmungen (11.) zu. Die Antragstellerin trägt die_Kosten des Verfahrens. Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: /1/ BGE mbH, Az. SE 6.1 - 9A/65221000 2 -- 2019#0023 9A/65220000/GEH/DA/AA/0022/00, Schachtanlage Asse II, Übergabe Mitteilung zur Änderung 023/2019, vom 28.11.2019, nebst Anlagen /2, 3/, eingegangen bei BfE am 29.11.2019. /2/ BGE mbH, Mitteilung zur Änderung in der Schachtanlage Asse II, Revision des Dokuments „Alarmplan", Stand 13.05.2019, BGE-KZL 9A/65221000/-/-/-/DA/AY/1480/01, Stand vom 27.11.2019, vorgelegt mit/1/. /3/ BGE mbH, Alarmplan, BGE-KZL 9A/60000000/-/-/-/N/JE/0002/07, Stand vom 21.11.2019, vorgelegt mit /1/. Postadresse: Bundesamt für kemtechnische Entsorgungssicherheit, 11513 Berlin Zustell- und Lieferadresse: Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin; Besucheradresse: Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter Seite 1 von 4 Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit /4/ Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II - Bescheid 1/2010 - für den Umgang mit radioaktiven Stoffen gern. § 7 StrlSchV des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Kliinaschutz (NMU), vom 08.07.2010. /5/ Genehmigungsbescheid rür die Schachtanlage Asse II - Bescheid 1/2011 - für den Umgang mit Kernbrennstoffen gern. § 9 AtG des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU), vom 21.04.2011. /6/ BfS, Vorgehen bei Änderung~n - Schachtanlage Asse II - Qualitätsmanagement- ·- .. Verfahrensanweisung QMV 01.3 1:. BfS-KZL 9X/115200/ CA/JH/0036/02, Stand vom 11.08.2014. /7/ BGE mbH, Mitteilung zur Änqerung in der Schachtanlage Asse 11, Abberufung und Neubestellung der atomrechtlich 'verantwortlichen Personen (avP) der Schachtanlage Asse II, BGE-KZL 9A/65221 000/-/-/-/DA/AY/1522/00, Stand vom 26.11.2019. II.Nebenbestimmungen 1.Die Unterlage „Alarmplan" /3/ ist zeitgleich mit den erforderlichen Abberufungen und Neubestellungen der atomrechtlich verantwortlichen Personen (avP) gemäß /7/ freizugeben. 2. Nach Freigabe zur Anwendung der Unterlage „Alarmplan" /3/ im Sinne der Vorgaben für das Qualitätsmanagement ist der atomrechtlichen Aufsicht eine Farbkopie der vollständigen Unterlage zu übersenden. 3. Widerruf und nachträgliche Auflagen zu dieser Entscheidung bleiben vorbehalten, sofern sich aus der gemäß § 58 Abs. 4 AtG noch durchzuführenden Prüfung weitere Erkenntnisse oder Neubewertungen ergeben. 4.Der aktuelle Notfallplan ist der atomrechtlichen Aufsicht zur Kenntnis zu überstellen. III.Hinweise 1.Die Unterlage „Auflistung der gültigen Genehmigungsunterlagen - Auflage 31 §9 AtG" ist anzupassen und der atomrechtlichen Aufsicht vorzulegen. 2.Es erfolgte keine Überprüfung der in /3/ genannten Rufnummern und Adressen. 3.Ich gehe davon aus, dass bei der Aufzählung der Funktionsträger in Kapitel 6 der Unterlage ,,Alarmplan" /3/ mit „Objektsicherung" der „Leiter der Objektsicherung" gemeint ist und bitte, dies in der nächsten Revision der Unterlage zu ergänzen. / Postadresse: Bundesamt für kemtechnische Entso·rgungssicherheit, 11513 Berlin Zustell-und Lieferadresse: Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin; Besucheradresse: i<rausenstraße 17-18, 10117 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter ' Seite 2 von 4 Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit 4. Ich empfehle, in der nächsten Revision der Unterlage „Alarmplan" /3/ im Fließtext des Kapitels 6 zu ergänzen, dass die Sachgebiete S1-S6 vom Leiter des Einsatzstabes nach Bedarf eingerichtet werden. IV. Begründung Die Unterlage „Alarmplan" /3/ ist Genehmigungsunterlage G 73 der Genehmigungsbescheide 1/2010 /4/ und 1/2011 /5/. Mit dem Schreiben /1/ wurde die Zustimmung zur Anwendung der Revision 07 der Unterlage „Alarmplan" /3/ beantragt. Gemäß Auflage 30 des Genehmigungsbescheids 1/2010 /4/ bedürfen . Änderungen an Genehmigungsunterlagen der Zustimmung des Bundesamtes für Strahlenschutz in seiner Funktion als Endlagerüberwachung. Nach Änderung des AtG durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26.07.2016 obliegt diese Aufgabe nunmehr dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Die Änderungen im Rahmen der Revision sind eine unwesentlfche Änderung gern. Kap. 6.1.4 Zustimmungsverfahren, Buchstabe a) Allgemeines Zustimmungsverfahren der QMV 04.3 /6/. Meine Prüfung ergab, dass der revidierten Unterlage „Alarmplan" /3/ unter Nebenbestimmungen zugestimmt werden kann. Mit Schreiben /7/ beantragte der Betreiber die Abberufungen und Neubestellungen der avP. Die Nebenbestimmung 1 dient dazu, dass die erforderlichen Abberufungen und Neubestellungen der avP gemäß /7/ mit denen in der Unterlage /3/ übereinstimmen. Zur Feststellung, ob die gemäß den Vorgaben für das Qualitätsmanagement zur Anwendung freigegebene Unterlage der hier zugestimmten Fassung entspricht, wird Nebenbestimmung 2 erteilt. Hinsichtlich der organisatorischen Anforderungen ist zu beachten, dass eine umfassende Prüfung gemäß § 58 Abs. 4 AtG seitens des BfE durchzuführen ist. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich hieraus neue Erkenntnisse oder Bewertungen ergeben, die sich ggf. auf die hier getroffene Entscheidung auswirken, ergeht die Zustimmung unter Vorbehalt des Widerrufs bzw. von nachträglichen Auflagen . Ohne diesen V?rbehalf hätte die Zustimmung bis zum Vorliegen des abschließenden Ergebnisses der Prüfung gemäß § 58 Abs. 4 AtG zurückgestellt werden müssen. Dies erschien jedoch in Anbetracht der aus heutiger Sicht ungewissen Dauer dieser Prüfung als unverhältnismäßige Maßnahme. Daher ergeht Nebenstimmung 3. In Kapitel 6 des Alarmplans /3/ wird auf den Notfallplan hingewiesen. Damit die atomrechtliche Aufsicht Kenntnis über den aktuellen Notfallplan besitzt, wird Nebenbestimmung 4 erteilt. Postadresse: Bundesamt für kemtechnische Entsorgungssicherheit, 11513 Berlin Zustell-und Lieferadresse: Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin; Besucheradresse: Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter ·@_..,,.) ...... ~ Seite 3 von 4
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Salzgitter ? Berlin ? Endlager Asse ? Landzunge ? Endlagerung ? Kernbrennstoff ? Strahlenschutz ? Qualitätsmanagement ? Alarmplan ? Notfallplan ? Radioaktiver Stoff ? Klimaschutz ? Nukleare Sicherheit ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
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Language: Deutsch
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