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Zustimmung zur Mitteilung zur Änderung 009/2019 "Verlegung des Wetterweges der Radonbohrung I" (PDF)

Description: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Abteilung KERNTECHNISCHE SICHERHEIT UND ATOMRECHTLICHE AUFSICHT IN DER ENTSORGUNG Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Mein Zeichen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Eschenstraße 55 31224 Peine SE 6.1-9A/65221000 2 - 2019#0009 12.07.2019 9A 916012-775 Meine Nachricht vom Name Organisationseinheit KE 5 — Atomrechtliche Aufsicht Telefon+49 3018767676- E-Mailinfo@bfe.bund.de De-Mailinfo@bfe.de-mail.de Internetwww.base.bund.de Datum 9. Juni 2020 Schachtanlage Asse II Zustimmung zur Mitteilung zur Änderung 009/2019 „Verlegung des Wetterweges der Radonbohrung I" auf Ihren Antrag vom 12.07.2019 /1/ erteile ich folgenden Bescheid: 1. Entscheidung Hiermit erteile ich die Zustimmung zur Mitteilung zur Änderung 009/2019 „Verlegung des Wetterweges der Radonbohrung I" unter Auflagen (II.) Weiterhin ordne ich das für den Zugangsbereich zur Einlagerungskammer (ELK) 7/725 vorgesehene Wettertuch sowie die künftig vom Wettertor in den südlichen Bereich der ELK führende Luttentour dem Qualitätssicherungsbereich (QSB) 3 zu. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: /1/BGE/SE 6.1, Az. SE 6.1 - 9N65221000 2 - 2019#0009, Schachtanlage Asse II, Mitteilung zur Änderung 009/2019, vom 12.07.2019. /2/BGE/SE 6.1, Mitteilung zur Änderung 009/2019, BGE-KZL 9A/65221000/DA/AY/1468/00, Stand 21.06.2019, vorgelegt mit /1/. /3/BGE, Mitteilung zur Änderung 009/2019, BGE-KZL 9A/65221000/DA/BE/2169/00, Stand vom 24.05.2019, vorgelegt mit /1/. Postadresse: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin Besucher-, Zustell- und Lieferadresse: Wegelystraße 8, 10623 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter eZer Seite 1 von 6 • Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung /4/BGE, Wetterführungs- und Feuerlöschplan der Schachtanlage Asse II, BGE-KZL 9A/62240000/GVNVF/0001/08, Stand vom 20.06.2019. /5/Asse-GmbH, Anlage 1 zum Wetterführungs- und Feuerlöschplan der Schachtanlage Asse II, BfS-KZL 9A/62240000/GV/WF/003/01, Asse-KZL 9A/65220000/GEH/DA/ER/0036/01, Stand 26.05.2016. /6/Mindestvolumenströmen, BGE, Bericht Ermittlung von 9A/62240000/LBCTTK/0001/05, Stand vom 26.08.2019. /7/BGE, Liste der WKP-Lüfter der Schachtanlage Asse II mit Angabe der Mindestvolumenströme, BGE-KZL 9A/62240000/LBC/TK/0002/06, Stand vom 04.09.2019. /8/Asse-GmbH, Systembeschreibung Bewetterung der Schachtanlage Asse II, BfS-KZL 9A/62240000/GV/E/0001/00 vom 25.11.2010. /9/Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II — Bescheid 1/2010 - für den Umgang mit radioaktiven Stoffen gern. § 7 StrlSchV des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU), vom 08.07.2010. BGE-KZL /10/ Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II — Bescheid 1/2011 - für den Umgang mit Kernbrennstoffen gem. § 9 AtG des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU), vom 21.04.2011. /11/ BfS, Vorgehen bei Änderungen — Schachtanlage Asse II — Qualitätsmanagement- Verfahrensanweisung QMV 04.3, BfS-KZL 9X/115200/CA/JH/0036/02, Stand vom 11.08.2014. /12/ BfE/KE5, E-Mail an BGE, Betreff: MzÄ 009/2019 - Rückfragen, vom 31.07.2019. /13/ BGE, E-Mail an BfE/KE5, Betreff: AW: MzÄ 009/2019 - Rückfragen, vom 16.08.2019. /14/ BfE, Az. 9A 9120/2 u. 9A 9102/2-Auflage 26, Anordnungsentwurf zur Umsetzung von Auflage 26 der Genehmigung 1/2010, vom 17.10.2017. /15/ BASE, Entwurf Zustimmungsbescheid 9A 9160/2-775, vom 13.01.2020 /16/ BGE, E-Mail an BASE/KE5, Betreff: AW: Schachtanlage Asse II: Zustimmungsentwurf zur MzÄ 009/2019" Auflagen 1. 2. Beginn und Ende der Arbeiten sind der atomrechtlichen Aufsicht rechtzeitig mitzuteilen. Es ist sicherzustellen, dass die nach /7/ erforderlichen Mindestvolumenströme auch nach Umstellung der Wetterführung gemäß /2,3/ eingehalten werden. Postadresse: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin Besucher-, Zustell- und Lieferadresse: Wegelystraße 8, 10623 Berlin Dienstsitz Salzgitter Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter nee' Seite 2 von 6 * I Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 3. 4. 5. 6. 7. 8. Sollten sich durch die geplanten Maßnahmen Änderungen an den zur Berechnung des Mindestvolumenstroms für die ELK 7/725 herangezogenen Parametern ergeben, ist unverzüglich der Mindestvolumenstrom für die ELK 7/725 neu zu berechnen und die Unterlage /7/ zu revidieren sowie der atomrechtlichen Aufsicht vorzulegen. Die atomrechtliche Aufsicht ist nach Abschluss der geplanten Maßnahmen zeitnah darüber zu informieren, ob der sogenannte Impulslüfter in der ELK 7/725 (siehe Kapitel 2 in /3/) weiterhin in der ELK 7/725 eingesetzt wird. Sollte der Lüfter entfallen, ist die Unterlage /7/ entsprechend anzupassen und der atomrechtlichen Aufsicht vorzulegen. Die Unterlage Systembeschreibung Bewetterung /8/ ist zu aktualisieren und der atomrechtlichen Aufsicht spätestens zwei Monate nach Änderung der Wetterführung gemäß QMV 04.3 /11/ vorzulegen. Die Lage der vom Wettertor in die ELK 7/725 führenden Luttentour darf nur innerhalb eines zuvor unter Einbindung des Strahlenschutzbeauftragen (SSB) und der Leitung der Wettertechnik festgelegen Bereichs in der ELK 7/725 geändert werden. Dieser Bereich ist im Wetterführungs- und Feuerlöschplan darzustellen und zu beschriften. Die Lage der vom Wettertor in die ELK 7/725 führenden Luttentour darf innerhalb des gemäß Auflage 6 zu definierenden Bereichs nur auf Anordnung des Strahlenschutzbeauftragten und mit Zustimmung der Leitung Wettertechnik geändert werden. Es ist sicherzustellen, dass die Funktion der Luttentour bei Änderungen nicht beeinträchtigt wird. IMHinweise 1.In Kapitel 1.1 von /3/ hätten bei der Darstellung des Ist-Zustandes auch die Bohrungen Nr. 388 und 473 aufgeführt werden sollen. Ich weise darauf hin, dass die aktualisierte Unterlage „Wetterführungs- und Feuerlöschplan der Schachtanlage Asse II" gemäß /5/ der atomrechtlichen Aufsicht zum 01.02. bzw. 01.08. eines Jahres vorzulegen ist. Ich weise darauf hin, dass Veränderungen an den von mir mit vorliegendem Bescheid in den QSB 3 eingestuften Einrichtungen Wettertuch und Luttentour der Zustimmung der atomrechtlichen Aufsicht bedürfen. Die Luttentour ist hinsichtlich ihrer Funktion vergleichbar mit der Radonbohrung und fällt somit in /5/ unter den Änderungsgegenstand „Radonbohrung oder vergleichbar". 2. 3. IV. Begründung Mit Schreiben /1/ beantragt die Betreiberin die Zustimmung der atomrechtlichen Aufsicht zur Verlegung des Wetterweges der sogenannten Radonbohrung I. Gemäß /3/ sollen die Abwetter aus der ELK 7/725 künftig direkt über. ein System von zwei Bohrungen und einer Lutte dem Postadresse: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin Besucher-, Zustell- und Lieferadresse: Wegelystraße 8, 10623 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter ezer Seite 3 von 6

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Origin: /Bund/BGE/Website

Tags: Salzgitter ? Berlin ? Endlager Asse ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Kernbrennstoff ? Strahlenschutzbeauftragte ? Radioaktiver Stoff ? Klimaschutz ? Nukleare Sicherheit ?

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