Description: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie – Genehmigungsverfahren Ost – Die Zulassung ergeht unter folgenden Nebenbestimmungen und Hinweisen: Nebenbestimmungen: 1.Der Betriebsplan ist entsprechend den in den Antragsunterlagen getroffenen Festlegungen auszuführen. Änderungen im Verfahren oder Betriebsablauf sind dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) rechtzeitig mitzuteilen. Auf Anforderung sind entsprechende Betriebsplanergänzungen zur Zulassung vorzulegen. 2.Beginn und Ende der Anlieferungskampagnen sind dem LBEG unter der E-Mailadresse Poststelle@lbeg.niedersachsen.de sowie der Stadt Sehnde/Stadt Lehrte rechtzeitig anzuzeigen. Hinweise: Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) behält sich vor, weitere Nebenbestimmungen festzusetzen, sofern sich dies aus § 56 Abs. 1 BBergG ergibt. Diese Zulassung ersetzt nicht etwaige nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen etc. Dieser Betriebsplan und die Zulassung sind den zuständigen verantwortlichen Personen, gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 BBergG, in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. Begründung Mit dieser Ergänzung zum Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 vom 14.11.2016 (Az.-Nr. L 1.3/67162/01-14_10/2016-0002/018) wird die externe Verwertung von gemäß § 29 Strahlen- schutzverordnung freigegebenen salzhaltigen Lösungen aus dem Bergwerk Asse beantragt. Gemäß freiwilliger Selbstverpflichtung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wird diese aus der Südflanke der Salzstruktur dem Grubengebäude zutretende Lösung nur dann abgegeben, wenn die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung für Tritium von 100 Bq/l und für Caesium 137 von 10 Bq/l eingehalten werden. – 2/3 – Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie – Genehmigungsverfahren Ost – Vor jedem einzelnen Abtransport der Salzlösungen werden diese freigemessen, d. h. die Aktivitätskonzentrationen der Lösungen ermittelt und damit die Einhaltung der vorgenannten Grenzwerte nachgewiesen und dies sowie die chemische Zusammensetzung der jeweiligen Zutrittscharge dokumentiert. Der Transport erfolgt in geeigneten Transportmitteln (LKW, Tanklastwagen, Kesselwagen o. ä.). Jeder Transportbehälter wird verplombt. Die wesentlichen Daten werden auf einem Begleitformular (Musterformular als Anhang 1 zur Ergänzung zum Sonderbetriebsplan) festgehalten, wodurch der Weg der Salzlösungen lückenlos von der abgebenden BGE, über den Beförderer bis zum Verwerter K+S Bergwerk Bergmannssegen- Hugo verfolgt werden kann. Gebührenfestsetzung: Für diese Zulassung wird gemäß laufender Nr. 15.2.2.5 des Kostentarifs der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) vom 05. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 171; 1998 S. 501), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2018 (Nds. GVBl. S. 5), eine Gebühr von 1.560,- € erhoben. Eine Gebührenrechnung ist beigefügt. Eine Ausfertigung Ihres Betriebsplanantrags ist als Anlage wieder beigefügt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Braunschweig einzureichen. Im Auftrag – 3/3 –
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Braunschweig ? Kalibergbau ? Verwaltungsgericht ? Trinkwasserverordnung ? Chemische Zusammensetzung ? Endlagerung ? Transportbehälter ? Tritium ? Bergwerk ? Selbstverpflichtung ? Cäsium-137 ? Gebühr ? Bergbau ? Energie ? Genehmigungsverfahren ? Geologie ? Tankfahrzeug ? Grenzwert ? Verkehrsmittel ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
License: other-closed
Language: Deutsch
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