Description: Hinweisgebersystem der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Verfahrensordnung nach § 8 Abs. 2 LkSG Anwendungsbereich Das Meldesystem der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) dient dem Zweck, Fehlverhalten in Bezug auf die Einhaltung von Gesetzen und internen Regularien der BGE aufzudecken und damit die BGE, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte vor Schäden zu schützen. Die BGE bewertet jeden Hinweis zu Compliance-Risiken und Compliance-Verstößen. Hierzu gehören insbesondere: Verstöße gegen gesetzliche Normen und Regelungen, denen die BGE unterliegt Verstöße gegen den Verhaltenskodex der BGE Verstöße gegen die unternehmensinternen Regelwerke der BGE Beschwerden mit Bezug auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entsprechend der Grundsatzerklärung der BGE Zweck der Meldestelle Die BGE ermutigt ausdrücklich, dass neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Dritte auf Verstöße, Auffälligkeiten und Risiken im Zusammenhang mit Gesetzesverstößen und Verstößen gegen die Regularien der BGE hinweisen. Als Meldestelle steht der Compliance- und Antikorruptionsbeauftragte der BGE zur Verfügung. Die Meldestelle der BGE erfüllt die Anforderungen an interne Meldestellen gemäß dem HinSchG. Die BGE versichert, das jede Meldung, die im guten Glauben abgegeben wird, vertraulich und respektvoll behandelt wird. Die hinweisgebenden Personen werden vor Repressalien geschützt. Ablauf bei Hinweisen Kontakt Der Compliance- und Antikorruptionsbeauftragte ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Compliance-/Antikorruptionsbeauftragter Stichwort "Hinweis“ Eschenstraße 55 31224 Peine Telefon: 05171 43-1441 E-Mail: hinweis@bge.de Peine, 15.12.2023
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ? Endlagerung ? Umweltgefährdung ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
License: other-closed
Language: Deutsch
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