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Erläuterung des Aufrufes für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (PDF, 99 KB)

Description: Aufruf für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Erläuterung des Aufrufes für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Im Zuge eines Aufrufes für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können Projektskizzen in elektronischer Form über die E-Mail Adresse forschungsauftraege@bge.de eingereicht werden. Im Falle von Verbundprojekten sind die Projektskizzen durch den Verbundkoordinator einzureichen. In der Projektskizze, deren Umfang auf ca. 15 Seiten (mindestens Schriftgröße Arial 10) begrenzt sein soll, müssen die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für ein Forschungsvorhaben nach § 116 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nachgewiesen werden. Dabei sind folgende Angaben erforderlich: •Kurzbezeichnung, Titel (Nummer des Aufrufes zur Interessensbekundung), bitte keine Akronyme •Für Verbundprojekte: Angaben zum Koordinator und Ansprechperson der einzelnen Projektpartner •Ausführliche Begründung, dass es sich bei diesem Vorhaben um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag handelt und die Voraussetzungen des § 116 GWB erfüllt sind und sich daraus eine direkte Beauftragung begründet •Darstellung des Stands von Wissenschaft und Technik und des Innovationsgrades •Qualifikation und Expertise des Antragstellers und gegebenenfalls der Projektpartner •Ausführliche Darstellung der Bearbeitung der im Aufruf zur Interessenbekundung dargestellten Fragestellungen und Ziele des Vorhabens inklusive Gliederung der Arbeiten mit entsprechenden Meilensteinen, bei Verbundprojekten zusätzlich Darstellung der Arbeitsteilung und Aufgaben der Projektpartner •Geschätzter Gesamtaufwand und Darstellung der Vollkosten, aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachmitteln, bei Verbundprojekten jeweils für den einzelnen Projektpartner Es steht den Forschungseinrichtungen frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Stand: 8.12.2021 www.bge.de Seite 1 von 2 Aufruf für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Ablauf des Aufrufes für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Die eingegangenen Projektskizzen stehen für den entsprechenden Aufruf für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben untereinander im Wettbewerb und werden nach folgenden Kriterien bewertet: •Erfüllung der Voraussetzungen nach § 116 GWB für eine direkte Beauftragung, •Darstellung der fachlichen Bearbeitung zur Erreichung der im Aufruf Interessensbekundung dargelegten Fragestellung und Ziele des Vorhabens, •Qualifikation und Expertise der Antragsteller (unter anderem Vollständigkeit und Komplementarität des Konsortiums in Hinblick auf die Erreichung der Projektziele, Anzahl und Qualität von Publikationen mit Bezug zum Forschungsthema), •Arbeitsplan (Ressourcenplanung, Meilensteinplanung/Abbruchkriterien, Aufwand- und Zeitplanung etc.), •Wirtschaftlichkeit (Angemessenheit von Kosten beziehungsweise Ausgaben) zur Auf der Grundlage der Bewertung durch den jeweiligen Fachbereich und durch den Bereich Materialwirtschaft der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) werden die für die Bearbeitung der im Aufruf zur Interessensbekundung aufgeführten wissenschaftlichen Fragestellung ausgewählt und entsprechend beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung durch die BGE besteht nicht. Durchführung und Qualitätssicherung eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens Der Auftragnehmer führt das Vorhaben unter Zugrundelegung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik durch und dokumentiert die erzielten Ergebnisse als Schlussbericht. Die erzielten Ergebnisse und der Schlussbericht sind grundsätzlich im Namen des Auftragnehmers zu veröffentlichen und an die BGE zu übermitteln. Die fachliche und formelle Qualitätssicherung obliegt dem Auftragnehmer, dabei sind die erstellten Unterlagen auf eine hinreichende Bearbeitungstiefe und den formalen Anforderungen im Sinne einer guten wissenschaftlichen Praxis zu prüfen. Dementsprechend behält sich die BGE nach eigener fachlicher Prüfung grundsätzlich vor, sich den Ergebnissen zur Gänze oder zu Teilen anzuschließen. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse des Vorhabens in Open-Access-Zeitschriften, die einer wissenschaftlichen Qualitätssicherung im Rahmen des Peer-Review-Verfahrens unterliegen, ist seitens der BGE ausdrücklich erwünscht. Stand: 8.12.2021 www.bge.de Seite 2 von 2

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Tags: Endlagerung ? Materialwirtschaft ? Qualitätsmanagement ? Gütekriterien ? Kostenanalyse ? Stand von Wissenschaft und Technik ? Forschungsprojekt ? Forschungseinrichtung ? Gutachten ?

Region: Peine

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