Description: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit UVST: EINGANG KON riT-KT nT-KE xl n n rgl T-K T-KP Juni 2019 3 TKO T-KG r-7 nT-K2 T-K1 Beerb • T-KV T-KI T-KM Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter n Ihre Nachricht: SE 2 - 9KE 2211/ÄA0112#0002 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Eschenstraße 55 Mein Zeichen: 9K 9160/2 -112 Datum: 31224 Peine Tgb.-Nr.: +49 030 18767676 gi de I elefax: FA/ +49 030 18333 • -CM @bfe.bund.cle 0 4, Juni 2019 .1 Kopien: / B 29.05.2019 info@bfe.de-maiLde www.bfe.bund.de WV: Ablage: Errichtung Endlager Konrad Änderungsvorgang 112 — Plateauwagen Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag vom 20.03.2019 erteile ich folgenden Bescheid: I. Entscheidung 1. Hiermit erteile ich die Zustimmung zum Vorgehen gemäß Änderungs- vorgang Nr. 112 — Änderungen am Plateauwagen, Veränderungsan- trag (BGE-KZL 9KE/2211/DA/TV/0072/00) vom 27.07.2018. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: [1]Veränderungsantrag der Bundesgesellschaft für Endlagerung vom 20.03.2019 „Endlager Konrad, Änderungsvorgang Nr. 112 — Ände- rungen am Plateauwagen, Veränderungsantrag (SE 2 - 9KE 2211/ÄA0112#0002), eingegangen beim BfE am 27.03.2019 [2]Änderungsvorgang Nr. 112 - Zustimmungsverfahren Änderungen am Plateauwagen Technische Beschreibung mit verfahrensrechtlicher Bewertung (BGE-KZL 9KE/2211/DA/TV/0072/00) vom 27.07.2018 [3]Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerkes Konrad in Salzgitter als Anlage für Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärme- entwicklung vom 22.Mai 2002 Projekt j PSP-Element NAAN f NNNNNNNNNN 9kF '22 44 n Obj. Kenn. NNNNNN Funktion NNAAANN Komp. AANNNA Eßt(Ao /16 8augr.Aufgabe [ UALfd. Nr. Rev. AANNXAAXX1AANNNN NN DA ;EVIOGoi an Postadresse: Bundesamt fü kerntechnische Entsorgungssicherheit,11513 Berlin Zustell- und Lieferadresse: Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin; Besucheradresse: Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter 1111111111111111111 11867943 3 o 4c.7 ve l eZeir * 1 Bk eurnndteecsahm nitscführe Entsorgungssicherheit 2 [4]EU 208 „Systembeschreibung Einlagerungssystem" vom 20.02.1997 [5]EU 324 „Auslegungsanforderungen an die baulichen und maschinen- technischen Anlagen einschließlich Lüftung und Bewetterung sowie an die Handhabungs- und Transportmittel im Endlager Konrad aus den Ergebnissen der Störfallanalysen (ET-IB-3-REV-3)" vom 24.02.1997 [6]TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG „Errichtung Endlager Konrad; Änderungsvorgang Nr. 112; Plateauwagen — Technische Beschrei- bung mit verfahrensrechtlicher Bewertung vom 09.04.2019, einge- gangen beim BfE am 16.04.2019 [7]DIN 17600-1 „Nichteisenmetalle; Begriffe; Grundbegriffe für Werk- stoffe" von 07.1987 [8]EN 10027 „Bezeichnungssysteme für Stähle - Teil 1: Kurznamen" von 01.2017 Il. Hinweise Keine HL Auflagen 1. Bei Verwendung von austenitischem Gusseisen (Werkstoffnummer 5.3502) anstelle von nichtrostendem Stahl für die Herstellung des Mulden- aufsatzes ist im Rahmen der fertigungsbegleitenden Kontrollen die Dekon- taminierbarkeit der Oberflächen nachzuweisen. IV. Sachverhalt Mit der Vorlage des Antrages vom 20.03.2019 [1] beantragte die BGE bei der atomrechtlichen Aufsicht abweichend vom Planfeststellungsbeschluss folgende Änderungen am Plateauwagen: 1) Die Hauptbaugruppen sollen in drei anstatt der vier festgelegten Hauptgruppen unterteilt werden. 2) Der Muldenaufsatz soll anstelle aus nichtrostendem Stahl nunmehr aus austenitischem Gusseisen hergestellt werden. Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit -3 3) Die Werkstoffbezeichnung der Läufräder soll sich von „C 67 V" in „C67+QT" ändern. 4) In Bezug auf die Höhe des Stegbleches soll aufgrund unterschiedli- cher Angaben in Genehmigungsunterlagen eine Klarstellung erfol- gen. V. Begründung Mit Schreiben vom 20.03.2019 [1] hat die BGE einen Antrag auf Zustimmung zu Änderungen am Plateauwagen an das BfE gestellt. Der Plateauwagen soll abweichend von den Vorgaben des PFB Konrad ausgeführt werden. Unwesentliche Veränderungen des Plateauwagens, der nach EU 344-Nach- folge in den QS-Bereich 3.1 eingestuft ist, bedürfen gemäß der NB A.4-23 der Zustimmung durch die atomrechtliche Aufsicht. Eine unwesentliche Ver- änderung liegt bei einer Abweichung vom planfestgestellten Zustand des Endlagers vor, wenn diese aus Sicht eines Sachkundigen offensichtlich nur unerhebliche Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau der Anlage haben kann, also die Genehmigungsfrage nicht erneut aufwirft. Die geplanten Veränderungen des Plateauwagens sind in Kapitel IV der Technischen Beschreibung [2] aufgeführt. Maßstab der Prüfung durch die atomrechtliche Aufsicht ist der Planfeststel- lungsbeschluss [3] samt den zugehörigen Erläuternden Unterlagen EU 208 [4] und EU 324 [5] und dem einschlägigen Technischen Regelwerk [7, 8]. Die in der Technischen Beschreibung dargestellten Änderungen [2] wurden unter Hinzuziehung des TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG als Sachver- ständiger der atomrechtlichen Aufsicht fachlich geprüft. Eine Kopie seiner Stellungnahme [6] ist diesem Bescheid beigefügt. Die Prüfung der beantragten Änderungen führte unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Sachverständigen [6] zu folgenden Ergebnissen: Zu 1) Bei der Neueinteilung der Hauptgruppen handelt es sich um eine Än- derung lediglich redaktioneller Art. Drei der ursprünglich vier Hauptgruppen werden zusammengefasst bzw. in eine neue Hauptgruppe überführt. Die drei neuen Hauptgruppen erfassen inhaltlich vollständig den Umfang der ur- sprünglichen vier Hauptgruppen. Somit stellt die geänderte Benennung der Hauptgruppen keine technische Änderung dar. Eine fachliche Bewertung ist insoweit nicht erforderlich.
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Salzgitter ? Gusseisen ? Technische Vorschrift ? Berlin ? Endlager Konrad ? Nichteisenmetall ? Endlagerung radioaktiver Abfälle ? Endlager ? Endlagerung ? Bergwerk ? Lüftungsanlage ? Stoffbewertung ? Stahlerzeugung ? Stahl ? Verkehrsmittel ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
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Language: Deutsch
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