Description: f^lSra BUNDESCESELLSCHAFT FÜR ENDLACERUNG Fachnotiz Doppelkontrollen GZ: 9KE/2112/MZ/TV/001/00 Stand; Rev. 0, 12.09.2022 Seite: 1 von 3 Entsprechend der Nebenbestimmung A.2-11 des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerks Konrad /!/ und den daraus übernommenen Vorgaben in Kapitel 4.1.4 „Kritikalftäts- sicherheit" der Produktkontrolle radioaktiver Abfälle, radiologische Aspekte - Endlager Konrad - Stand: Oktober 2010, SE-IB-30/08-REV-1 /2/ sind bei Abfallgebinden, deren Spaltstoffinventar die Hälfte des maximal zulässigen Wertes überschreitet, die Spaltstoffmassen zur Einhaltung des Störfallprinzips gemäß DIN 25403, Teil 1 /3/ durch unabhängige Doppelkontrollen festzustellen. Als Bestandteil der Doppelkontrollen können beim Nachweis ausreichender Genauigkeit die Prozessüberwachung, die Prozessinstrumentierung sowie die Maßnahmen zur Produktkontrolle eipbezogen werden. Für die Umsetzung und anforderungsgerechte Anwendung dieser Vorgaben dienen die Erläuterungen zu den folgenden Fragen als Leitfaden: 1. 2. 3. Wann werden Doppelkontrollen notwendig? Wie kann die Forderung von unabhängigen Doppelkontrollen im Rahmen der Verfahrensqualifikation, der Konditionierung von Abfällen sowie der Produktkontrolle berücksichtigt werden? In welchem Umfang sind Doppelkontrollen in Abhängigkeit von der Art der Abfallströme durchzuführen? 1. Wann werden Doppelkontrollen notwendig? Für die Spaltstoffe Uran und Plutonium wird die Kritikalitätssicherheit über den Kritikalitätssummenwert (SK) ausgewiesen, welcher (bei nicht-gemischter Einlagerung) bis zu einem Wert von 1 ausgeschöpft werden darf/4/. Die Überschreitung des Spaltstoffinventars um maximal die Hälfte des zulässigen Wertes und die daraus resultierende Notwendigkeit von Doppelkontrollen ist daher ab einem Kritikalitätssummenwert SK von > 0,5 gegeben. Die höheren spaltbaren Actinoide, für welche gebindespezifisch individuell zulässige Aktivitäts- bzw. Massen- werte definiert und in Tabelle 111.4-1 von /4/ aufgeführt sind, werden durch das Summenkriterium Sr explizit nicht berücksichtigt /5/. Um sicherzustellen, dass die zulässigen Werte nicht unbemerkt überschritten werden, sind Doppelkontrollen der Aktivitäten bzw. Massen der höheren spaltbaren Actinoide für Abfälle, die für das Endlager Konrad bestimmt sind, bei einer Ausschöpfung von mehr als 95 % der Grenzwerte aus Tabelle IM.4-1 von /4/ erforderlich. 2. Wie werden unabhängige Doppelkontrollen definiert und umgesetzt? Um der Forderung nach Doppelkontrollen in den o. g. Fällen nachzukommen, ist es erforderlich, dass min- destens zwei redundante Prinzipien zur Bestimmung des Spaltstoffinventars Anwendung finden. Nach den Vorgaben von /3/, Abschnitt 5.1.2, ist der Nachweis der Kritikalitätssicherheit auf Grund experi- menteller Ergebnisse oder mit nach DIN 25478 /6/ validierten Rechenverfahren zu führen. Nach den Vorgaben von /!/ und /2/ können als Bestandteil der Doppelkontrolle beim Nachweis ausreichender Genauigkeit die Prozessüberwachung, die Prozessinstrumentierung sowie die Maßnahmen zur Produktkon- trolle einbezogen werden. Die Eignung der zur Anwendung kommenden Messtechnik ist im Rahmen der Verfahrensqualifikation sowie fortlaufend z. B. im Rahmen der begleitenden Kontrollen (z, B. durch Kalibrierprotokolle) zu bestätigen. Zusätzlich zu Messungen und/oder Prüfungen des Konditionierers können externe Kontrollen bei der Durch- führung von Doppelkontrollen einbezogen werden. Hierzu zählt beispielsweise die Spaltmaterialüberwachung durch die IAEA/EURATOM, sofern eine Dokumentation oder ein entsprechender Nachweis sichergestellt und im Produktkontrollverfahren einsehbar ist. In der Regel stammen Abfälle, die einen hohen Anteil an Spaltstoff aufweisen, nur von einer genau definierten, überschaubaren Anzahl von Ablieferungspflichtigen und kommen PKT-HA Fachnotiz Revisionsstand: 0.0 vom 12.09.2022 Zuständige OE: PKT-HA Fachnotiz BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG Doppelkontrollen GZ: 9KE/2112/MZ/TV/001/00 Stand: Rev. 0, 12.09.2022 Seite; 2 von 3 aus Anlagen, in denen durch IAEA/EURATOM eine Spaltstoffflusskontrolle vorgenommen wird (vgl. /2/, Kap. 4.1.4), so dass davon auszugehen ist, dass eine Dokumentation durch IAEA/EURATOM erfolgt. Im Einzelfall gilt es zu prüfen und zu belegen, dass diese Daten konkret für Doppelkontrollen anwendbar sind. Redundante Messungen zur Bestimmung des Spaltstoffinventars werden vorzugsweise durch zwei unter- schiedliche, unabhängig voneinander arbeitende, qualifizierte Messgeräte und durch zwei verschiedene prozessbeteiligte Institutionen durchgeführt. Hierzu zählt auch die Spaltmaterialüberwachung durch IAEA/EURATOM (s. o.). Doppelkontrollen können aber auch durch die Einbindung eines externen Labors zusätzlich zu den Messungen der Konditionierer/Abfalleigentümer erfolgen. Sofern redundante Messungen nicht durch zwei verschiedene Institutionen realisiert werden können, sind diese mittels unabhängiger Messungen durch mindestens zwei verschiedene Mitarbeiter durchführbar. Die beiden redundanten Messungen müssen dabei nicht zwingend am gleichen Punkt im Konditionierungs- prozess erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Messungen mit zwei Mess- geräten/-systemen an zwei verschiedenen Punkten im Konditionierungsablauf durchzuführen. Als Beispiel kann eine Messung/Überprüfung am Rohabfall sowie am konditionierten Abfallprodukt erfolgen. Dies setzt voraus, dass der Abfallfluss sowie die Abfalleigenschaften durch die Prozessüberwachung und die Prozess- instrumentierung derart nachvollziehbar sind, dass die Werte, ggf. unter Zuhilfenahme von Berechnungen, miteinander verglichen werden können. Des Weiteren ist beispielsweise eine Ermittlung messtechnisch leicht zugänglicher Messwerte (z. B. spektro- metrisch erfassbare Nuklide) durch den Konditionierer und deren Verwendung zur Validierung der Ergebnisse einer externen Sondernuklidanalyse, z. B. durch den Abgleich der Cesamt-Alpha-Aktivität sowie den Abgleich mit messbaren Einzelnukliden, als Doppelkontrolle anzusehen. Durch die anforderungsgerechte Korrelation der spaltbaren Nuklide zu messtechnisch leicht zugänglichen Nukliden wie beispielsweise Cs-137 und Co-60 kann dann z. B. durch eine gammaspektrometrische Messung durch den Konditionierer/Abfallfalleigentümer an jedem konditionierten Abfallprodukt ein auf die verarbeitete Abfallmenge (Charge) bezogener Spaltstoff- gehalt ermittelt werden (s. u.). 3. Umfang von Doppelkontrollen in Abhängigkeit vom AbfaUstrom Inhomogene Abfallströme: Bei inhomogenen Abfallströmen ist zur Durchführung der Doppelkontrollen i. d. R. (in Abhängigkeit von der Rohabfallart, Konditionierungsverfahren, Grad der Spaltstoffverteilung) eine Analyse von bis zu 100 % der be- troffenen Abfälle erforderlich. Homogene Abfallströme; Für homogene Abfallströme besteht die Möglichkeit, eine unabhängige Messung an repräsentativen Einzel- proben der Rohabfälle / Zwischenprodukte durchzuführen und auf eine größere Verarbeitungscharge zu über- tragen. Eine ausreichende Doppelkontrolle für die gesamte Verarbeitungscharge ist gewährleistet, sofern durch den Konditionierungsprozess sowie die Prozessführung und -Überwachung des qualifizierten Verfahrens nachgewiesen werden kann, dass die Konzentration spaltbarer Nuklide homogen im Abfallprodukt sowie in gleichbleibender Höhe über den Massenstrom der Konditionierungscharge verteilt ist. In diesem Fall können die Doppelkontrollen an repräsentativen Einzelproben unter Berücksichtigung der Vorgaben des qualifizierten Konditionierungsverfahrens (Berücksichtigung einer 100%-igen Dokumentation der Verfahrensschritte und Analyseergebnisse durch den Abfalleigentümer/Konditionierer sowie entsprechende begleitende Kontrollen der endlagerrelevanten Schritte durch den Sachverständigen vor Ort) zur Spaltstoffdeklaration der Abfall- produkte aus der gleichen, homogen zusammengesetzten Charge verwendet werden. Beispielsweise können repräsentative Einzelproben am Rohabfall bzw. Zwischenprodukt für eine externe um- fangreiche Sondernuklidanalyse zur Ermittlung der einzelnen Spaltstoffaktivitäten in einem externen Labor PKT-HA Fachnotiz Revisionsstand: 0.0 vom 12.09.2022 Zuständige OE: PKT-HA Fachnotiz BUNDESCESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNC Doppelkontrollen GZ: 9KE/2112/MZ/TV/001/00 Stand: Rev. 0, 12.09.2022 Seite: 3 von 3 genutzt werden. Sofern durch den Konditionierungsprozess und die Rohabfallart (z. B. zementierte Ver- dampferkonzentrate) eine homogene Verteilung der Spaltstoffe im Abfallprodukt belegt ist, kann der so er- mittelte Spaltstoffgehalt als repräsentativ für die jeweilige homogene Charge angenommen werden. Literatur /!/Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerks Konrad in Salzgitter als Anlage zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärme- entwicklung vom 22. Mai 2002, Az.: 41 - 40326/3/10, Niedersächsisches Umweltministerium 121Endlager Konrad, Produktkontrolle radioaktiver Abfälle, radiologische Aspekte - Endlager Konrad - Stand: Oktober 2010, SE-IB-30/08-REV-1, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH /3/DIN 25403-1 Kritikalitätssicherheit bei der Verarbeitung und Handhabung von Kernbrennstoffen, Grundsätze, Dezember 2013 /4/Endlager Konrad, Anforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle (Endlagerungsbedingungen) - Stand: Dezember 2014, SE-IB-29/08-REV-2, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH /5/EU 394: Betrachtung höherer spaltbarer Aktiniden im Hinblick auf die Kritikalitätssicherheit des ge- planten Endlagers Konrad, 9K/EBK/RB/0007/01, März 1991 (Prüfunterlage im Planfeststellungsver- fahren Endlager Konrad), Bundesgeseltschaft für Endlagerung mbH /6/DIN 25478 Beiblatt 1, Einsatz von Berechnungssystemen beim Nachweis der Kritikalitätssicherheit - Beiblatt 1: Erläuterungen PKT-HA Fachnotiz Revisionsstand: 0.0 vom 12.09.2022 Zuständige OE: PKT-HA
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Tags: Salzgitter ? Messgerät ? Endlager Konrad ? Plutonium ? Radioaktiver Abfall ? Uran ? Landzunge ? Endlagerung radioaktiver Abfälle ? Abfallbehandlungsanlage ? Actinoide ? Endlagerung ? Kernbrennstoff ? Leitfaden ? Messtechnik ? Bergwerk ? Gebühr ? Abfallart ? Abfallaufkommen ? Abfallanalyse ? Berechnungsverfahren ? Zwischenprodukt ? Arbeit ? Grenzwert ? Lagerung ?
Region: Peine
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