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GS 17 - Stellungnahme zu den Auswirkungen möglicher Verschmutzungen des Grundwassers auf die Langzeitsicherheit des Endlagers Konrad (PDF, nicht barrierefrei)

Description: -e/!,aj~ O-ll1 z· ~(\.{(.\ }J fvllt l r-- TÜV Hannover/Sachsen-Anhalte.V. 1 Bereich Energie- und Systemtechnik TÜV NORD GRUPPE GK-100.07.2 Hannover, 30.04.98 ETS Revision 1 vom 18.5.98 Stellungnahme zu den Auswirkungen möglicher Verschmutzungen des Grundwassers auf die Langzeitsicherheit des Endlagers Konrad Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Antragsteller im Planfeststellungsverfahren Konrad hat dem Niedersächsischen Umweltministerium (MU) die Unterlage /1/ Prüfung und Bewertung einer möglichen Verschmutzung des Grundwassers durch bestimmte gefährliche Stoffe (ET-I8-94-REV-3), EU 509, Rev. 03, 30.03.1998, ( , vorgelegt. Das MU ,bat den Technischen Überwachungs-Verein Hannover/Sachsen- Anhalte.V. mit Schreiben vom 01.04.1998 (Az.: 402-40326/03-4/1; -4/2) im Rahmen der gutachterlichen Arbeiten zur Langzeitsicherheit um Kenntnisnahme und Durchsicht die- ser Unterlage sowie um Prüfung, ob die Ergebnisse des Gutachtenteils zur Langzeitsi- cherheit oder Teile davon vor dem Hintergrund dieser aktualisierten Antragsunterlage zu revidieren oder zu ergänzen sind. Das MU teilte außerdem mit. daß die Prüfung dieser Unterlage in wassertechtlicher Hinsicht unter Hinzuziehung des Niedersächsischen Lan- desamtes für Ökologie (NLÖ) durchgeführt wird. In der vorliegenden Stellungnahme beschreiben wir die von uns durchgeführten Prüfun:. gen und stellen deren Ergebnisse dar. Insofern ergänzen wir dadurch die Aussagen des Teils 2 unseres Gutachtens vom Juli 1997 /5/ und berücksichtigen die Unterl~ge de·s BfS /1/. die zum Zeitpunkt der Gutachtensabgabe noch f'!icht vorlag. In unserer Stellungnah~ me .behandeln wir keine wasserrechtlichen Fragestellungen. Umfang und Ergebn_isse der entsprechenden Prüfung durch das NLÖ sind uns nicht bekannt. ProJtktPSP-Element NAANNNNNNNNNNN Sk ObJ. Kenn. Funktion NNNNNN NNAAANN Komp. Baugr. AANNNA AANN Autoabe UA Lid. Nr. R1v. XAA XX AA NNNN NN JJ.1) ~ lf!K~ TÜV Hannover/Sachsen.Anhalte.V. Bereich Energie- und Systemtechnik ._ 2 - 1. ( Bisheriger Stand der Begutachtung In der Plausibilitätsbetrachtung zur Chemotoxizität radioaktiver Abfälle (EU 251) /3/ wer- den die Konzentrationen chemotoxischer Stoffe aus den Abfallgebinden nach Lösung in Tiefenwässern mit den Grenzkonzentrationen im Trinkwasser, z.B. nach der Trinkwas- serverordnung /4/, verglichen. Dabei wird angenommen, daß die Stoffe in 106 m3 Tiefen- wasser gelöst und während des Transports um den Faktor 103 verdünnt werden und an- schließend in das obertlächennahe Grundwasser gelangen. Die Schutzwirkung geologi- scher Barrieren. etwa Sorption oder Filterung, wird dabei nur in Einzelfällen berücksich- tigt. Unter Berücksichtigung des Verdünnungsfaktors 103 und der Transportzeit von min- destens 300000 Jahren aus de_m Endlager in die Biosphäre wird gezeigt, daß die einge- lagerten chemotoxischen bzw. wasserrechtlich relevanten Stoffe bis auf Konzentrationen verdünnt werden, die niedriger oder in der gleichen Größenordnung liegen als in ver- schiedenen wasserrechtlichen Verordnungen und Empfehlungen /4, 9, 10, 15/, im weite- ren Text „Regelwerk" genannt, festgelegt ist. In unserem Gutachten zur Langzeitsicherheit /5/ haben wir diese Vorgehensweise bewer- tet und sind wie der Antragsteller zu dem Ergebnis gekommen, daß sowohl für die anor- ganischen als auch für die organischen chemotoxischen Abfälle eine Mengenbeschrän- kung, die über den durch die Endlagerungsbedingungen (EU 11 7) /6/ vorgegebenen Umfang hinausgeht, nicht erforderlich ist. 2. ( . Neuer Sachstand Das BfS betrachtet in der eingangs genannten Unterlage eine mögliche Kontamination des Grundwassers durch das zusammen mit den radioaktiven Abfällen im Endlager Kon- rad eingelagerte Inventar an organischen und anorganischen nichtradioaktiven .Stoffen. Die Vorgehensweise des BfS lehnt_sich an eine Plausibilitätsbetrachtung zur Chemo- toxizität radioaktiver Abfälle {EU 251) /3/ an, zu der wir bereits in unserem Gutachten /5/ Stellung genommen haben. Das BfS hat in der nun vorliegenden Unterlage /1/ die Mög- lichkeit einer Verschmutzung des Grundwassers durch potentiell gefährliche Stoffe auch anhand der Grundwasserverordnung vom 18. M~rz 1997 /2/ bewertet. Der Antragsteller erläutert in seinem Arbeitsbericht EU 509 /1/ unter Verweis· auf die Aussagen im Plan /7/, daß das geplante Einlagerungsvolumen von 650000 m3 zu 98,2 % mit anorganischer und zu 1,8 % mit organischer Masse ausgefüllt wird. Seide Stoffarten (anorganische_wie organische Stoffe) enthalten Stoffe mit Gefahrenpote~tial, ·Eu;·so9.,-..,.,n/ ·_ im folgenden analog zu .den Ausführungen der EU 251 /3/ und der. :• . .. .'"(.·.~·. ... . ,,.. . . ,.cheinotoxische Stoffe" genannt, und weitere wasserrechtlichl elevante Stoffe;;.~~mtfolgen- .:·' · , den "wasserrechtlich relevante Stoffe" genannt. Iri der EU 509,/1/werden diesä'_ Stoffe·ats ·: . ~ organische oder anorganische Verbindungen bezeichnet. TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt e. V. Bereich Energie- und Systemtechnik ·- 3 - ( ( In der EU 509 /1/ wird wie in der EU 251 /3/ angenommen. daß 9iese Stoffe in 106 m3 Konrad-Tiefenwässern gelöst und mit diesen Wässern transportiert werden, bis sie nach etwa 300000 Jahren die oberflächennahen Grundwasserstockwerke der Bio- sphäre erreichen. Filterungs-, Fällungsvorgänge oder andere Rückhaltemechanismen werden wie in der EU 251 /3/ nicht. Sorptionseffekte nur in Einzelfällen berücksichtigt. Radiolyse und mikrobielle Effekte werderr in dem Modell des BfS nicht berücksichtigt. In einem zusätzlichen Abschnitt wird eine natürliche Vorbelastung der Tiefenwässer geson- dert betrachtet. Der Antragsteller zeigt auf, daß die zu erwartende einlagerungsbedingte zusätzliche Belastung der Biosphäre weitgehend im Bereich der gemessenen natürlich bedingten Belastung des oberflächennahen Grundwassers oder teils mehrere Zehnerpo- tenzen darunter liegt. Die Verdünnung der Tiefenwässer auf ihrem Wege zur Biosphäre wird in dem Bericht ·EU 509 /1 / mit dem Faktor 104 bei Untersättigung, mit 103 bei Sätti- gung angenommen. Der Zahlenwert 104 leitet sich her aus der rechnerischen Konzen- trationsabnahme langlebiger Nuklide auf dem Weg vom Endlager über die verschiede- nen Ausbreitungspfade zum Quartär. In der EU 251 /3/ war der Antragsteller von einem Faktor 103 ausgegangen, der sich rechnerisch aus einer notwendigen Verdünnung der salinaren Tiefenwässer auf Salzkonzentrationen ergibt, die nach der Trinkwasserverord- nung /4/ zulässig wären. Aus der Palette organischer Verbindungen, die der Antragsteller bereits in der EU 251 /3/ dargestellt hatte, werden in der EU 509 /1/ die organischen chemotoxischen Stoffe und Verbindungen ausgewählt, die zur Endlagerung kommen und deren Konzentrationen vom Regelwerk begrenzt sind. Für diese ausgewählten Stoffe wird die jeweilige kumulier- te Masse angegeben. Die Ar.gaben zu den Stoffdaten und die Aussagen zur möglichen Gefährdung sind gegenüber der Unterlage EU 251 /3/ grundlegend überarbeitet. Zur Bewertung der anorganischen Stoffe, die in das Endlager. eingebracht wer~en, zieht der Antragsteller in der EU 509 /1/ die oben genannte Verdünnung der Tiefenwäs- ser aus dem Endlagerbereich auf ihrem Weg in die oberflächennahen Grundwässer der Biosphäre heran. Es wird angenommen, daß sich die anorganischen Schadstoffe in 106 m3 Tiefenwässem vollständig lösen. Nach der Anwendung des Verdünnungsfaktors werden die errechneten Konzentrationen mit den Grenzwerten des Regelwerks sowie mit gemessenen Konzentrationen der betrachteten Stoffe im derzeitigen- quartären Grund- wasser /11, 12/ verglichen. Der Antragsteller stellt dar, daß die Grenzkonzentrationen der Regelwerke nicht überschritten werd~n. wobei die realen Barriereeigenschaften des Deckgebirges bei der Berechnung und Prognose in wenigen Fällen berücksichtigt wer- den.- Die betrachteten anorganischen Stoffe gelangen i~ so niedriger. Konzentra~ion in das oberflächennahe Grundwasser, daß eine Gefahr der Beeinträchtigung der (?iosphäre~-- -nach seiner Ansicht nicht gegeben ist.

Types:
Text {
    text_type: Unspecified,
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Origin: /Bund/BGE/Website

Tags: Hannover ? Fledermaus ? Endlager Konrad ? Ökologie ? Radioaktiver Abfall ? Europäischer Emissionshandel ? Endlager ? Endlagerung ? Grundwasserverunreinigung ? Planfeststellungsverfahren ? Strahlenschutz ? Anorganische Verbindung ? Organische Verbindung ? Tiefenwasser ? Salzgehalt ? Gefahrstoff ? Grundwasserstockwerk ? Radiolyse ? Anorganischer Schadstoff ? Sorption ? Systemtechnik ? Toxizität ? Trinkwasser ? Verdünnung ? Grundwasser ? Grundwasserverordnung ? Biosphäre ? Grenzwert ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

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