Description: 2~~? Cf lA~} zc;u I U.Ff Rß i (';Col r60 B2'6-f~ TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG Aktenzeichen: T,NNOIID ) Datum: Verfasser: 22.02.2017 EGK-BUW.04.1 Projekt: Endlager Konrad Stellungnahme zu der durch das Bundesamt für Strahlenschutz durchgeführten Überprüfung des seismo- logischen Gutachtens der BGR (1996) für den Standort Konrad in Bezug auf die im Plan- feststellungsverfahren getroffenen Festlegungen zum Bemessungserdbeben unter Be- rücksichtigung der Neufassung der KTA-Regel 2201 .1 (2011- 11) Als Grundlage der Nachweisführung zur Erdbebensicherheit der Gebäude und Anlagentei- le der Schachtanlage Konrad ist im Planfeststellungsbeschluss die Genehmigungsunterla- ge EU 184.0 festgeschrieben . Im Jahr 1996 hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ein seismologisches Gutachten erstellt. in dem überprüft wurde, ob die Festlegungen der EU 184.0 den Anforderungen der KTA 2201 .1 (1990-06) genügten. Im BGR-Gutachten wurden neue seismologische Kennwerte für den Standort ermittelt und es wurde festgestellt, dass die in der EU 184.0 getroffenen Festlegungen gegenüber den neuen Festlegungen des BGR-Gutachtens konservativ waren . Zur Überprüfung der Frage, ob die im BGR-Gutachten und damit auch die in der Unterlage EU 184.0 festgelegten Kenngrößen eines Bemessungserdbebens (BEB) unter Berücksich- tigung der sich aus dem aktuellen Stand der KTA-Regel 2201 .1 (2011-11) ergebenden Randbedingungen weiterhin verwendet werden können , hat das Bundesamt für Strahlen- schutz (BfS) eine Stellungnahme vorgelegt. Das Bundesamt für kerntechnische Entsor- gungssicherheit (BfE) hat die TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG beauftragt, die Stel- lungnahme inhaltlich zu überprüfen. Es wird verslehert, dass diese Stellungnahme unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen trei von Ergebnlswei3u ngen erstem wvrde Verteiler ext.: Selten:20 Anlagen:keine Verteiler int: EGKS7001 .Ha.docx S.GKO.03.001.04. TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG In der Stellungnahme wird festgestellt, dass die Bestimmung des Bemessungserdbebens für den Standort Konrad und der ingenieur-seismologischen Kenngrqßen im BGR- Gutachten von 1996 auch den Anforderungen der KTA 2201 .1 (2011-11) genügen. Daraus wird abgeleitet, dass die gegenüber den Ergebnissen des BGR-Gutachtens abdeckenden Festlegungen der EU 184.0 diesen Anforderungen ebenfalls genügen. Zur Verifizierung der in der Stellungnahme getroffenen Aussagen hinsichtlich der Gültig- keit des BGR-Gutachtens von 1996 in Bezug auf die Anforderungen der KTA-Regel 2201 .1 (2011-11) haben wir die im BGR-Gutachten getroffenen Festlegungen an den Vor- gaben der KTA 2201.1 (2011-11) gespiegelt. Soweit bei diesem Vergleich Abweichungen hinsichtlich der Methodik des BGR- Gutachtens, der Darstellung der Ergebnisse der Begutachtung oder der im BGR- Gutachten getroffenen Festlegungen selbst zu den Vorgaben der KTA 2201.1 (2011-11) festgestellt wurden, haben wir die Abweichungen hinsichtlich ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung bewertet. Wir haben festgestellt, dass nicht alle Vorgaben der KTA 2201.1 (2011-.11) im BGR-Gutachten im Detail erfasst wurden, sich daraus jedoch keine Auswir- kungen auf die dort getroffenen Festlegungen der ingenieur-seismologischen Kennwerte für die Erdbebenauslegung der Gebäude und übertägigen Anlagenteile ergeben. Wir bestätigen daher die in der Stellungnahme des BfS /U 1/ getroffene Feststellung, dass die im BGR-Gutachten ermittelten ingenieur-seismologischen Kennwerte auch den Anfor- derungen der KTA 2201.1 (2011-11) in Bezug auf die Festlegung der ingenieur- seismologischen Kennwerte zur Erdbebenauslegung der Gebäude und übertägigen Anla- genteile am Standort Konrad genügen. Wi~ bestätigen ferner, dass die in der EU 184.0 festgelegten ingenieur-seismologischen Kennwerte, mit Ausnahme des inelastischen Spektrums, die diesbezüglichen Anforderungen der KTA 2201 .1 (2011-11) erfüllen. Eine Nachweisführung zur Erdbebensicherheit auf Basis des in der EU 184.0 ausgewie- senen elastischen Etagenantwortspektrums sowie der ingenieur-seismologischen Para- meter, namentlich der Bemessungsintensität und der Länge der Starkbebendauer, in Ver- bindung mit den Vorgaben der KTA 2201 .1 (2011-11) bei der Auslegung der Gebäude und übertägigen Anlagenteile am Standort Konrad führt damit nicht zu sicherheitstechni- schen Defiziten. EGKS7001 .Ha.docx Seite 2 von 20 TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG 1 Einleitung Mit E-Mail vom 20.12.2016 wurde der TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG von der atom- rechtlichen Aufsicht (ehern. Endlagerüberwachung) des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) die Stellungnahme /U 1/ des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), BfS-KZL: 9KE/3528/HF/EQ/0001/00, übermittelt und mit Bezug auf die Einzelbeauft- ragung 9X9070/24, lfd. Nr. 10 um inhaltliche Prüfung gebeten. Im Einzelnen wurden um eine Aussage gebeten, inwieweit vom Bauherrn auf Grundlage der EU 184.0 durchgeführ- te Berechnungen als Nachweis zur Erdbebensicherheit im Zuge der Vorprüfung gemäß NB A.1 -2 unter Berücksichtigung der o. g. Stellungnahme anerkannt werden können. Als Grundlage der Nachweisführung zur Erdbebensicherheit der Gebäude und Anlagentei- le der Schachtanlage Konrad ist im Planfeststellungsbeschluss /L 1/ die Genehmigungsun- terlage EU 184.0 /L 2/ festgeschrieben . Grundlage der Festlegungen in der EU 184.0 /L 2/ war die im Auftrag der Physikalisch-Teclhnischen Bundesanstalt (PTB) von der Gesell- schaft für Strahlen- und Umweltforschung GmbH (GSU) erstellte Gutachtliche Stellung- nahme /L 4/ zur Abschätzung seismischer Einwirkungen am Standort Konrad. In diesem Gutachten waren die KTA 2201.1 (1975-06) /R 3/ sowie ein Entwurf zur KTA 2201.1 aus dem Jahr 1979 herangezogen worden. Im Ergebnis wurde in der GSU-Stellungnahme /L 4/ für das Bemessungserdbeben die Standortintensität 1 = VII festgelegt. Die maximale horizontale Bodenbeschleunigung wurde in /L 4/ zu 1,20 m/s2 , die maximale vertikale Be- · schleunigung zu 0,60 m/s2 festgelegt. Auf Basis dieser Festlegungen wurden in der EU 184.0 /L 2/ die Verläufe von horizontalen, resultierenden Spektren mit Hilfe von modifi- zierten USAEC-Spektren ausgewiesen. Im Jahr 1996 hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ein seismologisches Gutachten /L 3/ erstellt, in dem überprüft wurde, ob die Festlegungen der EU 184.0 /L 2/ den Anforderungen der KTA 2201.1 ( 1990-06) /R 2/ genügen. Anlass der Erstellung des BGR-Gutachtens /L 3/ im Jahr 1996 war einerseits die Fortschreibung der KTA-Regel 2201.1 durch die Fassung vom Juni 1990 /R 2/, andererseits das Vorliegen neuer Erkenntnisse zur Seismizität Norddeutschlands. In dem BGR-Gutachten /L 3/ wur- den neue seismologische Kennwerte für den Standort der Schachtanlage ermittelt und es wurde festgestellt, dass die in der EU 184.0 /L 2/ getroffenen Festlegungen gegenüber den neuen Festlegungen des BGR-Gutachtens /L 3/ konservativ waren. Im BGR-Gutachten /L 3/ wurde auf der Grundlage der KTA 2201.1 (1990-06) /R 2/ und ak- tualisierter Erkenntnisse über historische, aber auch paläoseismologische Erdbeben in den zu betrachtenden Regionen eine erneute Begutachtung der Seismologie des Stan- dorts durchgeführt. Im Ergebnis wiesen die Gutachter in /L 3/ die Standortintensität des Bemessungserdbebens mit 1 = VI ½ aus. Als maximale horizontale, resultierende Boden- beschleunigungen wurden für den Bereich über Tage ein Wert von 1, 12 m/s2 , unter Tage 2 ein Wert von 1,00 m/s ausgewiesen. Die maximalen Vertikalbeschleunigungen wurden zu EGKS7001 .Ha.docx Seite 3 von 20
Text { text_type: Unspecified, }
Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Norddeutschland ? Endlager Konrad ? Wiese ? Seismizität ? Gebäude ? Seismik ? Strahlenschutz ? Umweltforschung ? Erdbeben ? Erdbebensicherheit ? Kennzahl ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
License: other-closed
Language: Deutsch
Accessed 1 times.