Description: Ausblick auf die Methodik der Anwendung der Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG und der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 StandAG Bereich Standortauswahl Mindestanforderungen1) Geringe Gebirgsdurchlässigkeit Mächtigkeit mindestens 100m (Ausnahme Kristallingestein) Oberfläche des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs (ewG) muss mindestens 300m unter der Geländeoberfläche liegen. Geeignete Ausdehnung in Fläche und Höhe Erhalt der Barrierewirkung für 1 Million Jahre 1) Für Salzgestein in steiler Lagerung und Kristallingestein gelten besondere Anforderungen Ausblick auf die Methodik der Anwendung der §§ 23 & 24 StandAG│ 23.05.2019 Bereich Standortauswahl 2 § 13 Ermittlung von Teilgebieten Konkretisierte Datenabfrage Ausschlusskriterien Beginn Testphase Anwendungstechnik Mindestanforderungen Beginn Grundlagenermittlung zu geowissenschaftlichen Abwägungskriterien Beginn Datenabfrage Ausschlusskriterien Veröffentlichung Teilgebiete Beginn Testphase Ausschlusstechnik 4/18 8/17 9/172/18 1. BGE- Fachworkshop Offizieller Start der StandortauswahlBeginn Datenabfrage Mindestanforderungen und 2. BGE- Fachworkshop 6/18 7/18 3/19 6/19 Beginn Grundlagenermittlung für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen gem. § 14 (1) StandAG 7/19 III. Quartal 2020 Festlegung Standort 2031 Beginn Datenabfrage / -erhebung geowissenschaftliche Abwägungskriterien (wenn erforderlich) Ausblick auf die Methodik der Anwendung der §§ 23 & 24 StandAG│ 23.05.2019 Bereich Standortauswahl 3
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Salzgestein ? Anwendungstechnik ? Standortwahl ?
Region: Peine
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Language: Deutsch
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