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rvSU-Kriterium - Steinsalz - Prüfschritt 1 - Aktive Störungszonen - Atektonische Vorgänge (PDF)

Description: rvSU-Kriterium Aktive Störungszonen – Atektonische Vorgänge (Subrosion) Einordnung PrüfschrittPrüfschritt 1 WirtsgesteinSteinsalz Fachlich-regulatorische Beschreibung Fachliche Beschreibung Bedeutung für die Sicherheit des Endlagersystems Thematischer und regulatori­ scher Bezug Mit dem rvSU-Kriterium „Aktive Störungszonen“ werden so­ wohl aktive Störungszonen als auch atektonische Vorgänge bewertet. Zu den atektonischen Vorgängen gehört Subrosion, die zur Ablaugung von wasserlöslichen Gesteinen durch Grundwässer führt. Mit den Subrosionsvorgängen geht eine Volumenreduzierung einher, die sich entweder direkt auf die Mächtigkeit oder Ausdehnung des Wirtsgesteinsbereichs mit Barrierefunktion (WbB)1 auswirkt oder indirekt überlagernde Schichten durch bruchhafte Deformationen schädigen kann. Auswirkungen von Subrosion können die Barrierewirkung des WbB beinträchtigen. Falls Subrosionserscheinungen vorlie­ gen, ist dies ggf. auch ein Hinweis auf zukünftiges Auftreten von Subrosion – einschließlich negativer Auswirkungen be­ züglich der Integrität des WbB. Hauptgruppe „Langfristige Stabilität und Integrität (Erhalt der Barrierewirkung)“ (vgl. BGE 2023/3, S. 27 ff.); § 22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG § 7 Abs. 6 Nr. 3 Buchst. e) EndlSiUntV Anwendungsmethodik KategorisierungDas Nichterfüllen dieses rvSU-Kriteriums zu Prüfschritt 1 ist hinreichend für die Einstufung in Kategorie D (BGE 2023/3, S. 32), was dadurch begründet ist, dass sich das rvSU-Krite­ rium an den gesetzlich festgelegten Ausschlusskriterien (§ 22 StandAG) orientiert. BewertungsmethodikAnhand geologischer Informationen wird der Entstehungshori­ zont und die Entstehungstiefe einer Subrosionserscheinung identifiziert. Liegt der Entstehungshorizont innerhalb der regio­ nalen stratigraphischen Einheit, die den WbB enthält (z. B. Zechstein), und in einer Entstehungstiefe von mindestens 300 m unter Geländeoberkante (GOK), wird ein Sicherheitsab­ stand von 1000 m um die Subrosionserscheinung gezogen. 1 Als WbB wird bis zum Zeitpunkt der konkreten räumlichen Festlegung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs (ewG) in einem Untersuchungsraum der Wirtsgesteinsbereich bezeichnet, der den ewG aufnehmen kann (verändert nach BGE 2023/6). Innerhalb eines WbB kann theoretisch überall ein ewG platziert werden. Der ewG ist „der Teil eines Gebir­ ges, der bei Endlagersystemen, die wesentlich auf geologischen Barrieren beruhen, im Zusammenwirken mit den techni­ schen und geotechnischen Verschlüssen den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle in einem Endlager gewährleis­ tet“ (§ 2 Nr. 9 StandAG). Geschäftszeichen: SG02303/97-3/1-2024#2 – Objekt-ID: 11357404 – Stand: 04.11.2024 www.bge.de Seite 1 von 4 rvSU-Kriterium Dieser Sicherheitsabstand kann unter Berücksichtigung weite­ rer Informationen erweitert werden. Bewertungs-/Datengrundlagen Die Bewertung erfolgt anhand von (hydro-)geologischen Kar­ ten, Schichtenverzeichnissen von Bohrungen und Datensät­ zen zu Subrosionserscheinungen. Wertungsgruppen erfülltKein Hinweis auf Subrosionserscheinungen mit einer Entste­ hungstiefe größer als 300 m unter GOK innerhalb der regiona­ len stratigraphischen Einheit, die den WbB enthält. nicht erfülltHinweis auf Subrosionserscheinungen mit einer Entste­ hungstiefe größer als 300 m unter GOK, bei der der Entste­ hungshorizont innerhalb der regionalen stratigraphischen Ein­ heit, die den WbB enthält, liegt. 1 Fachliche Herleitung des Kriteriums Das rvSU-Kriterium „Aktive Störungszonen – Atektonische Vorgänge (Subrosion)“ orientiert sich am Ausschlusskriterium „Aktive Störungszonen“ und ist in § 22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG definiert: „Unter einer ‚aktiven Störungszone‘ werden Brüche in den Gesteinsschichten der oberen Erdkruste wie Verwerfungen mit deutlichem Gesteinsversatz sowie ausgedehnte Zerrüttungszonen mit tektoni­ scher Entstehung, an denen nachweislich oder mit großer Wahrscheinlichkeit im Zeitraum Rupel bis heute, also innerhalb der letzten 34 Millionen Jahre, Bewegungen stattgefunden haben. Atektoni­ sche beziehungsweise aseismische Vorgänge, also Vorgänge, die nicht aus tektonischen Abläufen abgeleitet werden können oder nicht auf seismische Aktivitäten zurückzuführen sind und die zu ähn­ lichen Konsequenzen für die Sicherheit eines Endlagers wie tektonische Störungen führen können, sind wie diese zu behandeln.“ Mit dem rvSU-Kriterium „Aktive Störungszonen“ werden sowohl aktive Störungszonen als auch atektonische Vorgänge bewertet. Zu atektonischen Vorgängen werden die Folgen von Impaktereignissen und Subrosionsprozessen sowie Deformationen durch Gletscher­ überfahrung gezählt. Das vorliegende rvSU-Kriterium befasst sich mit den atektonischen Vorgängen im Zusammenhang mit Subrosion. Subrosion tritt im Wirkungsbereich von grundwasserleitenden Horizonten im Untergrund auf und führt zur Ablaugung von wasserlöslichen Gesteinen. Verschiedene Faktoren, wie die lokalen hydro­ geologischen Verhältnisse und der Chemismus des Grundwassers, aber auch klimatische Änderun­ gen und tektonische Prozesse, beeinflussen Subrosionsprozesse. So ist z. B. das Lösungspotenzial von Tiefengrundwässern für die potenzielle subrosive Wirkung im Untergrund entscheidend. Gesät­ tigte und hoch mineralisierte Lösungen haben kein oder ein vergleichsweise geringes Lösungspo­ tenzial. Ungesättigte bzw. gering mineralisierte Lösungen haben dagegen Lösungspotenzial und können subrosiv wirken. Durch die Lösung und Verfrachtung gesteinsbildender Minerale (leichtlös­ liche Salzgesteine, Sulfate, Karbonate) erfolgt eine Volumenreduzierung, die sich entweder direkt auf die Mächtigkeit und/oder die Ausdehnung des WbB im Wirtsgestein Steinsalz in flacher oder steiler Lagerung auswirkt oder indirekt überlagernde Schichten durch bruchhafte Deformationen schädigt. Letzteres kann auch eine Dekompaktion des WbB zur Folge haben. Subrosive Vorgänge Geschäftszeichen: SG02303/97-3/1-2024#2 – Objekt-ID: 11357404 – Stand: 04.11.2024 www.bge.de Seite 2 von 4 rvSU-Kriterium im Deckgebirge oberhalb des WbB sind von geringerer Bedeutung, da sie sich nicht unmittelbar auf die Einschlusseigenschaften des WbB selbst auswirken müssen. 2 Details der Anwendungsmethodik Die Anwendung erfolgt für Steinsalz in stratiformer Lagerung für Datensätze zu Subrosionserschei­ nungen bzw. atektonischen Vorgängen, in denen die Entstehungshorizonte und Entstehungstiefen nicht direkt aufgeführt werden. Diese atektonischen Vorgänge stehen im Zusammenhang mit Sub­ rosionsprozessen, die auf Senkungen oder Einstürze über Lösungshohlräumen zurückzuführen sind (Abbildung 1). Für die Bewertung werden die fehlenden Entstehungshorizonte anhand geologischer Karten und die fehlenden Entstehungstiefen anhand Bohrungsdaten abgeleitet. Befindet sich der Entstehungshorizont innerhalb der regionalen stratigraphischen Einheit, die den WbB enthält (z. B. Zechstein, Buntsandstein), und liegt er tiefer als 300 m unter GOK, wird ein Sicherheitsabstand von 1000 m zu allen Seiten der Subrosionserscheinung angewendet (vgl. BGE 2020/7, S. 58). Innerhalb dieses Sicherheitsabstands wird das rvSU-Kriterium mit „nicht erfüllt“ bewertet (Abbildung 1). Der Sicherheitsabstand von 1000 m ist dabei als Mindestabstand zu verstehen, der in begründeten Fäl­ len erweitert werden kann. Im Wirtsgestein Steinsalz in steiler Lagerung findet das rvSU-Kriterium keine Anwendung, da hier laut Buurman (2010) Lösungsprozesse lediglich primär lokal und im obersten Bereich der Salzstruk­ tur stattfinden (BGE 2020/7, S. 58). Durch die 300 m Salzschwebe zwischen der Obergrenze der Salzstruktur und dem WbB ist Subrosion innerhalb des WbB auszuschließen. Für Salzkissen wird von Fall zu Fall anhand der geologischen Situation überprüft, ob die Anwendung des rvSU-Kriteri­ ums erfolgt oder nicht, also ob das Salzkissen wie Steinsalz in stratiformer oder wie Steinsalz in steiler Lagerung behandelt wird. Abbildung 1: Anwendungsmethodik des rvSU-Kriteriums „Aktive Störungszonen – Atektonische Vorgänge“. Das rvSU-Kriterium wird mit „nicht erfüllt“ bewertet, wenn Hinweise auf Subrosi­ onserscheinungen mit einem Entstehungshorizont in der stratigraphischen Einheit des WbB unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabstands von 1000 m vorliegen. Die farblich blaugrau und dunkelblau hervorgehobenen Bereiche im Untergrund stellen den WbB dar. Geschäftszeichen: SG02303/97-3/1-2024#2 – Objekt-ID: 11357404 – Stand: 04.11.2024 www.bge.de Seite 3 von 4

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Origin: /Bund/BGE/Website

Tags: Carbonat ? Geologische Karte ? Flechte ? Steinsalz ? Seismizität ? Endlager ? Gletscher ? Salzgestein ? Erdkruste ? Grundwasser ? Untergrund ? Mineral ? Volumenreduktion ? Gestein ? Sicherheitsabstand ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

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