Description: BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Fachgebiet B1 BeteiligungEschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner per E-Mail: @base.bund.de dialog@base.bund.deDurchwahl Fax E-Mail Mein Zeichen 50205 @bge.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Ihre E-Mail vom 24.09.2024 B 1 - BASE - BASE38000/001#0007 Datum 8. Dezember 2024 Stellungnahme zum Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche - Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen Liebe , liebe Kolleg*innen des BASE, hiermit folgen wir Ihrer Einladung und übermitteln Ihnen die Stellungnahme der BGE zu Ihrem Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche. Zunächst dankt die BGE für die Erarbeitung der Unterlage durch das BASE und für deren Konsultation. Die Unterlage stellt auch für die Planungen der BGE eine Leitplanke dar, welche unsere Vorbereitung auf die gesetzlichen Beteiligungsformate unterstützen kann. Die BGE hat im Detail folgende Anmerkungen: In der Einleitung (Kapitel 1) würde die BGE sich wünschen, dass auch andere Positionen, z. B. die der BGE, erkennbar reflektiert oder erwähnt werden. Dies würde die Neutralität des BASE als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren zum Thema zeitliche Betrachtung des Standortauswahlverfahrens hervorheben. -> Die BGE schlägt vor, die Darstellung zum Thema Zeitplanung zu überarbeiten. Die in der Einleitung suggerierte konzeptionelle Planung der Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum Standortregionenvorschlag und darüber hinaus fehlt aus Sicht der BGE. Es ist unklar, wie das BASE die selbst geforderte Beschleunigung des Verfahrens im Rahmen der eigenen Aufgaben konkret umsetzen möchte. Der in der Stellungnahme des BASE vom 23.03.2023 (GZ: PB - BASE – BASE 23100/01#0001) und in der PaSta-Studie genannte Zeitraum von 5 Jahren für die Aufgaben nach §§ 7, 10, 11 und 15 StandAG und der Durchführung der ... Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Iris Graffunder (Vorsitzende der Geschäftsführung), Marlis Koop, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Jan-Niclas Gesenhues, MdB Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 Strategischen Umweltprüfung stehen aus Sicht der BGE ohne konkrete Planung und Versuche zur Beschleunigung im Raum. Die BGE benötigt für ihre personellen und finanziellen Planungen Informationen zum geplanten zeitlichen Ablauf der Arbeiten des BASE im Rahmen der §§ 7, 10, 11 und 15 Standortauswahlgesetz. Aus Perspektive der BGE sind mit Blick auf die Öffentlichkeitsbeteiligungsformate unter anderem folgende Fragen dringlich zu klären: • • • • • Wie viele Regionalkonferenzen können terminlich parallel laufen? In welchem zeitlichen Abstand laufen die Regionalkonferenzen ab? Wie ist der grobe Ablauf einer Regionalkonferenz? Was wird von der BGE in den Regionalkonferenzen und auch im Rat der Regionen erwartet? Wie laufen die Stellungnahmeverfahren und Erörterungen grob ab? -> Die BGE schlägt vor, einen Rahmenterminplan für die Arbeiten gem. §§ 7, 10, 11, 15 StandAG am Ende von Phase I der Endlagersuche zu ergänzen. Dabei sollte auch geprüft werden, mit welchen Schritten vorlaufend vor Mitteilung des Standortregionenvorschlags begonnen werden kann (vorbereitende Maßnahmen). Die in der Unterlage dargestellte Abbildung auf Seite 7 erweckt den Eindruck, dass der formale Start der Regionalkonferenzen und des Rats der Regionen unmittelbar mit der Übermittlung des Standortregionenvorschlags erfolgen müsste. Aus Sicht der BGE ist dies im Standortauswahlgesetz so nicht normiert, und es ist praktisch auch nicht anzuraten. Das Beispiel der Fachkonferenz Teilgebiete zeigt, dass eine erfolgreiche Beteiligung Zeit für Vorbereitung braucht. Im Fall der Regionalkonferenzen kann diese Vorbereitung zum Teil erst nach Kenntnis der vorgeschlagenen Standortregionen erfolgen. Insofern ist ein späterer Start der Regionalkonferenzen im Jahr 2028 sinnvoll und gibt den betroffenen Regionen sowie den anderen Akteur*innen wertvolle Zeit für die Vorbereitung der Beteiligungsformate. -> Die BGE schlägt vor, dies im Rahmenterminplan für die Aufgaben gemäß §§ 7, 10, 11 und 15 StandAG am Ende von Phase I der Endlagersuche zu berücksichtigen. Die Beschreibungen in Kapitel 2.3 und 4.1 erwecken ferner den Eindruck, das Forum Endlagersuche (FE) und das Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) seien das aktuell zentrale Beteiligungselement ausschließlich zum Arbeitsfortschritt der BGE. Aus Perspektive der BGE ist es eine Stärke beider Formate, dass alle Themen behandelt werden, die den dort versammelten Stakeholdergruppen wichtig sind. Dies trägt zur hohen Wirksamkeit des Beteiligungselements bei und ist ein kritischer Erfolgsfaktor, der nicht verloren gehen darf. Die Überleitung des PFE und des FE in ein anderes Format unter Nutzung des aufgebauten Knowhows und des Vertrauens sollte rechtzeitig durchdacht werden. Seite 2 von 4 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Iris Graffunder (Vorsitzende der Geschäftsführung), Marlis Koop, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Jan-Niclas Gesenhues, MdB Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 So stärkt die Präsentation und Diskussion der Aufgaben des BASE im Bereich der Aufsicht das Vertrauen sowohl in das BASE als auch in das Verfahren. Die Präsentation und Diskussion der Aufgaben des BASE im Bereich der Beteiligung unterstützt die Vorbereitung der gesetzlichen Beteiligungsformate nach Übermittlung des Standortregionenvorschlags. Das sind zwei konkrete Beispiele aus dem 3. Forum Endlagersuche. -> Die BGE schlägt vor, die Darstellung der Aufgaben von Planungsteam und Forum Endlagersuche in Kapitel 4.1 um die Begleitung der Arbeit des BASE zu ergänzen. Des Weiteren erachtet die BGE die Arbeit des Planungsteams als auch des Forums in der aktuellen Form als sehr wichtig für das Verfahren. PFE und Forum reflektieren mögliche Konfliktfragen und Quellen für Missverständnisse, aus denen Konflikte erwachsen können. Beide Formate ermuntern Akteur*innen mit Expertise, ihre Hinweise in das Verfahren zu geben. Alle Akteur*innen können in diesem Prozess viel dazu lernen, sowohl für die Standortauswahl direkt als auch für die Vermittlung der Themen und die Vorbereitung einer öffentlichen Verhandlung der dahinterliegenden Fachthemen. -> Die BGE schlägt vor, auch diese Funktionen des Planungsteams als auch des Forums in der Unterlage zu ergänzen. Weiterhin erschließt sich der BGE nicht, warum das letzte Forum Endlagersuche voraussichtlich im 4. Quartal 2026 stattfinden soll. Im Sinne der Diskussion in Arbeitsgruppe 9 des 3. Forums Endlagersuche könnte dieses Format oder ein verändertes Format unter Einbezug der Erfahrungen der vergangenen Jahre im 1. Quartal 2028 einen wichtigen Debattenraum für Kommunen, die organisierte Zivilgesellschaft und Bürger*innen darstellen, um den Start der Regionalkonferenzen und des Rats der Regionen vorzubereiten. Dies ließe sich auch mit einer Auftaktveranstaltung für die Regionalkonferenzen und den Rat der Regionen verbinden, wie das BASE sie vorschlägt. Ein Forum Endlagersuche kurz nach der Veröffentlichung der Standortregionen oder ein geeignetes anderes Format unter Einbeziehung der gemachten Erfahrungen und Personen könnte der erste Auseinandersetzungs- und bundesweite Debattenraum für den Standortregionenvorschlag sein. Das gibt den Regionalkonferenzen und dem Rat der Regionen eine ideale Ausgangsbasis. -> Die BGE schlägt vor, dies im Rahmenterminplan für die Aufgaben gemäß §§ 7, 10, 11 und 15 StandAG am Ende von Phase I zu berücksichtigen. Abschließend lassen die in Kapitel 4 dargestellten Steckbriefe zu den einzelnen angedachten Maßnahmen nicht durchgängig erkennen, ob das BASE die dafür erforderlichen Inhalte alleine aufbereiten kann und möchte, oder auf Zuarbeit der BGE oder anderer Akteur*innen angewiesen ist. Entsprechende Zuarbeiten der BGE sind in der aktuellen Ressourcenplanung nicht enthalten. Seite 3 von 4 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Iris Graffunder (Vorsitzende der Geschäftsführung), Marlis Koop, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Jan-Niclas Gesenhues, MdB Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Braunschweig ? Hildesheim ? Strategische Umweltprüfung ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Ratte ? Standortwahl ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Gutachten ? Verfahrensbeschleunigung ? Zivilgesellschaft ?
Region: Peine
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