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Kurzstellungnahme der BGE zum Gutachten von Herrn Dr. Grötsch mit Fokus auf Tongestein (PDF)

Description: Kurzstellungnahme zum Gutachten von Herrn Dr. Grötsch vom 05.07.2022 Kurzstellungnahme zum Gutachten von Herrn Dr. Grötsch mit Fokus auf Tongestein Wir danken Herrn Dr. Grötsch (Sachverständiger des Nationalen Begleitgremiums (NBG)) für das Gutachten mit dem thematischen Schwerpunkt „Methodenentwicklung der repräsentativen vorläufi­ gen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) im Wirtsgestein „Tongestein““. Das Gutachten wurde von Herrn Dr. Grötsch auf Grundlage von BGE erstellten Unterlagen, der Akteneinsichtstermine in Peine vom 25.04.2022 bis 26.04.2022 sowie der Teilnahme an diversen, teilw. BGE-initiierten Informa­ tions- und Fachveranstaltungen verfasst. Wir freuen uns, dass der weitreichende Fortschritt der BGE im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Methode zur Durchführung der rvSU in dem Gutachten von Herrn Dr. Grötsch benannt wird. Zudem enthält das Gutachten umfangreiche und fachlich wertvolle Empfehlungen insbesondere zum Umgang mit Ungewissheiten, für die wir uns herzlich bedanken! Herr Dr. Grötsch adressiert in seinem umfangreichen Gutachten eine große Themenbreite, wobei der Umgang mit Ungewissheiten im aktuellen Verfahrensschritt einen inhaltlichen Schwerpunkt bil­ det. Hier erkennt Herr Dr. Grötsch zwar die bis dato seitens BGE entwickelten Ansätze und initiierten Projekte (z. B. GeoBlocks als Teil des URS-Clusters) an, betont jedoch, dass eine integrative Be­ trachtung von Ungewissheiten und Risiken mit Blick auf die zu treffenden Bewertungsentscheidun­ gen der BGE bisher fehlt. Dieser Hinweis ist für die BGE nachvollziehbar. Entsprechend der Hin­ weise von Herrn Dr. Grötsch ist die BGE bestrebt, die bisher vorgelegten Ansätze dahingehend wei­ terzuentwickeln, dass sie einen roten Faden bilden, ausgehend von den Eingangsdaten, über eine Einschätzung deren Belastbarkeit für die zu treffende Bewertungsentscheidung, bis hin zur Ablei­ tung von Erkundungs- und Forschungsbedarfen. Klar ist dabei auch, dass eine Darstellung von Un­ gewissheiten bereits frühzeitig im Rahmen der Geosynthese stattfinden muss, wobei auch hier der Detailgrad der Bewertung von Ungewissheiten im Kontext der zu treffenden Entscheidung stehen soll. Aus Sicht der BGE ist dieser Entwicklungsprozess Teil der Aufgabe zur Ermittlung von Standortre­ gionen für die übertägige Erkundung. Herr Dr. Grötsch formuliert hierzu in seinem Gutachten kon­ krete Vorschläge, die auf bestehende Konzepte aus der Exploration von Kohlenwasserstoffen zu­ rückgreifen. Die BGE begrüßt diese Vorschläge ausdrücklich und teilt die Perspektive von Herrn Dr. Grötsch, bereits etablierte Verfahren zur Betrachtung von Ungewissheiten und Risiken zu nutzen und, wo notwendig, auf die Bedarfe des Standortauswahlverfahrens anzupassen. Von besonderer Bedeutung ist dabei, solche Verfahren auch im Sinne einer Vermeidung von systematischer Auf- bzw. Abwertung von Gebieten mit hoher oder niedriger Datendichte zu verwenden. Herr Dr. Grötsch adressiert in seinem Gutachten auch das von der BGE eingeführte Risikomanage­ ment. Die BGE besitzt ein umfassendes Risikomanagement, welches beispielsweise mit Bezug auf das Gesamtvorhaben Standortauswahlverfahren eine kontinuierliche Identifizierung, Bewertung und das Managen von Risiken gewährleistet. Damit ist eine langfristig stabile sowie transparente Kosten- und Terminplanentwicklung für das Standortauswahlverfahren darzustellen. Das Risiko zeitlicher Verzögerungen durch späte Datenverfügbarkeit, auch im Zusammenhang mit notwendigen Digitali­ Geschäftszeichen: SG01102/8-12/3-2022#34 – Objekt-ID: 8782212 – Stand: 29.09.2022 www.bge.de Seite 1 von 2 Kurzstellungnahme zum Gutachten von Herrn Dr. Grötsch vom 05.07.2022 sierungsarbeiten, wurde von der BGE bereits erfasst und mit entsprechenden Maßnahmen hinter­ legt. Die Notwendigkeit der weiteren Erfassung von (geowissenschaftlichen) fachlichen Risiken im Zusammenhang mit der Bewertung des Untergrunds wird im Rahmen der Bewertung von Ungewiss­ heiten im Zuge der rvSU betrachtet. Zuletzt möchten wir ein Missverständnis auflösen: Anders als von Herrn Dr. Grötsch angenommen, wurde das Forschungsprojekt SEPIA der BGR nicht durch die BGE initiiert. Nichtsdestotrotz ist die­ ses Projekt für die BGE wissenschaftlich von großem Interesse. Die im Rahmen dieses Projekts gewonnen Erkenntnisse zur räumlichen und zeitlichen Entwicklung des Ablagerungsraumes des Mitteljura fließen in die Bearbeitung insbesondere des nördlichen Teils des Opalinuston ein. Die im Gutachten von Herrn Dr. Grötsch dargestellten Abbildungen 20 und 21 sind Interpretationen der BGE, die auf bereits bestehenden, durch die BGE digitalisierten, bohrlochgeophysikalischen Da­ tensätzen beruhen. Geschäftszeichen: SG01102/8-12/3-2022#34 – Objekt-ID: 8782212 – Stand: 29.09.2022 www.bge.de Seite 2 von 2

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Origin: /Bund/BGE/Website

Tags: Sepien ? Kohlenwasserstoff ? Untergrund ? Forschungsprojekt ? Risikomanagement ? Risikobewertung ?

Region: Peine

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