Description: BGE BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG BCE I Eschenstraße 55 | 31224 Peine Landrat des Landkreises Aurich Herrn FISCHTEICHWEG 7- 13 26603 AURICH PER E-MAIL: An: @landkreis-aurich.de CC: info@landkreis-aurich.de Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Durchwahl - Fax E-Mail dialog@bge.de Mein Zeichen STA_20231123_2069 Datum und Zeichen Ihres Schreibens Datum 21. Dezember 2023 Gutachten des Büros terra Geoservice Sehr geehrter Herr Landrat aus der Presseberichterstattung haben wir von dem Gutachten des Büros terra Geoservice erfahren. Mit dem Gutachten hat der Landkreis Aurich seine geologische Eignung für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle überprüfen lassen. Wir freuen uns, dass sich ihr Landkreis intensiv mit der Thematik beschäftigt und dass das Gutachten unser Vorgehen in weiten Teilen nachvollziehen und bestätigen kann. Die BGE ist an einer größtmöglichen Transparenz im Standortauswahlverfahren interessiert. Dies betrifft auch die Kommunikation mit öffentlichen Institutionen im Rahmen des Standortauswahlverfahrens. Die BGE möchte daher das von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten mit diesem Schreiben als wesentliche Unterlagen auf der Internetseite www.bge.de unter Einhaltung des Datenschutzes für personenbezogene Daten veröffentlichen. Selbstverständlich werden personenbezogene Daten vor der Veröffentlichung geschwärzt. Sollte das Gutachten darüber hinaus noch weitere Gründe enthalten, die einer Veröffentlichung entgegenstehen beziehungsweise Daten, welche vor Veröffentlichung geschwärzt werden müssten (zum Beispiel Geodäten, Urheber-, Bild- oder Nutzungsrechte, Betriebs - oder Geschäftsgeheimnisse, laufende Gerichtsverfahren oder Ermittlungen), bitten wir um einen entsprechenden Hinweis und Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang dieses Schreibens. Die BGE unterstützt zudem den offenen gesellschaftlichen Diskurs. Sie lädt regelmäßig zu Veranstaltungen ein, in denen sie ihr Vorgehen und ihre Erkenntnisse veröffentlicht. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC CENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 BGE BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLACERUNG Grundsätzlich stehen wir auch jederzeit für Veranstaltungen vor Ort zur Verfügung, beispielsweise im Rahmen kommunaler Gremiensitzungen. Sollten Sie daran Interesse haben, teilen Sie uns dies gerne mit, am besten verknüpft mit einem konkreten Terminwunsch. Wir prüfen dann unsere Verfügbarkeit und werden Ihnen gerne Rede und Antwort stehen. Das vom Landkreis Aurich in Auftrag gegebene Gutachten kritisiert mehrmals, dass für die Teilgebiete lokale Daten nicht ausreichend ausgewertet worden seien. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass diese lokalen Daten nahelegen, die Teilgebiete, in denen der Landkreis Aurich liegt, seien für ein Endlager ungünstig. Unsere Suche nach dem bestmöglichen Standort verläuft nach wissenschaftlichen und gesetzlich festgelegten Kriterien. Diese sind im Standortauswahlgesetz beschrieben. In der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens darf die BGE noch keine eigenen Daten erheben. Die Datenbasis stellen daher die vorhandenen geologischen Daten der staatlichen geologischen Dienste dar. Die Datenlage in und zwischen den einzelnen Teilgebieten ist nicht homogen. In Schritt 1 des Verfahrens hat sich die BGE zunächst auf die Frage konzentriert: Wo ist welches Wirtsgestein (Salz, Ton oder Kristallin) zu finden und wo erfüllt dieses die erforderlichen Mindestanforderungen? Im Schritt 2 der Phase I geht es nun um eine erste Sicherheitsbewertung möglicher Standorte. Die BGE muss die Geologie im Einzelnen beschreiben und Aussagen dazu treffen, wie sich die Wirtsgesteinsformationen zusammensetzen, um sicherzustellen, dass ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich vorhanden ist. Die BGE vollzieht daher im Schritt 2 einen Perspektivwechsel. Stand in Schritt 1 die Ablagerungsgeschichte der Gesteine (stratigrafische Verteilung) im Fokus, ist es nun die lithologische Verteilung der Wirtsgesteine in den Untersuchungsräumen. Das heißt: Nun werden Daten daraufhin ausgewertet, wie das betreffende Gestein anzutreffen ist. Diese Untersuchungsräume werden im Schritt 2 zunächst im Rahmen der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen kategorisiert. Gebiete der Kategorie A verstehen wir dabei als Gebiete, die wir als vielversprechend ansehen. Auf unsere Methodik ist das Gutachten eingegangen. Seite 2 von 3 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 BGE BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLACERUNG Gestatten Sie uns den Hinweis auf unsere Veranstaltung im Oktober dieses Jahres, in der wir das methodische Vorgehen und das Zusammenspiel aller Werkzeuge auf dem Weg zu den Standortregionen vorgestellt haben. Die Aufzeichnung der Veranstaltung „Betrifft: Standortauswahl - Von Teilgebieten zu Standortregionen" ist auf Youtube veröffentlicht (Link). Um größtmögliche Transparenz zu ermöglichen, hat sich die BGE entschieden, die Öffentlichkeit an der Anwendung ihrer erarbeiteten Arbeitsmethoden teilhaben zu lassen. Die BGE plant, ab dem Jahr 2024 regelmäßig Arbeitsstände zur konkreten Prüfung und Bewertung von Teilgebieten und der daraus resultierenden Einengung zu veröffentlichen, um der Öffentlichkeit einen Einblick in den aktuellen Stand der Arbeiten zu ermöglichen. Die BGE versteht das als Einladung zum Dialog über diese Arbeitsstände. Am Ende von Schritt 2 wird die BGE ihren Vorschlag für die Standortregionen dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übermitteln. Nach erfolgter Prüfung und Beteiligung der Öffentlichkeit wird das BASE den Standortregionenvorschlag an das Bundesumweltministerium weiterleiten, das daraus einen Gesetzentwurf entwickelt. Anschließend entscheidet der Bundesgesetzgeber über das weitere Vorgehen im Standortauswahlverfahren. Wir freuen uns, wenn sich der Landkreis Aurich weiter interessiert, konstruktiv und kritisch am Verfahren beteiligt und dazu beiträgt, eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu lösen. Mit freundlichen Grüßen Leiterin Öffentlichkeitsarbeit Standortauswahl i. A. Referent Öffentlichkeitsarbeit Standortauswahl Seite 3 von 3 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GEN0DEF1W0B USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Aurich ? Braunschweig ? Hildesheim ? Radioaktiver Abfall ? Salz ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlager ? Betriebsdaten ? Endlagerung ? Gesetzentwurf ? Geologie ? Rechtsverfahren ? Öffentlichkeitsarbeit ? Standortwahl ? Nutzungsrecht ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Öffentliche Einrichtung ? Gestein ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
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Language: Deutsch
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