Description: Eschenstraße 55 31224 Peine www.bge.de Ansprechpartner Mein Zeichen Datum und Zeichen Ihres Schreibens 06.08.2021 Datum 11. November 2021 Stellungnahme des Landkreises Leer Sehr geehrte Frau vielen Dank für Ihre Stellungnahme zum Zwischenbericht Teilgebiete vom 6. August 2021. Für uns sind regionale Hinweise grundsätzlich sehr hilfreich für die weitere Eingrenzung der Teilgebiete hin zum Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für die Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle. Wir nehmen Ihre Hinweise und Anmerkungen deshalb gerne auf und freuen uns auf die Übermittlung des bereits angekündigten Gutachtens. Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen. 1. Erfolgt formal eine direkte Beteiligung/Ansprache der Kommunen/Landkreise durch die BGE? Wird also aktiv und außerhalb der Fachkonferenzen auf die Kommunen zugegangen? Wenn ja, wann und auf welche Wege ist das vorgesehen? Die BGE hat den Anspruch, ihre Arbeit möglichst transparent und nachvollziehbar darzustellen. Wir werden uns daher weiterhin darum bemühen, Kommunen, andere Institutionen und Bürger*innen auf dem Weg des Standortauswahlverfahrens mitzunehmen. Dies kann beispielsweise sowohl über direkte Anschreiben an in Teilgebieten liegende Kommunen erfolgen als auch über die kommunalen Spitzenverbände. Sofern Sie diesbezügliche Wünsche oder Vorschläge haben freuen wir uns über entsprechende Hinweise. Ganz konkret werden wir unter anderen auch die Kommunen und Landkreise im Vorfeld der Vorstellung und Diskussion der Methodik für die repräsentativen vorläufigen … Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 Sicherheitsuntersuchungen ansprechen, um auf die entsprechenden Informationsveranstaltungen im Frühjahr 2022 hinzuweisen. Zudem wird die BGE abseits der im Standortauswahlgesetz festgelegten Beteiligungsformate weiterhin mit informellen Formaten, wie z. B. digitalen Veranstaltungsangeboten, möglichst transparent und umfassend informieren. Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren ist das Bundesamt für die Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung (BASE). Eine formale Beteiligung von Kommunen durch die BGE ist im Standortauswahlgesetz nicht vorgesehen, vielmehr erfolgt die Beteiligung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Formate. 2. Bei den Landkreisen liegen zu vielen Themenbereichen weitere oder andere Informationen/digitale Daten vor als bei den Landesbehörden. Wie und wann können diese Informationen in das Verfahren eingebracht werden? Das Standortauswahlverfahren ist ein Verfahren, in dem sich die Detailtiefe von Schritt zu Schritt und von Phase zu Phase steigert. Der Zwischenbericht Teilgebiete stellt dabei einen ersten Meilenstein dar, in dem es zunächst einmal darum ging, in einer ersten Datenauswertung auf einem noch sehr abstrakten Niveau Teilgebiete zu identifizieren. Hierzu hat die BGE im Zuge der im Jahr 2017 gestarteten Datenabfragen umfangreiche Datenbestände von den Geologischen Landesdiensten, der Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) sowie rund weiteren 50 Behörden erhalten und ausgewertet. Für nachfolgende Schritte und Phasen sieht das Verfahren vor, dass für die im Verfahren verbleibenden Gebiete neue Daten abgefragt, erhoben, ausgewertet und bewertet werden. Abseits dessen bieten wir auf unserer Webseite eine Hinweis-Plattform an, mit Hilfe derer Erkenntnisse, fachliche Hinweise, Dokumente und Daten zu Teilgebieten an uns übermitteln werden können: https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht- teilgebiete/hinweisplattform/. 3. Die Verwendung von Referenzdaten, wie sie im Zwischenbericht aufgenommen sind, wird als problematisch angesehen, weil dieser Begriff genannt wird, sobald keine konkreten Daten vorliegen. Sachgerecht wäre stattdessen „keine Angaben” zu vermerken, insbesondere da im Zwischenbericht Teilgebiete sogar in der Bewertung des Wirtsgesteins Tongestein bei von 11 Kriterien dieses zum Tragen kommt. Damit wird die Bewertung von Flächen verfälschend dargestellt. Wie will die BGE sicherstellen, dass eine tatschliche Bewertung und Vergleichbarkeit mit anderen Teilgebieten nachvollziehbar möglich ist? Seite 2 von 5 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 Im Ergebnis der Datensichtung im ersten Schritt der Phase I zeigte sich, dass für die Anwendung in dieser frühen Phase des Standortauswahlverfahrens – wie erwartet – nur zum Teil gebietsspezifische Daten vorliegen. Die Referenzdatensätze kamen immer dann zum Einsatz, sofern für ein Gebiet keine ortsspezifischen Daten vorlagen. Im weiteren Verfahren werden diese Referenzdatensätze in den betroffenen Gebieten nach und nach durch ortsspezifische Daten ersetzt. Die Referenzdatensätze ermöglichen es uns somit, keine möglicherweise geeigneten Gebiete aufgrund von unzureichenden Kenntnissen der örtlichen Geologie vorzeitig aus dem Verfahren auszuschließen – auch wenn wir damit die Zahl und die Fläche der möglicherweise geeigneten Gebiete überschätzen. 4. Wie wird die Verbindlichkeit des Verfahrens sichergestellt? Die Basis für die aktuelle Suche nach dem bestmöglichen Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle ist das im Jahr 2017 novellierte Standortauswahlgesetz (StandAG, Gesetz im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/standag_2017/BJNR107410017.html). Die Verbindlichkeit des Standortauswahlverfahrens ist somit durch die gesetzlichen Anforderungen und Kriterien gegeben. Die BGE liefert als Vorhabenträgerin wissenschaftlich fundierte Vorschläge, die von der Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), begutachtet und anschließend über Gesetze des Bundesgesetzgebers normiert werden. Hinzu kommt die umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit. 5. Wie ist der formalrechtliche Charakter der Fachkonferenzen und der Regionalkonferenzen? Wie ist sichergestellt, dass die Aussagen/Hinweise etc. die dort formuliert werden, Eingang in den weiteren Prozess finden? Gemäß § 9 Abs. 2 StandAG ist die BGE als Vorhabenträgerin im Standortauswahlverfahren verpflichtet, die Beratungsergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete bei ihrem Vorschlag für die Standortregionen zu berücksichtigten. Nach Abschluss des dritten Termins der Fachkonferenz Teilgebiete hat die BGE die Ergebnisse – festgehalten in 22 Ordnern und auf einer Festplatte – am 7. September 2021 entgegengenommen. Die BGE wird die Anregungen und Hinweise prüfen und im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens berücksichtigen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage bieten wir voraussichtlich Anfang Dezember eine Online- Veranstaltung an, welche detaillierter erläutert, wie die Aussagen und Hinweise aus der Fachkonferenz bearbeitet und nachvollziehbar berücksichtigt werden. Diese wird in den kommenden Wochen unter www.bge.de/veranstaltungen angekündigt. Seite 3 von 5 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Braunschweig ? Hildesheim ? Aufsichtsbehörde ? Radioaktiver Abfall ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlager ? Endlagerung ? Bewertungskriterium ? Geologie ? Rohstoff ? Vermerk ? Kommunale Beteiligung ? Öffentlichkeitsbeteiligung ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
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Language: Deutsch
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