Description: Bayerisches Landesamt für Umwelt LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt · 86177 Augsburg Bundesgesellschaft für Endlagerung Eschenstraße 55 31224 Peine – Versand per E-Mail – Ihre Nachricht SG02101/26-3/2-2020#2 01.07.2020 Unser Zeichen 10-8771.887-76784/2020 Bearbeitung Datum 25.09.2020 @lfu.bayern.de Tel. +49 (9281) 1800- Kategorisierung von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) Anlage(n): - Tabelle Kategorisierung_Bayern_LfU - Tabelle Kategorisierung_Bayern_StMWi - Tabelle Kategorisierung_Bayern_Bergamt Nordbayern - Tabelle Kategorisierung_Bayern_Bergamt Südbayern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. Juli 2020, mit dem Sie unter Bezug auf § 33 Ab- satz 8 Geologiedatengesetz (GeolDG) die Kategorisierungsvorschläge der Bundes- gesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) im Rahmen des Standortauswahlverfahrens übermittelten Daten zur Verfügung stellen. Hierzu informieren wir wie folgt: 76784/2020 *76784/2020* Das LfU ist seit 15.08.2020 zuständige Behörde gemäß § 37 Abs. 1 GeolDG. In die- ser Funktion antworten wir nicht nur zu Ihren dem LfU zugeordneten Daten, sondern auch zu den Daten, die Sie mit Schreiben vom 1. Juli 2020 dem Bayerischen Staats- ministerium für Wirtschaft, Landesplanung und Energie (StMWi) (Az. SG02101/26- 3/3-2020#3), dem Bergamt Nordbayern und dem Bergamt Südbayern zugeordnet ha- ben. Eine gesonderte Stellungnahme von dort entfällt. Hauptsitz LfU Bürgermeister-Ulrich-Str. 160 86179 AugsburgDienststelle Hof Hans-Högn-Str. 12 95030 Hof Telefon +49 821/9071-0 Telefax +49 821/9071-5556Telefon +49 9281/1800-0 Telefax +49 9281/1800-4519 www.lfu.bayern.de poststelle@lfu.bayern.de -2- In der Anlage zu diesem Schreiben erhalten Sie die – soweit recherchierbar – um die ge- wünschten Ergänzungen und Korrekturen vervollständigten Tabellen zu Ihrer weiteren Verwen- dung zurück. In Summe sind die meisten von uns vorgenommenen Eintragungen eindeutig und selbsterklärend. Für einige wenige Datensätze werden im Feld „Bemerkungen“ erläuternde In- formationen gegeben. Darüber hinaus bitten wir folgende Anmerkungen zu beachten: Zu Spalte W „Datum der Ausstellung der Kategorisierungsbescheide“: Die Spalte W ent- hält das Datum des Inkrafttretens der Allgemeinverfügung für bisher nicht veröffentlichte, nicht staatliche Daten. Die Angabe der nach § 14 Satz 1 GeolDG verpflichteten Personen (Spalte „Eigentü- mer*in“) konnte insbesondere für Bohrungen nicht in allen Fällen abschließend geklärt werden. Bei unklaren Verhältnissen wurde dies durch die Eintragung „unbekannt“ ver- merkt. Die als „unbekannt“ gekennzeichneten Datensätze wurden im Wege der Allge- meinverfügung bekannt gemacht. Die unter Dokumenten-ID 11873385, Gruppen-ID 7699, Datei-ID 153429-155557 aus Vorgang 10-8871.5044-60132/2019 geführten LAS-Files geophysikalischer Daten bein- halten Datensätze, die eine differenzierte Prüfung nach §§ 31 und 32 GeolDG erfordern. Dazu befindet sich in der Tabelle Kategorisierung_Bayern_LfU ein eignes Tabellenblatt (LAS-Files). Des Weiteren hat sich durch die laufende Fortschreibung unserer Bohrdatenbank für ei- nige Bohrungen eine neue Objekt-ID ergeben. Diese haben wir in der Tabelle vermerkt. In Bayern findet kein Widerspruchsverfahren statt. Sobald wir Kenntnis von einer Klageerhe- bung erhalten, werden wir Sie entsprechend informieren. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erhalten einen Abdruck die- ses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen gez. Präsident
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Bayern ? Landesentwicklung ? Landesplanung ? Endlagerung ? Widerspruchsverfahren ? Energie ? Verbraucherschutz ? Ausstellung ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
License: other-closed
Language: Deutsch
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