Description: Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Sehr geehrte Frau Montag, 30. August 2021 15:46 @SenUVK.berlin.de' @SenUVK.berlin.de AW: Fehlende Kategorisierungen von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) , vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir werden Ihre Anmerkungen prüfen und bei weiteren Fragen gerne auf Sie zukommen. Ich bitte zu beachten, dass diese E-Mail bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. ___________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen, i.A. Dr. Geowissenschaftlerin BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine Tel.: +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth @SenUVK.berlin.de @SenUVK.berlin.de> Von: Gesendet: Donnerstag, 5. August 2021 18:30 @bge.de> An: Cc: @SenUVK.berlin.de Betreff: AW: Fehlende Kategorisierungen von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) Sehr geehrter Herr 1 bezüglich der von Ihnen für unseren Zuständigkeitsbereich benannten fehlenden Kategorisierung entscheidungserheblicher Daten, ist festzustellen, dass die erforderliche Zuordnung der vom LBGR Brandenburg an die BGE übergebenen, im Land Berlin positionierten Bohrungen zu den bei uns vorliegenden Informationen nur unter Vorbehalt möglich ist. Im Ergebnis unserer Recherchen stellt sich dieser Sachverhalt wie folgt dar: unserer geologischen Landesdatenbank befindet sich in ca. 25 m Entfernung von der vom Die Bohrung LBGR übergebenen Bohrung . Die Endteufe beider Bohrungen stimmt überein, ebenso wie die Jahreszahl der Brandenburger Benennung mit dem Bohrdatum in unserer Datenbank. Ich gehe daher davon aus, dass es sich bei der Bohrung um die bei uns als bezeichnete Bohrung handelt, deren Informationen von uns bereits im Jahr 2020 kategorisiert wurden (s. meine Email an Hr. Dr. v. 01.09.2020). Die Bohrung unserer geologischen Landesdatenbank befindet sich mit einer Entfernung von ca. 135 m in der weiteren Umgebung der vom LBGR übergebenen Bohrung . Die Endteufe beider Bohrungen ist identisch. Aufgrund des Fehlens weiterer Angaben wie Bohrzeit, Schichtenfolge etc. für die Brandenburger Bohrung ist eine zuverlässige Zuordnung nicht möglich. Zu berücksichtigen ist aber, dass eine Datenkategorisierung für die Bohrung ebenfalls bereits im Jahr 2020 durchgeführt wurde (s. meine Email an Hr. Dr. v. 01.09.2020). Für die vom LBGR übergebene Bohrung ist im Umkreis von mehr als 1 km keine Zuordnung zu den uns vorliegenden Bohrungen durchführbar. Da wesentliche Informationen fehlen, können wir aktuell daher keine weitere Bearbeitung vornehmen. Die vom LBGR übergebenen Bohrungen und sind nahe den im Rahmen des Berliner Erdgasspeichers abgeteuften, in der KW-Datenbank des LBEG geführten Bohrungen lokalisiert, was auch aufgrund der Bezeichnung der Bohrungen zu vermuten ist. Eine Zuordnung ist bedingt durch die deutlichen Unterschiede in den Endteufen jedoch auch hier nicht ohne Einschränkung durchführbar. In diesem Zusammenhang ist aber von Bedeutung, dass eine Datenkategorisierung für alle im Land Berlin positionierten Bohrungen der KW- Datenbank bereits in diesem Jahr erfolgte (s. meine Email an Frau am 07.07.2021). Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Festlegung der Datenkategorisierung und Entscheidung zu den Schutzgründen nach den §§ 31 und 32 GeolDG für die von Ihnen benannten drei Bohrungen in einem Verwaltungsakt erfolgte. Dieser wurde von uns nach einem intensiven Austausch mit der für die Sicherheitsbelange verantwortlichen Verwaltung des Deutschen Bundestags im Konsens am 24.08.2020 festgesetzt. Für eine erneute Überprüfung dieser Sachlage sind aus unserer Sicht keine Anhaltspunkte gegeben. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abt. Integrativer Umweltschutz – Landesgeologie – II B 31 Brückenstr. 6 | 10179 Berlin Tel. +49 (0)30 9025 @senuvk.berlin.de Hinweis zur Information zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): www.berlin.de/sen/uvk/service/formulare/datenschutz/ Von: @bge.de> Gesendet: Freitag, 30. Juli 2021 11:31 An: @SenUVK.berlin.de> Cc: @SenUVK.berlin.de> Betreff: Fehlende Kategorisierungen von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) Sehr geehrte Frau , im Sinne der Transparenz des Standortauswahlverfahrens stellen wir sukzessive die zur Ermittlung der Teilgebiete als entscheidungserheblich ausgewiesenen Daten auf unserer Homepage öffentlich bereit sobald uns die rechtliche Grundlage dafür vorliegt. Für die Bereitstellung von Daten aus Ihrem Zuständigkeitsbereich fehlen uns noch einige wenige Kategorisierungen zu entscheidungserheblichen Daten des Ausschlusskriteriums „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit –Bohrungen“. Dabei handelt es sich um Bohrungsdaten, die uns vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg übermittelt wurden, die jedoch in Ihrem Zuständigkeitsgebiet liegen. Zur Erleichterung der Zuordnung der Bohrungsdaten finden Sie in der dieser Email beigefügten Excel-Tabelle die Rechts-/Hochwerte und Endteufen in den Spalten G bis I. Des Weiteren haben wir in der Excel-Tabelle drei Bohrungen aufgeführt, für die Sie bereits eine Kategorisierung vorgenommen haben. Bisher haben wir diese Bohrdaten nicht öffentlich bereitgestellt, da Sie in der Spalte „Ergebnisse der Prüfung nach § 31 GeolDG“ den Eintrag „Beschränkung nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 Schutzgut öffentl. Sicherheit“ vorgenommen haben. Im Anhang dieser Email finden Sie einen aktuellen Auszug aus unserem Datenbericht zu den Ausschlusskriterien (Auszug Anlage 2). Wir bitten Sie zu prüfen, ob die in der Anlage 2 aufgeführten Informationen zu den Bohrungen einer Beschränkung nach § 31 GeolDG unterliegen. Andernfalls würden wir die Bohrdaten, wie in der Anlage 2 dargestellt, veröffentlichen. Wir bitten um Rückmeldung bis zum 20.08.2021. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. ___________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen, i.A. BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine, Germany T +49 (0) 5171 43- 3
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Hildesheim ? Land Berlin ? Erdgas ? Berlin ? Brandenburg ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Bergbau ? Geologie ? Rechtsgrundlage ? Rohstoff ? Standortwahl ? Verwaltungsakt ? Klimaschutz ? Integrierter Umweltschutz ? Datenbank ? Gasspeicher ? Verkehr ?
Region: Peine
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