Description: HESSEN Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Postfach 32 09 • D-65022 Wiesbaden Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Referent der Geschäftsführung Standort Peine Aktenzeichen (Bitte bei Antwort angeben) 89-0100 40/17 Bearbeiter/in: Durchwahl: E-Mail: Fax: Ihr Zeichen: 0611 6939- @hInug.hessen.de 0611 6939 SG02101/26-3/13-2020#131 Eschenstraße 55 31224 Peine Ihre Nachricht:vom 18.12.2020 Datum:21. Dezember 2020 Kategorisierung von entscheidungserheblichen Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) Sehr geehrter mit Schreiben vom 18.12.2020 haben Sie mir eine aktualisierte Tabelle mit Daten und Ihren Kategorisierungsvorschlägen übermittelt. Diese enthält Datensätze, die sich auf die im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG als entscheidungserheblich ausgewiesenen Daten beschränkt und zu denen Ihnen aus Hessen noch kein Kategorisierungsbescheid vorliegt. Es handelt sich dabei um die hessischen nichtstaatlichen Datensätze. Sie bitten in Ihrem Schreiben darum, über den Stand der Regelung der Zuständigkeit zu informieren sowie eine Mitteilung zum voraussichtlichen Übermittlungsstand der Kategorisierungsbescheide für die nichtstaatlichen geologischen Daten abzugeben. Folgendes kann ich Ihnen zum jetztigen Zeitpunkt mitteilen: 1. Die Überarbeitung des Errichtungsgesetztes des HLNUG mit der Regelung der Zuständigkeit für die Umsetzung des Geologiedatengesetzes ist im Entwurf am 03.12.2020 an das zuständige Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingereicht worden und liegt dort zur Bearbeitung. Zu welchem Zeitpunkt eine Gesetzesänderung in Kraft treten wird, kann ich Ihnen nicht zusagen. 2. Das Anhörungsverfahren (Einzelanhörung) bezüglich der von der BGE am 30.06.2020 an das HLNUG übermittelten nichtstaatlichen Datensätze läuft. Die Dateneigentümer haben bis zum 7.1.2021 die Möglichkeit Einspruch zu erheben. In der zweiten Januarwoche wird die Festsetzung der Datenkategorien öffentlich auf der Homepage des HLNUG bekanntgegeben und die Kategorisierungsbescheide erstellt. Somit sollte es möglich sein der BGE neben der Kategorisierung der staatlichen Daten bis zum 20.01.2021 auch die Kategorisierung der nichtstaatlichen Daten zukommen zu lassen. Die Daten zu bergbaulicher Tätigkeit liegen nicht in der Zuständigkeit des HLNUG. Die hessischen Daten wurden Ihnen von den Dezernaten der Bergaufsicht in den Regionalpräsidien Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden Telefon 0611 69 39-0 Telefax 0611 69 39-555 Besuche bitte nach Vereinbarung Für eine lebenswerte Zukunft - 2- Gießen und Kassel übermittelt. Dies ist jedenfalls aus der von Ihnen zusammengestellten Tabelle zu entnehmen. Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichem Gruß Im Auftra (Dezernafsleiter Geologische Gundlagen, HLNUG) Seite 2 von 2
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Gießen ? Kassel ? Wiesbaden ? Hessen ? Anhörungsverfahren ? Einspruch ? Endlagerung ? Gesetzesnovellierung ? Bergbau ? Geologie ? Klimaschutz ? Landwirtschaft ? Verbraucherschutz ? Naturschutz ?
Region: Peine
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Language: Deutsch
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