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E-Mail-Verlauf zwischen BGE und LAGB – Fehlende Kategorisierungen von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz und Rückfragen (PDF)

Description: Von: Gesendet: An: Betreff: Donnerstag, 6. April 2023 09:02 AW: Fehlende Kategorisierungen von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) - A2-346-4/2018- Sehr geehrter , wir danken Ihnen vielmals für Ihre schnelle Rückmeldung. Sollten sich weitere Rückfragen ergeben, kommen wir gerne auf Sie zu. Ich bitte zu beachten, dass diese E‐Mail bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. ___________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen i.A. Geowissenschaftlerin BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43‐ bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn < @sachsen‐anhalt.de> Von: Gesendet: Dienstag, 4. April 2023 14:30 An: < bge.de>; < bge.de> Betreff: AW: Fehlende Kategorisierungen von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) ‐ A2‐346‐4/2018‐ ACHTUNG! Diese E-Mail kommt von Extern! Bitte seien Sie vorsichtig! Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte , 1 bislang hat sich keine Änderung hinsichtlich der von Ihnen in Ihrer Mail vom 19. Januar 2023 angesprochenen Frage ergeben. Das bedeutet inhaltlich, dass ich Ihnen aktuell kein konkretes Datum zum Erlass der Allgemeinverfügung über die Datenkategorisierung mitteilen kann. Die Einstufung der Bohrungen nach §§ 31 und 32 hat aktuell Bestand. Gegebenenfalls können Einzelfallprüfungen bei den Bohrungen zu Änderungen führen. Bei den anderen Bohrungen dürfte dies nicht der Fall sein. Ihr Hinweis auf die Bohrpunktkarte ist dahingehend zu beantworten, dass die Karte vor dem GeolDG unter anderen rechtlichen Voraussetzungen erschienen ist. D. h. eine Anwendung der §§ 31/32 GeolDG stand nicht zur Diskussion. Die von Ihnen konkret angesprochenen Bohrungen haben den Bohrzweck „Untergrundspeicher“, bei dem es sich um eine „kritische Infrastruktur“ handelt. Unter diesem Hintergrund gibt es keine Änderungen. Sofern sich Änderungen ergeben, kommunizieren wir dieses. Im Nachgang der Einstufung und Kategorisierung wird es ein Update der veröffentlichten Information, u. a. der Bohrpunktkarte, geben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ‐‐ Dezernatsleiter Fachinformationssysteme und Archive Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen‐Anhalt An der Fliederwegkaserne 13 06130 Halle (Saale) Tel.: +49 345 – 13197 Fax: +49 345 – 13197 E‐Mail: sachsen‐anhalt.de Sachsen-Anhalt #moderndenken Von: < bge.de> Gesendet: Freitag, 31. März 2023 13:27 An: sachsen‐anhalt.de> Betreff: [EXTERN] AW: Fehlende Kategorisierungen von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) ‐ A2‐346‐4/2018‐ Sehr geehrter , da uns bisher keine Antwort von Ihnen zu den in unserer E‐Mail vom 19.01.2023 aufgeführten Fragen vorliegt, möchten wir höflichst um baldige Rückmeldung bitten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bitte zu beachten, dass diese E‐Mail bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. ___________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen 2 i.A. Geowissenschaftlerin BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43‐ @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Von: Gesendet: Donnerstag, 19. Januar 2023 11:21 An: @sachsen‐anhalt.de> Betreff: AW: Fehlende Kategorisierungen von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) ‐ A2‐346‐4/2018‐ Sehr geehrter , ich bedanke mich vielmals für die netten Worte und wünsche Ihnen ebenfalls noch ein frohes und gesundes neues Jahr. Wir bitten Sie darum, uns nach Erlass der Allgemeinverfügung über die Kategorisierung das genaue Datum mitzuteilen. Ferner sind wir über eine Information zur abschließenden Kategorisierung der Bohrung dankbar. Von den 116 Datensätzen, die nach § 31 GeolDG betroffen sind, haben wir folgende 16 Bohrungen auf der Bohrpunktkarte der BGR mit Langname, Koordinaten und Endteufe veröffentlicht ausfindig gemacht (https://boreholemap.bgr.de/mapapps/resources/apps/boreholemap/index.html?lang=de). Wir bitten Sie daher um Einverständnis die Nachweisdaten dieser Bohrungen, die der Öffentlichkeit über die Karte der BGR bereits zugänglich sind, ebenfalls auf der Website der BGE veröffentlichen zu dürfen: 3

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Origin: /Bund/BGE/Website

Tags: Hildesheim ? Sachsen-Anhalt ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Karte ? Fachinformationssystem ? Saale ? Geologie ? Standortwahl ? Untergrundspeicher ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

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