Description: BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 „Bergbau und Energie in NRW“ Postfach 44025 Dortmund Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Durchwahl Fax E-Mail Mein Zeichen @bge.de SG02101/10-4/9-2020#16 Datum und Zeichen Ihres Schreibens Datum 22. Dezember 2020 Zurverfügungstellung der digitalen Risswerke des Nichtsteinkohle- bergbaus und ausstehende Scanarbeiten Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend kommen wir zurück auf das zum o.g. Thema am 29. Juni 2020 geführte Gespräch mit Ihrem Haus und Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) sowie auf die noch ausstehenden Scan- arbeiten zu den fünf lediglich analog vorliegenden bergbaulichen Objekten. In dem Gespräch am 29. Juni 2020 bestand nach Auffassung der BGE Einigkeit dahingehend, dass Sie uns die Ihnen vorliegenden digitalen Risswerke des Nichtsteinkohlebergbaus umge- hend zur Verfügung stellen. Im Gegenzug haben wir zugesagt, diese Daten bis zur Festlegung von Maßnahmen, die eine Positionsbestimmung von ehemalig zugänglichen Tagesöffnungen stillgelegter Bergwerke weitestgehend verhindern, nicht zu veröffentlichen. Mit Schreiben vom 30. Juni 2020 haben wir Ihnen eine Bestätigung darüber zukommen lassen. Im Nachgang dazu haben Sie uns am 09. Juli 2020 per E-Mail den Entwurf einer Nutzungs- vereinbarung sowie ein Gesprächsprotokoll zukommen lassen. In diesem Gesprächsprotokoll machen Sie die Übergabe der Daten abhängig von der Unterzeichnung der Nutzungsverein- barung. Nach unserem Verständnis war die Übergabe der Daten einzig mit der Bedingung Seite 1 von 4 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 verbunden, dass wir schriftlich bestätigen die Daten vorerst – bis zur Festlegung entsprechen- der Maßnahmen – nicht zu veröffentlichen. Die Nutzungsvereinbarung werden wir aus diesem Grund sowie aus den nachfolgend darge- stellten rechtlichen Erwägungen nicht unterzeichnen. Im Einzelnen: Die Durchführung des Standortauswahlverfahrens richtet sich nach den Vorgaben des Stand- ortauswahlgesetzes (StandAG). Die zuständigen Landesbehörden - mithin auch Sie - sind ge- mäß § 12 Abs. 3 S. 2 StandAG verpflichtet, Geodaten, die bei ihnen vorhanden sind und die für die Erkundung und den Standortvergleich benötigt werden, der Vorhabenträgerin unent- geltlich für die Zwecke des Standortauswahlverfahrens zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser Regelung sehen wir schon keinen Bedarf für den Abschluss einer Nutzungsvereinba- rung. Die Regelungen in der Nutzungsvereinbarung führen ferner zum Teil dazu, dass wir als Vor- habenträgerin, die uns gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht vollumfänglich erfüllen kön- nen bzw. dazu, dass die Vorgaben des StandAG eingeschränkt werden. Zu Ziffer 2. (1): Auswertung Der Entwurf sieht vor, dass wir die zur Verfügung gestellten Risswerke allein zu dem Zweck nutzen, im Rahmen der Auswertung oder Digitalisierung daraus Polygone der betreffenden Bergwerke zu bilden. Zu diesem Zweck beabsichtigen Sie uns ein einfaches, nicht auf Dritte übertragbares Recht zur Nutzung einzuräumen. § 12 Abs. 3 S. 2 StandAG sieht vor, dass die Daten der Vorhabenträgerin „für die Zwecke des Standortauswahlverfahrens“ zur Verfügung zu stellen sind. Die unter Ziffer 2. (1) vorgesehene Beschränkung der Nutzung steht dieser Vorgabe diametral entgegen. Zu Ziffer 2. (3): Zustimmung zur Veröffentlichung Risswerke bzw. Daten sind Ihnen gemäß Ziffer 2. (3) des Entwurfes vor Veröffentlichung zur Zustimmung vorzulegen. Ohne Zustimmung dürfen die Daten demnach nicht veröffentlicht werden. Das Standortauswahlverfahren ist ein transparentes Verfahren Seite 2 von 4 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 (vgl. § 1 Abs. 2 S. 1 StandAG). Entscheidungserhebliche Daten sind entsprechend der ge- setzlichen Vorgaben im StandAG in Verbindung mit den Vorgaben des Umweltinformations- gesetzes (UIG) bzw. des Geologiedatengesetzes (GeolDG) zu veröffentlichen. Die Regelung unter Ziffer 2. (3) führt dazu, dass eine Veröffentlichung von Ihrer Zustimmung abhängig ist. Dieses Ergebnis steht im Widerspruch zu dem Transparenzgedanken des Verfahrens. Wir fassen zusammen, dass nach unserem Verständnis die im Gespräch am 29. Juni 2020 festgehaltene Bedingung für eine Zurverfügungstellung der Daten erfüllt ist. Da eine Zurverfü- gungstellung der Daten bislang dennoch nicht erfolgt ist, sehen wir uns an unsere Aussage im Schreiben vom 30. Juni 2020 nicht mehr gebunden. Trotz der eindeutigen Rechtslage haben wir uns in der Vergangenheit immer bemüht Ihnen - soweit es die Vorgaben des StandAG erlauben - entgegen zu kommen. Mit Voranschreiten des Verfahrens können wir zusichern, dass lediglich ein geringer Teil der in den Risswerken der Bergwerke enthaltenden Informationen im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG entscheidungserheblich sind. Hierzu verweisen wir auf unser Schreiben vom 22.12.2020. Wir sind mithin nach den Vorgaben des StandAG weder verpflichtet noch berech- tigt diese zu veröffentlichen. Die Methoden für die weiteren Schritte des Verfahrens befinden sich noch in der Entwicklung, sodass wir uns aktuell noch nicht zu den weiteren entschei- dungserheblichen Datentypen äußern können. Eine einschränkende Aussage lässt sich je- doch dahingehend treffen, dass es sich bei den Daten in der Hauptsache um solche handeln wird, die geografisch den ausgewiesenen Teilgebieten bzw. den unmittelbar angrenzenden Bereichen zuzuordnen sind. Dies vorausgeschickt verweisen wir auf § 12 Abs. 3 S. 2 StandAG und rechnen kurzfristig mit dem Eingang der Daten. Wir bitten Sie, sich bei der Zurverfügungstellung der Daten auf die digitalen Risswerke der Bergwerke zu beschränken, die sich in oder in unmittelbarer Nähe zu den Teilgebieten befinden. Bezüglich der noch ausstehenden Scanarbeiten in Ihrem Hause möchten wir gerne zeitnah damit beginnen, die fünf analog vorliegenden bergbaulichen Objekte zu digitalisieren. Die Scanarbeiten sollen lediglich die Objekte zum Gegenstand haben, die sich in Teilgebieten oder im unmittelbar angrenzenden Bereich befinden. Wir bitten Sie um Auskunft, ob und ab wann Seite 3 von 4 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Braunschweig ? Dortmund ? Hildesheim ? Nordrhein-Westfalen ? Endlagerung ? Bergwerk ? Geodaten ? Besprechungsprotokoll ? Bergbau ? Energie ?
Region: Peine
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