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E-Mail-Verlauf zwischen BGE und LAGB – Ausweichtermin für Scanarbeiten zu bergbaulichen Tätigkeiten (PDF)

Description: Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Sehr geehrter Herr @lagb.mw.sachsen-anhalt.de Mittwoch, 27. Mai 2020 08:47 ; @lagb.mw.sachsen-anhalt.de AW: Scanarbeiten LAGB , ich muss gestehen, meine Antwort auf Ihre Nachricht kommt spät. Allerdings fühle ich mich zunehmend missverstanden. Anfang Mai schrieb ich :“ jedoch wird dies durch derzeit sehr reduzierte Präsenz im LAGB nicht vor Ende Mai zu bewerkstelligen sein.“ Diese Aussage betraf das Zusammentragen der relevanten Risswerksunterlagen. Dass Sie daraus lasen, dass in der 22. KW bereits hier im Amt gescannt werden kann, verwunderte mich. Außerdem äußerte ich in einer der vorangegangenen E-Mails, dass ich es für sinnvoll erachte, dass Sie sich zunächst mit Ihrem Dienstleister das Scanmaterial hier im LAGB anschauen. Ich kann diesbezüglich nur auf Ihre Geduld hoffen und verbleibe mit einem Herzlichen Glückauf! [mailto: @bge.de] Von: Gesendet: Donnerstag, 14. Mai 2020 11:34 An: Cc: Betreff: [EXTERN] AW: Scanarbeiten LAGB Sehr geehrte Frau , wir nehmen Ihre Mitteilung um Verschiebung der Scanarbeiten hiermit zur Kenntnis. Bitte teilen Sie uns einen möglichen Ausweichtermin für die KW 22 mit, sodass wir mit unserem Dienstleister den entsprechenden Tag frei halten sowie vorbereiten können. Vielen Dank! Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Mit freundlichen Grüßen i. A. Bergbauingenieur 1 BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Bereich Standortauswahl Zentrale Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Von: @lagb.mw.sachsen-anhalt.de < Gesendet: Donnerstag, 7. Mai 2020 06:00 @bge.de> An: Cc: @bge.de>; Betreff: AW: Scanarbeiten LAGB @lagb.mw.sachsen-anhalt.de> @lagb.mw.sachsen-anhalt.de Sehr geehrter Herr nach einem ausführlichen und leider ernüchternden Telefonat mit Herrn muss ich Ihnen leider eine mindestens zeitlich ungute Nachricht überbringen. In unserem letzten Telefonat äußerte ich, dass es vor Aufnahme der Scan-Tätigkeit für alle Beteiligten sinnvoll erscheint, sich die vorhandenen Unterlagen/Bedingungen im LAGB zunächst anzusehen. Das klarstellende Telefonat mit Herrn hat mich zumindest dahingehend bestätigt. Im Klartext heißt das vorerst: Die umfangreichen risslichen Unterlagen der Bergwerke und sollten zunächst von Mitarbeitern des LAGB gesichtet und für einen zügigen Scanvorgang vorbereitet werden. Diese Tätigkeiten stehen im Zusammenhang mit dem Umzug des in Staßfurt bis September letzten Jahres befindlichen Teils der Bergbehörde. Bei besagtem Umzug sind einige Unterlagen aus ihrer gewohnten Ordnung geraten. Nach Einschätzung von Herrn werden diese Vorbereitungen zwar nur je einen Arbeitstag pro Bergwerk benötigen, jedoch wird dies durch derzeit sehr reduzierte Präsenz im LAGB nicht vor Ende Mai zu bewerkstelligen sein. Diese Vorarbeiten möchte ich auch gern nutzten, um die Relevanz des Bergwerkes zu überprüfen. Ich hoffe bezüglich der Terminverschiebung auf Ihr wohlwollendes Verständnis und verbleibe mit einem freundlichen Glückauf! Im Auftrag Dezernat Markscheide- und Berechtsamswesen, Altbergbau Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt Köthener Straße 38 06118 Halle (Saale) Tel. +49 345 5212 Fax +49 345 52 E-Mail @lagb.mw.sachsen-anhalt.de 2 Sachsen-Anhalt #moderndenken Freundlichen Glückauf! Von: [mailto: @bge.de] Gesendet: Montag, 4. Mai 2020 16:06 An: Cc: Betreff: [EXTERN] Scanarbeiten LAGB Sehr geehrte Frau , Sie teilten uns mit, dass wenige bergbauliche Tätigkeiten mit einer maximalen Teufe ≥ 300 m in der Region befindlich sind, zu denen Unterlagen derzeit ausschließlich in analoger Form im Archiv des Landesamtes vorliegen. Dennoch wäre es unter gewissen Auflagen möglich diese Dokumente vor Ort herauszusuchen und einzuscannen. Nach Rücksprache mit unserem Auftragnehmer könnten wir diese Unterlagen auch zeitnah vor Ort einscannen. Wäre Mittwoch, der 06.05.2020 möglich? Bitte teilen Sie uns weiterhin die konkreten Hygieneschutzbestimmungen des Landesamtes mit, um die entsprechenden Vorbereitungen treffen zu können. Welche Voraussetzungen gelten für die anreisenden Kollegen? Wir bitten Sie weiterhin um Mitteilung zur Formatgröße, Alter und Zustand der analogen Unterlagen. Gäbe es ggf. Möglichkeiten im Hause befindliche Kopiergeräte zu nutzen? Vielen Dank! Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Mit freundlichen Grüßen i. A. Bergbauingenieur BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Bereich Standortauswahl Zentrale Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth 3

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Tags: Hildesheim ? Sachsen-Anhalt ? Kopiergerät ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Bergwerk ? Saale ? Bergbau ? Geologie ? Standortwahl ?

Region: Peine

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