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Antwort der BGE auf das Schreiben des BASE vom 6. November 2019 (PDF)

Description: BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG BGE I Eschenstraße 55 1 31 224 Peine Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung vorab per Mail an: info@bfe.bund .de Wegelystraße 8 10623 Berlin Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Durchwahl Fax E-Mail Mein Zeichen SG01101/2-1/4-2019#13 Datum und Zeichen Ihres Schreibens 06.11.2019 SV-BfE-BfE24102/02#0007 /001 Datum 2. März 2020 Zwi schenbericht Teilgebiete - Ihr Schreiben vom 06.11.2019 Sehr geehrte - vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.11.2019, mit dem Sie von uns eine Darlegung der kon- kreten Planungen zur Datenveröffentlichung erbitten . Mit Schreiben vom 23.09.2019 hatten Sie uns aufgefordert sicherzustellen, dass auch bei einer verzögerten Verabschiedung des Geologiedatengesetzes (GeolDG) die Durchführung Ihrer Fachkonferenz Teilgebiete nicht gefährdet wird. Dabei haben Sie betont, dass eine erfolg- reiche Öffentlichkeitsbeteiligung einen transparenten Umgang mit den zugrundeliegenden geologischen Daten erfordert. Mit unserem Antwortschreiben vom 23.09.2019 haben wir Ihnen diesbezüglich vollumfänglich zugestimmt. Unsere dort erläuterte Einschätzung, dass keine Informationen auf ein Inkraft- treten nach dem 01.10.2020 hindeuten würden, wurde mittlerweile durch den Beschluss des Gesetzentwurfs durch das Bundeskabinett am 18.12.2019 bestätigt. Wir gehen aktuell von einem Inkrafttreten des Gesetzes noch in der ersten Jahreshälfte aus. Sie weisen in Ihrem Schreiben mit Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben zur Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete mitsamt der entscheidungserheblichen Tatsachen und Er- wägungen darauf hin, dass die entscheidungserheblichen geologischen Daten möglichst früh- zeitig zu identifizieren und die Vorarbeiten für deren Veröffentlichung vorausschauend zu pla- Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Pein e, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Gesch äftsführung : Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung : Volksba nk eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-ld.Nr. DE 3082 82389, Steuernummer 38/21 0/0 5728 BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG nen und auszuführen seien. Grundsätzlich teilen wir diese Priorisierung. Jedoch müssen zu- nächst die geologischen Daten bei den zuständigen Landes- und Bundesbehörden abgefragt und für eine Verarbeitung aufbereitet werden. Darauf aufbauend sind für die Kriterien und An- forderungen Anwendungsmethoden gern.§§ 22 bis 24 Standortauswahlgesetz (StandAG) zu entwerfen und zu pilotieren. Ggf. sind daraufhin weitere geologische Daten abzufragen. Für die bereits weit fortgeschriebenen Anwendungsmethoden führen wir gemäß den Grundsätzen - partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend und lernend - nach § 1 Absatz 2 Standortauswahlgesetz eine Online-Konsultation durch und nehmen Anregungen und Empfehlungen zur Optimierung auf. Erst mit der finalen Anwendung der Kriterien und An- wendungen lässt sich die Entscheidungserheblichkeit verwendeter geologischer Daten bewer- ten . Welche Daten tatsächlich entscheidungserheblich sind, wird sich deshalb sukzessive in den kommenden Monaten zeigen. Nach allen bisher bestehenden und im GeolDG-Entwurf (GeolDG-E) vorgesehenen Regelungen ist die Entscheidungserheblichkeit gern. § 13 Abs. 2 Satz 4 StandAG zentraler Teil der Abwägung eines überwiegenden öffentlichen Interesses gegenüber den Schutzrechten Dritter. Im Vorgriff auf die erwartete Neuregelung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten im GeolDG-E erarbeiten wir derzeit Vorschläge zur Kategorisierung der entscheidungserheb- lichen Daten zur Übersendung an die Landesbehörden (§ 33 Abs . 8 GeolDG-E). Unser Ziel ist es, die Vorschläge mit Inkrafttreten des Gesetzes an die Landesbehörden übermitteln zu können. Die wesentliche Basis für die Veröffentlichung der entscheidungserheblichen Daten wird für uns voraussichtlich die Regelung zur Veröffentlichung von 3D-Modellen gern.§ 34 Abs. 4 Satz 4 GeolDG-E sein. Durch den insgesamt sehr langen Verzug des Geologiedatengesetzes, mit dem ausweislich des Abschlussberichts der Kommission Lagerung hochradioaktive Abfall- stoffe bereits in der letzten Legislaturperiode gerechnet worden war und einem Inkrafttreten wenige Monate vor der geplanten Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete, bleiben jedoch auch Risiken für eine gleichzeitige und vollständige Veröffentlichung der entschei- dungserheblichen Datengrundlage mit dem Zwischenbericht Teilgebiete bestehen. Seite 2 von 6 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Pein e, eingetragen beim Handelsregi ster AG Hild esheim (HRB 20491 8) Geschäftsführung : Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-H erbert, Steffen Kanitz, Dr. Tt1omas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunsch weig W olfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1 W OB USt-td.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG So sind sämtliche jüngere nichtstaatliche Fachdaten, sämtliche nichtstaatliche Bewertungs- daten und sämtliche ältere nichtstaatliche Fachdaten, für die die sechsmonatige Frist noch nicht abgelaufen ist (vgl. § 29 Abs. 2 Satz 2 GeolDG-E), nur nach Einzelfallabwägungen und entsprechender Anhörung (vgl. § 34 Abs. 1 bis 3 GeolDG-E) zu veröffentlichen. Nach bisheri- ger Einschätzung gehen wir davon aus, dass diese Einzelfallabwägungen nur dann obsolet sind, wenn die betroffenen Daten in 3D-Modellen verarbeitet wurden und mit diesen 3D- Modellen veröffentlicht werden (vgl. § 34 Abs_. 4 Satz 4 GeolDG-E). Im Rahmen des Fachge- sprächs der Grünen Bundestagsfraktion am 27. Januar 2020 stellte sich heraus, dass diese Auffassung nicht vorbehaltslos von allen anwesenden Fachleuten geteilt wurde. Die anwesen- den Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums wollten die formulierte Regelung noch ein- mal dahingehend prüfen. Die BGE sucht hierzu das Gespräch mit den Ministeriumsvertretern. Sollte sich unsere bisherige Auffassung zur Datenveröffentlichung im Kontext des§ 34 Abs. 4 GeolDG-E nicht bestätigen, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen zu Ungunsten einer Veröffentlichung entscheidungserheblicher Daten im Sinne des StandAG er- geben oder sollte es zu bisher nicht abzusehenden Verzögerungen kommen, stehen folgende Übergangslösungen zur Verfügung: Das Nationale Begleitgremium (NBG) verfügt gern . § 8 Abs. 2 StandAG über ein umfas- sendes Akteneinsichtsrecht. Von diesem Recht plant das NBG als unabhängige Kon- trollinstanz stärker Gebrauch zu machen und insbesondere die Methoden und Daten, die zur Ausweisung von Teilgebieten führen, näher zu überprüfen. Wir werden dem Begehren auf Akteneinsicht prioritär nachkommen und etwaige Hürden beseitigen. Es ist davon aus- zugehen, dass sich das NBG auch bei künftigen Akteneinsichtnahmen Sachverständigen bedienen wird, um eine fachliche versierte Kontrolle sicherzustellen. Dieser Weg scheint insbesondere für Fälle von Bedeutung, in denen Daten, die trotz Abwägung gemäß der geltenden Rechtslage nicht veröffentlicht werden können. Es könnte ein Vertrauensgremium geschaffen werden, das - bezogen auf die Verwendung des Wissens über die geologischen Daten - auf Verschwiegenheit verpflichtet und gleich- zeitig vollen Zugang zu den geologischen Daten erhalten würde. Das Gremium könnte dann bspw. Kontroll-Aufträge aus der Teilgebietskonferenz umsetzen und so die Arbeit der BGE bestätigen oder ggf. auch Fehler aufdecken und kommunizieren. Konkrete Angaben Seite 3 von 6 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine. eing etragen beim Handelsregister AG Hild esheim (HRB 20491 8) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors. ), Beate Kallenbach-H erbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats : Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1 WOB USt-ld.Nr. DE 308282389 , Steuernummer 38/210/05728

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Tags: Braunschweig ? Hildesheim ? Berlin ? Flechte ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Gesetzentwurf ? Gesetzgebungsverfahren ? Schutzrecht ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Abschlussbericht ? Öffentliches Interesse ?

Region: Peine

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