Description: BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Abteilung B 11513 Berlin Per E-Mail an: @base.bund.de Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Steffen Kanitz Durchwahl Fax E-Mail Mein Zeichen SG01101/2-1/36-2022#18 Datum und Zeichen Ihres Schreibens B 1 - BASE - BASE31142/004#0009 21.10.2022 Datum 27. Oktober 2022 Ihr Schreiben vom 21.10.2022 – Umgang mit den Beschlüssen des 1. Forum Endlagersuche Sehr geehrte , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.10.2022, in dem Sie um Rückmeldung zum Umgang der BGE mit den Beschlüssen des 1. Forums Endlagersuche bitten. Im Rahmen des 1. Forums Endlagersuche im Mai 2022 wurden insgesamt 15 Anträge von den Teilnehmenden eingereicht und 14 durch die abstimmungsberechtigten Teilnehmenden angenommen. Von diesen angenommenen Anträgen gab es einen der sich direkt an die BGE gerichtet hat und vier die mehrere Adressat*innen inklusive der BGE hatten. Die BGE gestaltet den Umgang mit den Ergebnissen des 1. Forums Endlagersuche sehr offen und im kontinuierlichen Austausch mit den Akteur*innen, so wie schon im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete begonnen. Mit der „Betrifft“- Veranstaltung am 27. Juni 2022 haben wir den Umgang mit den Anträgen aus dem 1. Forum Endlagersuche entsprechend dargelegt. Dieser offene und kontinuierliche Austausch ist uns wichtig, um zielführend, zeitnah und nachhaltig auf die Beschlüsse des 1. Forums Endlagersuche zu reagieren. Daher erfolgt in diesem Schreiben keine Stellungnahme zu den formulierten Empfehlungen des 1. Forums Endlagersuche, sondern ein Überblick über die Handlungsstränge zu den Ergebnissen. Nr. 002 | Adressat: BGE mbH | Antrag zur prozeduralen Veröffentlichung von ausgeschlossenen Gebieten "Das Forum Endlagersuche fordert die BGE auf bei der schrittweisen Eingrenzung geeigneter Gebiete, Gebiete oder Teiluntersuchungsräume, die sich nicht für eine „Endlagerung“ eignen, so früh wie möglich und im laufenden Prozess zu veröffentlichen. Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG Es dürfen nicht erst mit der Bekanntgabe der Standortregionen in mehreren Jahren Gebietsausschlüsse bekanntgegeben werden, sondern immer schrittweise nach Möglichkeit mit dem Ende der jeweiligen Prüfschritte.“ Eine prozedurale Veröffentlichung von ausgeschlossenen Gebieten kann nicht durch die BGE erfolgen. Dies ist nicht die festgelegte Rolle der BGE im Standortauswahlverfahren und spiegelt auch nicht den Arbeitsstandcharakter, welcher nach jedem Prüfschritt im Zuge der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) steht. Uns ist bewusst, dass eine kontinuierliche Mitnahme der Öffentlichkeit auf dem Weg zu den Standortregionen essentiell für den erfolgreichen Verlauf des Standortauswahlverfahrens ist. Aus diesem Grund haben wir bereits im Zuge der Diskussionen rund um den Arbeitsstand der Methode zur Durchführung der rvSU unsere Überlegungen dargestellt, eine kontinuierliche Veröffentlichung von Arbeitsständen zu planen, in Form von Gebieten, welche im Zuge der ersten beiden Prüfschritte der rvSU als nicht geeignet für den sicheren Einschluss von Radionukliden erscheinen. Wir sind stetig im Austausch mit den Akteur*innen im Standortauswahlverfahren, wie wir Arbeitsstände im Zuge der laufenden Arbeiten veröffentlichen können, und was genau diese Arbeitsstände sein können. Dabei haben wir auch die Idee entwickelt, die Diskussionen rund um unsere Arbeitsstände im Rahmen der rvSU auf jene Gebiete zu fokussieren, welche zum jeweiligen Arbeitsstand als besonders geeignet für den sicheren Einschluss der Radionuklide erscheinen. Diese Gebiete sind jene, welche nach dem Prüfschritt vier – sicherheitsgerichteter Diskurs – als sogenannte Kategorie A Gebiete hervorgehen und nach Abschluss der rvSU als Input in die erneute Anwendung de geoWK gehen. Beide möglichen Varianten für die Veröffentlichung von Arbeitsständen haben Vor- und Nachteile, welche wir derzeit BGE-intern und mit Akteur*innen im Verfahren diskutieren. Bei beiden Varianten muss kommunikativ immer klar sein, dass die Ergebnisse der rvSU erst nach Abschluss dieser feststehen und das die Ergebnisse der rvSU, der erneuten Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien und eventuell der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien erst nach der Prüfung des Standortregionenvorschlags durch Ihr Haus und der Entscheidung durch den Gesetzgeber feststehen. Nr. 006 | Adressat: BGE, BASE, NBG, BMUV | Antrag Zeitplan erarbeiten „Die BGE und die anderen Akteure des Standortauswahlverfahrens werden aufgefordert, gemeinsam einen Zeitplan für den weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens zu erarbeiten. Auf dem Weg dahin soll im Herbst 2022 unter dem Dach des neuen PFE ein Workshop stattfinden, auf dem Stellschrauben Abhängigkeiten, Ungewissheiten und Hinderungsgründe bei der Aufstellung eines Zeitplans benannt und öffentlich zur Diskussion gestellt werden. Ziel ist die Veröffentlichung einer 1. Version des gemeinsam erarbeiteten Zeitplans bis Ende 2022. Seite 2 von 5 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG Begründung: Institutionen müssen Personal und Kapazitäten planen, Bürgerinitiativen und Umweltverbände müssen Wissen und ehrenamtliches Engagement managen, Bundesländer und Zivilgesellschaft müssen ihre Mitwirkung zeitlich einordnen, Wissenschaftler müssen Forschungsprojekte rechtzeitig anstoßen etc. Vor allem Beteiligung braucht Zeit. Nur wenn ein übergeordneter Zeitplan vorliegt, können ausreichende Zeitfenster für Beteiligung vorgesehen und in den Gesamtablauf eingefügt werden. Ein erster Zeitplan kann weder präzise noch endgültig sein. Vielmehr ist er als „lebendes Dokument“ zu betrachten. Damit der Prozess der schrittweisen Anpassung und Verfeinerung in Gang kommen kann, ist eine 1. Version noch im Jahr 2022 erforderlich.“ Zu diesem Thema stehen wir mit den angesprochenen Adressat*innen sowie dem PFE bereits im Austausch. Die BGE wird im Vorfeld dieses jetzt für den 13.01.2023 geplanten Workshops des PFE eine entsprechende Diskussionsgrundlage veröffentlichen. Grundsätzlich teilen wir als BGE den Ansatz, eine Zeitplanung gemeinsam mit den Akteur*innen zu erarbeiten und im Sinne des lernenden Verfahrens entsprechend fortzuschreiben. Nr. 008 | Adressat: BGE, BASE u.a. | Antrag zum 100-Grad-Kriterium „Antrag zum 100-Grad-Kriterium (Grenztemperatur): Ich beantrage, noch im Jahr 2022 einen Workshop zum § 27 Abs. (4) StandAG (Temperatur-Kriterium) durchzuführen. Alle Akteure im Standortauswahlverfahren sind aufgefordert, daran teilzunehmen. Alle bis dahin vorhandenen wissenschaftlichen Gutachten, Studien und Empfehlungen sollten dabei offengelegt und gemeinsam mit der Fachwelt und der interessierten Öffentlichkeit diskutiert werden.“ Die Planung und Durchführung des beantragten Workshops im Frühjahr 2023 erfolgen derzeit durch das PFE und das BASE. Die BGE hat hierzu bereits in mehreren öffentlichen Veranstaltungen und Gesprächen mit den Akteur*innen eine aktive Beteiligung an diesem Workshop zugesagt. Mit Blick auf derzeit laufende Forschungsarbeiten zum Thema der derzeitig angenommenen Grenztemperatur von 100°C an der Endlagerbehälteroberfläche bat die BGE die benannten Ansprechpartner des PFE den Workshop zeitlich auf das Frühjahr 2023 zu legen, um die Ergebnisse dieser Arbeiten in die Diskussionen mit einbringen zu können. Nr. 012 | Adressat: BGE, BASE, NBG, Hochschulen oder weitere Akteure | Antrag Übersetzungen komplexer Texte in leicht verständliche Sprache und einfach zugängliche Darstellungen „Das Forum fordert die Akteure des Standortauswahlverfahrens auf, mehr Übersetzungen komplexer Texte in leicht verständliche Sprache und einfach zugängliche Darstellungen zu leisten, und die Anstrengungen zur Wissenschaftskommunikation und Wissenschafts-Didaktik zu intensivieren. Die Übersetzungsarbeit kann und sollte nicht von den ursprünglichen Autoren der Fachtexte, sondern von Seite 3 von 5 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. 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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Braunschweig ? Hildesheim ? Fledermaus ? Berlin ? Bürgerengagement ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Radionuklid ? Verbandsbeteiligung ? Studie ? Forschungsprojekt ? Beteiligung ? Zivilgesellschaft ? Workshop ?
Region: Peine
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