Description: ~ ....... BUNDESGESELLSCHAFT tßGE FÜR ENDLAGERUNG BGE 1 Eschenstraße 55 1 31224 Peine Firma Ansprechpartner Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort gespeich€rt/gefertigt Bundesgesellschaft für Endlage- rung mbH - Standortauswahl - Eschenstraße 55 31224 Peine auf: am: gelesen: . abgesandt 2 7. April Anlagen: Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen 20Y · Ansprechpartner T +49 517143-0 poststelle@bge.de www.bge.de Durchwahl BGEA0114/03 Abfrage der Daten für die Anwendung der Mindestanforderun- gen gemäß Standortauswahlgesetz Ergebnisse des Fachworkshops am 16./17. 04.2018 E-Mail Standortauswahl@bge.de 27. April 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, auf dem o. a. Fachworkshop konnten wir mit den Teilnehmern in drei Arbeitskreisen einen sehr intensi- ven Austausch zu unserer Datenabfrage zu den Mindestanforderungen und Ihren Möglichkeiten zur Be- reitstellung geeigneter Daten führen. Im Folgenden halten wir die wesentlichen Ergebnisse noch einmal fest und gehen davon aus, dass wir mit den gefundenen Klärungen und Rückmeldungen eine gute ge- meinsame Basis für die laufende Bereitstellung Ihrer Geodaten zur Anwendung der Mindestanforderun- gen gemäß Standortauswahlgesetz gefunden haben. • Begriffsbestimmungen von Gesteinstyp. Gesteinsformation in den Tabellen 1 bis 3 Die getroffenen Definitionen folgen dem Sinn des Gesetzes und setzen diesen in die entspre- chende geologische Beschreibung um. Wenn Sie bei der Lieferung der von uns gewünschten An- gaben Zweifel an der hierfür z~ treffenden Auswahl und /oder Eingrenzung haben, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit den Ihnen bereits bekannten Ansprechpartnern unseres Hauses. Gleichwohl bitten wir bzgl. der Gesteinstypen um die von Ihnen verwendeten Klassifizierungen, insbesondere bei der Verwendung des Begriffs Tongestein 1. 1 Unter Tongesteinen wird eine Abfolge pelitischer Gesteine (Hauptbestandteil Tonfraktion < 2µm überwiegend als Tonminerale) ggf. mit geringfügigen Beimengungen und/oder zwischengeschalteten, geringmächtigen Lagen/Bän- ken von sandigen, grobschluffigen, karbonatischen, organischen und/oder sonstigen Nebenbestandteilen verstan- den. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH [BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim [HRB 204918) Geschäftsführung: Ursula Heinen-Esser [Vors.), Dr. Ewold Seeba, Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57269910667220227000, BIC GENODEFlWOB USt-ld.Nr. DE 30B282389 E-Mait-Adresse: poststelle@bge.de BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG • Datenabfrage von „sicher" bzw. „ wahrscheinlich vorhandenen" Gesteinsformationen Diese Unterscheidung ist fachlich nicht standardisiert und kann von den Behörden daher auch nicht entsprechend eindeutig getroffen werden, so dass wir auf diese Unterscheidung verzich- ten. Gleichwohl bitten wir für jede von Ihnen aufgezeigte Gesteinsformation um die Angabe, in welcher Art Aufschlüsse existieren oder ob Ihre Angabe zu dem Vorkommen aus Ihrer fachlichen Expertise stammt. • Für die Abfrage von „Gebieten" werden interpretierte Daten benötigt Wir haben in unseren Arbeitshilfen ausgeführt: „Wir erwarten von Ihnen grundsätzlich keine neu zu prozessierenden Ergebnisse, sondern Daten, die Ihnen bereits vorliegen. Damit sollen die bei Ihnen entstehenden Aufwände für die Datenbereitstellung begrenzt werden." Für uns sind die von Ihnen mit Ihrer Expertise prozessierten Ergebnisse der ideale Input. Wenn Sie für andere Vorkommen nur Grunddaten liefern können, bitten wir sie um deren Bereitstel- lung, um mit diesen Daten unsere Prüfung auf Erfüllung der Mindestanforderungen vorzuneh- men. Auch geeignete geologische Oberflächenkarten, Mächtigkeitskarten, abgedeckte Karten o.ä., möglichst in digitalen, georeferenzierten Formaten, würden uns bei unserer Aufgabenstel- lung helfen. • Digitale und analoge Geodaten Die für die Anwendung der Mindestanforderungen erforderlichen Geodaten und Informationen können sowohl digital als auch analog vorliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt bevorzugen wir digi- tale Daten für die Bearbeitung. Dennoch bitten wir Sie um Nennung der analog verfügbaren Da- ten. Ein Bereitstellen von analogen Daten für unsere Bearbeitung werden wir darauf basierend gezielt mit Ihnen abstimmen. • 1 Aktualität der Geodaten Die Geodaten müssen im Standortauswahlverfahren wiederholt aktualisiert werden. Das betrifft sowohl die derzeit abgefragten Geodaten zu den Mindestanforderungen als auch die bereitge- stellten Geodaten zu den Ausschlusskriterien sowie zukünftige Geodatenabfragen. Wir werden das Verfahren der Aktualisierung der Geodaten mit Ihnen im Einzelnen abstimmen, um den Auf- wand auf beiden Seiten zu minimieren. • Verwendung der von den Behörden gelieferten Geodaten Die von Ihnen gelieferten und von uns verwendeten Geodaten werden Ihnen im Rahmen unserer Qualitätssicherung zurückgespiegelt. Das beinhaltet dann noch keine Ergebnisse aus unserer Auswertung. Auch hierzu werden wir das Verfahren noch mit Ihnen abstimmen. • Rechte Dritter Gern.§ 12 (3) Satz 2, 2. Halbsatz des Standortauswahlgesetzes (StandAG) sind uns von den Be- hörden alle abgefragten und verfügbaren Daten zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Ursula Heinen-Esser (Vors.), Dr. Ewold Seeba, Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57269910667220227000, BIC GENDDEFlWOB USt-ld.Nr. DE 308282389 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 2 BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG an diesen Daten Rechte Dritter bestehen. Sollten Sie hierzu eine andere Rechtsauffassung ver- treten, bitten wir um entsprechende Mitteilung und Darlegung. Wir bitten in dem Zusammenhang für alle Geodaten o um die jeweilige Angabe, für welche der gelieferten Daten Rechte Dritter bestehen, o welche Rechtsinhaber betroffen sind, o ob und welche Daten Sie zur Wahrung der Rechte Dritter nicht an uns liefern bzw. gelie- fert haben. Wir werden eine Information zur Verwendung der Daten, an denen Rechte Dritter bestehen, lie- fern. Dieses wird auch rechtzeitig das Thema der Veröffentlichung beinhalten und umfasst auch Belange des Datenschutzes. • Umfang der Datenabfrage zu „Ausschlusskriterien" und .:Mindestanforderungen" Es ist richtig, dass bei der Ermittlung von Teilgebieten zunächst die Ausschlusskriterien anzu- wenden sind und auf das verbleibende Gebiet die Mindestanforderungen„ Der Anwendung der Kriterien und Anforderungen ist zunächst jedoch die Datenerhebung bei den zuständigen Behör- den vorgeschaltet. Wie und in welcher Reihenfolge der Vorhabenträger die geologischen Daten zusammenzutragen hat, dazu trifft das Standortauswahlgesetz keine Regelung. Die parallele Abfrage von Dateri zu den Ausschlusskriterien und den Mindestanforderungen ist also grund- sätzlich zulässig. § 13 Abs. 2 Satz 1 StandAG besagt außerdem, dass die Daten, die der Vorhabenträger zu nutzen hat, das gesamte Bundesgebiet umfassen. Eine Eingrenzung der bereitzustellenden Daten ist a priori nach StandAG demnach nicht zulässig. Ganz im Gegenteil: Da Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen (sowie auch die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien) während des gesamten Verfahrens wiederholt zu beachten sind, können sie im weiteren Verlauf des Ver- fahrens jederzeit und unabhängig voneinander zum Ausschluss eines Gebietes führen oder aber dazu, dass ein zunächst ausgeschlossenes Gebiet wieder in das Verfahren aufzunehmen ist. • Mindestfläche und Teufenbereich Um eine Einschränkung für eine zukünftige, standortbezogene Endlagerplanung zu vermeiden, werden der Abfrage keine Mindestflächen zugrunde gelegt. Aus der notwendigen Mächtigkeit von mindestens 100 m ergibt sich aber i. d. R. auch ein adäquat lateral ausgebildetes Gesteins-:- vorkommen. Der abgefragte Teufenbereich orientiert sich an der heute in Deutschland beherrschten Berg- bautechnik und damit möglichen Teufenlage für ein Endlager. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim {HRB 204918) Geschäftsführung: Ursula Heinen-Esser (Vors.), Dr. Ewold Seeba, Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57269910667220227000, BIC GENODEFlWOB USt-ld .Nr. DE 308282389 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 3
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Braunschweig ? Hildesheim ? Farn ? Standortauswahlgesetz ? Endlager ? Datenaustausch ? Endlagerung ? Karte ? Qualitätsmanagement ? Geodaten ? Bautechnik ? Standortwahl ? Tonmineral ? Datenerhebung ? Gutachten ? Tal ? Gestein ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
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