Description: BUNDESGESELLSCHA.FT FÜR ENDLAGERUNG BGE mbH 1Willy-Brandt-Straße 5 l 38226 Salzgitter Geschäftsstelle des NationalenBundesgesellschaft für BegleitgremiumsEndlagerung mbH Bismarckplatz 1 Willy-Brandt-Straße 5 14193 Berlin 38226 Salzgitter T +49 30 18333-7000 poststelle@bge.de www.bge.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Ansprech pa rtner BGEA0663/0l D u rchwahlE-Mail -p oststelle@bge.de 11. Juli 2018 Beantwortung von Fragestellungen aus dem Workshop am 03.02.2018 Sehr geehrte Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums, sehr geehrte Mitarbeiter der Geschäftsstelle, im Rahmen Ihres Workshops am 03.02.2018 ergaben sich einige an uns gerichtete Fragestellungen bezüglich der Anwendung der Ausschlusskriterien, die wir wie folgt beantworten: Frage 1: Warum werden „nur" Hebungsraten und keine Senkungsraten bei der Standortauswahl berücksichtigt? Mit dem §22 des Standortauswahlgesetzes {StandAG) sind die anzuwendenden Ausschlusskriterien für uns vorgegeben. Gemäß Abs. 1 ist ein Gebiet nicht als Endlagerstandort geeignet, wenn mindestens eines der Ausschlusskriterien nach Abs. 2 in diesem Gebiet erfüllt ist. Das Ausschlusskriterium „großräumige Vertikalbewegungen" legt fest, dass Gebiete mit einer zu erwartenden geogenen Hebungsrate von im Mittel mehr als 1 mm pro Jahr über den Nachweiszeitraum von einer Million Jahren auszuschließen sind. Die Betrachtung großräumiger Senkungen geogener Herkunft ist nicht Gegenstand der Ausschlusskriterien. Die Wahrung der Verfahrenskonformität gemäß geltenden Standortauswahlverfahrens erfordert von uns eine stringente Anwendung der im StandAG aufgeführten Kriterien und Anforderungen. In der BGE werden selbstverständlich Überlegungen zu weiteren sicherheitsrelevanten geologischen Gegebenheiten angestellt und, sofern diese gegen eine günstige geologische Gesamtsituation sprechen können, in der Bewertung berücksichtigt. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth · Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89 25g9 1066 8082 4990 00, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG Für diesen konkreten Fall ist es wichtig, dass Regionen mit einer erhöhten Senkungsrate nicht ausgeschlossen werden, so dass bei den erwähnten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen eine Berücksichtigung erfolgen kann. Nach unserer Auffassung bedürfen Änderung der im StandAG aufgeführten Kriterien oder Anforderungen eine Novellierung des heute geltenden StandAG. Frage 2: Anwesende Mitglieder der Endlagerkommission weisen darauf hin, dass die im Bericht der Endlagerkommission aufgeführten Ausschlusskriterien oft eine Prognose über eine zeitliche Entwicklung enthalten („Großräumige Hebungsraten" und „vulkanische Aktivität"). Sofern Prognosen zu den o.g. Kriterien bei den geologischen Diensten vorliegen, sind wir an diesen Inf ormationen interessiert und fragen diese mit ab. Nach derzeitigem Stand der Rückmeldungen auf unsere Datenabfrage ist erkennbar, dass nur ein geringer Umfang von relevanten Daten existiert. Prognosen, über den Nachweiszeitraum von 1 Million Jahren sind nicht verfügbar. Es ist die Aufgabe von uns, diese Prognosen anhand der dafür notwendigen Daten, die nach Sachlage noch zu erheben sind, zu erstellen. Über das notwendige vorgehen beraten wir uns derzeit. Frage 3: Einschränkungen der C14-Methode? Für die Einordnung des. Grundwasseralters wurden u.a. Daten zum Cl4-Gehalt abgefragt, da dieses Isotop weit verbreitet in geogenen Prozessen vorkommt und daher häufig für Altersbestimmungen genutzt wird. Es wurde daher angenommen, dass die Landesämter über Daten zu C14 verfügen. Aufgrund der Halbwertzeiten der abgefragten Isotope ergibt sich naturgemäß eine Limitierung des datierbaren Zeitraums. Nach derzeitigem Stand der Datenlieferungen ist erkennbar, dass Informationen zum Grundwasseralter nur punktuell verfügbar sind und in diesen Fällen auch häufig die höheren Grundwasserstockwerke betreffen (also nicht den interessierenden Tiefenbereich von 300 m bis 1500 m unter Geländeoberkante). Frage 4: Wie alt dürfen Daten sein? Generell mindert das Alter einer geologischen Information oder von Geodaten nicht deren Qualität oder Aussagekraft, d.h. es gibt kein pauschales „Verfallsdatum". Die Vergleichbarkeit von Daten mit hohem Unterschied im Zeitpunkt der Datengewinnung, kann in einigen Fällen nicht oder nur mit erhöhten Aufwand durchgeführt werden. Beispielsweise sind unterschiedliche Messmethoden angewendet worden oder die Nomenklatur (Terminologie) hat sich gravierend geändert. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE] Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 2 BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLACiERUNCi In diesem Zusammenhang ist z.B. zu hydrochemischen und geochemischen Daten zu erwähnen, dass auch Hintergrundinformationen, z.B. zu Messmethoden, Laborzertifizierung, Fehlerbereich, Reproduzierbarkeit, etc. relevant sind. Bei der lsotopenbestimmung beispielsweise führt eine verbesserte Messtechnik zu einer besseren Bestimmbarkeit, da viele Isotope so selten sind, dass innerhalb einer Probe nur minimale Spuren vorhanden sind. Unabhängig vom Alter der Daten müssen wir für die Anwendung der Kriterien und Anforderungen eine in sich konsistente und widerspruchsfreie Datengrundlage aufbauen und pflegen. Es ist daher zum einen vorgesehen, in regelmäßigen zeitlichen Abständen die Datengrundlage auf Aktualität zu überprüfen, d.h. ob eventuell neu erhobene Daten und Erkenntnisse vorliegen. Diese neuen Daten werden hinsichtlich ihrer Konsistenz mit den älteren Daten überprüft. Sofern sich relevante Abweichungen zeigen, sind weitere Betrachtungen erforderlich und es können Untersuchungen notwendig werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass alle Kriterien und Anf orderungen für die gesamte Dauer des Verfahrens gültig sind und bei einer geänderten Datengrundlage wiederholt zu überprüfen sind. Grüßen Hinweis: Diese Email bzw. Bundesgesellschaft dieses Schreiben sowie die für Endlagerung mbH Rückantworten veröffentlicht werden ggf. und dem auf einer Bundesamt Internetpräsenz für der kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt. Sollten Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Die BGE ist zudem über die Behindertengleichstellungsgesetz" „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Barrierefreie-lnformationstechnik-Verordnung-BITV 2.0) nach dem verpflichtet, Dokumente in barrierefreier Form zu veröffentlichen. Bitte beachten Sie den Aspekt der Barrierefreiheit schon bei der Erstellung Ihrer Dokumente. Informationen über die Erstellung barrierefreier Dokumente werden Ihnen hier zur Verfügung gestellt: https://www.barrierefreies-webdesign.de/bitv/bitv-2.0.html Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lauts ch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Brau ns chweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 3
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Tags: Hildesheim ? Salzgitter ? Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Endlager ? Datierung ? Endlagerung ? Messtechnik ? Terminologie ? Prognosedaten ? Geodaten ? Grundwasserstockwerk ? Halbwertszeit ? Isotop ? Messverfahren ? Standortwahl ? Datenerhebung ? Digitale Technologien ? Workshop ?
Region: Peine
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