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Schreiben des BLDAM – Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien | Fachliche Stellungnahme Träger Öffentlicher Belange zum Schutzgut Bodendenkmale im Vorhabenbereich (PDF)

Description: LAND BRANDENBURG of t_,' ~- ,. , r· , 1 \!)+~ 7 . Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäplogisches Land~ s_!lluseum won sdorfer Platz 4-5 1 D- 15806 Zo ssen ,._· BGE Bundesgesellschaft für Endlager~rig mbH - Standortauswahl _ ' f,[,T;· ---1 l _ _j_ O·1•.' ~1c: 1 -~ 1 ' 1 Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Abteilung Bodendenkmalpflege / Archäologisches Landesmuseum Wünsdorfer Platz 4-5 D-15806 Zossen (Ortsteil Wünsdorf) Internet: www.bldam-brandenburg .de 1 1 1 Dezernat Bodendenkmalpflege Eschenstraße 55 31224 Peine 1 ! Referat Großvorhaben /Sonderprojekte/ Stadtarchäologie Bearbeiter: Telefon: 03 37 02 / 211 Durchwahl: 03 37 02 / 211 Telefax: 03 37 02 / 211 E-Mail: @bldam-brandenburg.de Wünsdorf, den 27. April 2022 Ihr Zeichen SG02101 /4-6/1 -2022#1 Unser Zeichen (Bitte immer angeben.) GV 2022:044 Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens • Datenanfrage Hier: Fachliche Stellungnahme Träger Öffentlicher Belange zum Schutzgut Bodendenkmale im Vorhabenbereich Sehr geehrte Brandenburg ist reich an Bodendenkmalen, die als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und prägende Bestandteile der Kulturlandschaft im öffentlichen Interesse geschützt sind. Derzeit sind aus der über 100.000- jährigen Kulturgeschichte des Landes rund 57.000 archäologische Fundstellen im BLDAM registriert. Nur ein Teil dieser bekannten Bodendenkmale ist in der Denkmalliste erfasst und lagegenau abgegrenzt (s. Geoportal). Gemäß BbgDSchG stehen alle Bodendenkmale unter Schutz, unabhängig davon, ob sie bereits in amtlichen Ver- zeichnissen erfasst sind oder nicht. Sie dürfen bei Bau- und Erdarbeiten ohne vorherige denkmalschutzbehördliche Erlaubnis bzw. Erlaubnis durch Planfeststellung oder bauordnungsrechtliche Genehmigung und - im Falle erteilter Erlaubnis - ohne vorherige fc~chgerechte Sergung und Dokumentation nicht verändert bzw. zerstört werden (BbgD- SchG §§ 7 <3>, 9 und 11 <3>). Alle Veränderungen und Maßnahmen ari Bodendenkmalen sind nach Maßgabe der Denkmalschutzbehörde zu dokumentieren (BbgDSchG § 9 <3>). Für die fachgerechte Bergung und Dokumentation von betroffenen Bodendenkmalen ist nach BbgDSchG §§ 7 (3) und 11 (3) der Veranlasser kostenpflichtig. Zuwi- derhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden (BbgDSchG § 26 <4>). Einen besonderen Schutzstatus genießen oberirdische Bodendenkmale, die an der heutigen Oberfläche erkennbar sind (BbgDSchG § 2 <3>). Hierzu zählen z. 8. mittelalterliche Landwehren, Befestigungsanlagen der Vor- und Früh- geschichte und des Mittelalters, urgeschichtliche Grabhügel, Schälchensteine, Steinkreuze. Derartige Strukturen sind im bestehenden Zustand zu erhalten und dürfen nicht verändert werden. Um ihre Wirkung und Erlebbarkeit als Bestandteile der Kulturlandschaft zu bewahren, steht neben den Denkmalbereichen selbst auch deren Umgebung unter Schutz und darf nicht verändert werden. II l l ll1111111111111111 Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Wünsdorfer Platz 4-5 · D-15806 Zossen (Ortsteil Wünsdorf) 1 Telefon: 03 37 02 / 21114 06 · Telefax: 03 37 02 / 211 15 01 11971859 Neben den bekannten Bodendenkmalen, ist die übergroße Mehrheit (geschätzt 80% bis 90%) der tatsächlich existie- renden Bodendenkmale noch unentdeckt im Erdboden verborgen, ohne morphologisch oder durch Strukturen an der Oberfläche erkennbar zu sein. In einem Großteil des Landes besteht daher die begründete Vermutung, dass bislang noch nicht aktenkundig gewordenen Bodendenkmale im Boden verborgen sind. Die Ausweisung von Bodendenk- mal-Vermutungsbereichen ist eine weitere fachliche Einschätzung des Brandenburgischen Landesamts für Denk- malpflege und Archäologischen Landesmuseums, um Flächen zu erfassen, die mit einer sehr hoher Wahrscheinlich- keit(= begründet vermutet) noch unbekannte Bodendenkmale bergen. Eine flächendeckende Kartierung aller archäologischen Vorbehaltsflächen liegt aufgrund der großen Anzahl in Brandenburg bislang nicht vor. Sie erfolgt in der Regel, wenn im Zusammenhang mit Bauvorhaben konkrete Maßnahmen geplant und Untersuchungsräume abgegrenzt werden. Über unser Geoportal stellen wir Ihnen im Sinne der präventiven Bodendenkmalpflege einen Überblick über die aktuell in die Denkmalliste eingetragenen Bodendenkmale im Land Brandenburg zur Verfügung: https://gis-bldam-brandenburg.de/index.php?page=geoinformationen.php Der Dienst beinhaltet: • Die Kartierung von Bodendenkmalen im Land Brandenburg, die vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum in die Denkmalliste eingetragen sind. Die Boden- denkmallistenführung durch das BLDAM ist ein dynamischer Prozess, der nicht abgeschlossen ist (§ 3 BbgDSchG). Daher ist grundsätzlich sowohl mit noch nicht bearbeiteten bekannten Bodendenkmalen als auch überall mit der Entdeckung bislang noch nicht aktenkundig gewordener Bodendenkmale zu rechnen. • Eine Auswahl archäologischer Bodendenkmale, die eine oberirdische Erhaltung aufweisen und somit im Gelände erkennbar und mit einem hohen Anschauungswert verknüpft sind (s.o.). Der Dienst stellt einen ar- chäologischen Guide für das Land Brandenburg dar. • Das laut Verordnung vom 12. Juli 2016 eingetragene Grabungsschutzgebiet „Siedlungs- und Ritualraum Königsgrab Seddin" (GVBl.ll/16, [Nr. 40]) (§ 5 BbgDSchG). • Keine rechtsverbindliche Grundlage (insb. zum aktuellen Bodendenkmalstatus von Liegenschaften). Bei al- len Vorhaben ist eine frühzeitige Einbeziehung der Unteren Denkmalschutzbehörden und des Brandenbur- gischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums erforderlich. • Bitte beachten Sie die Urheberrechte und Nutzungsbedingungen und geben die in Anspruch genommene Quelle mit dem Aktualitätsdatum an. Wir bitten diese Flächen in allen Phasen der Planung zu o. g. Vorhaben zu berücksichtigen und weisen darauf hin, dass das BLDAM erneut zu beteiligen ist, sobald konkrete mit Erdeingriffen verbundene Maßnahmen geplant wer- den. In diesen Fällen ist im Vorfeld der Durchführung die Einholung einer detaillierten Stellungnahme bezüglich der tatsächlichen Betroffenheiten erforderlich und zu prüfen, ob und inwiefern mit einer Beeinträchtigung von Boden- denkmalen zu rechnen ist. Hinweis: Unsere Stellungnahme erfolgt in Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse der Denkmalfachbehörde für Boden- denkmale und als Träger öffentlicher Belange gemäß BbgDSchG § 17 (1)-(4). Da bei dem Vorhaben auch Belange der Baudenkmalpflege berührt sein können, erhalten Sie aus unserem Hause gegebenenfalls eine weitere Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Dezernatsleiter Archäologische Denkmalpflege Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Wünsdorfer Platz 4-5 · D-15806 Zossen (Ortsteil Wünsdorf) 1 Telefon: 03 37 02 / 21114 06 · Telefax: 03 37 02 / 21115 01

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Origin: /Bund/BGE/Website

Tags: Denkmalpflege ? Land Brandenburg ? Landesentwicklung ? Kartierung ? Planfeststellung ? Bodenstruktur ? Ordnungswidrigkeit ? Stadtteil ? Schutzstatus ? Bergschutz ? Bodenzustand ? Bußgeld ? Kulturlandschaft ? Öffentliche Maßnahme ? Standortwahl ? Vorbehaltsgebiet ? Bauvorhaben ? Denkmal ? Erdoberfläche ? Öffentliches Interesse ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

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