Description: Von: Gesendet: An: Betreff: Donnerstag, 21. Juli 2022 10:59 AW: 2022_04_01_Anschreiben_Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege_NI Sehr geehrter danke für Ihre ausführliche Zusammenstellung. Im sog. Teilgebietebericht der BGE, auf dessen Inhalten wir derzeit arbeiten sind neben anderen Formationen auch etwa 60 Salzstöcke als grundsätzlich geeignet bewertet worden. Balburg ist als einer von den 60 Salzstöcken, der als Gebiet für die Methodenentwicklung ausgewählt wurde. Das sagt nichts darüber aus, ob Balburg später in die engere Auswahl käme. Frühere bergbauliche Tätigkeiten sind für uns jedoch ein Ausschlusskriterium. Ich denke, dass man für die Aufbewahrung von Kulturgüter eher aufgelassene Bergwerke verwenden würde, um für diesen Zweck nicht extra ein Bergwerk zu errichten. Die Nutzung vorhandener Bergwerke wiederum ist für uns ausgeschlossen. So sehe ich keinen wirklichen Konflikt. Mit freundlichen Grüßen BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Zentrale Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43 @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Von: @NLD.Niedersachsen.de> Gesendet: Donnerstag, 21. Juli 2022 10:46 An: @bge.de> Betreff: AW: 2022_04_01_Anschreiben_Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege_NI Sehr geehrter ich hatte Ihnen ja noch zugesagt, die Rechtsgrundlagen für die Auslagerung und Sicherung von beweglichem Kulturgut nach Kapitel 1404 der Zivilen Alarmplanung. 1 Das sind: § 1 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über den Zivilschutz und Katastrophenhilfe des Bundes (BGBl. I 1997, S. 726; letzte Änderung: BGBl I 2020, S. 1328) Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut in bewaffneten Konflikten (BGBl. II 1967, S. 1233, 2471; letzte Änderung: BGBl. I 2016, 1914). Konvention zum Schutz von Kulturgut vom 14. Mai 1954 in bewaffneten Konflikten und deren Ausführungsbestimmungen (BGBl. II 1967, S. 1235, 1271): o Artikel 3 der Konvention: Schutz von Kulturgut schon in Friedenszeiten durch geeignete Maßnahmen o Artikel 6 der Konvention: Kennzeichnung des Kulturguts Gesetz zum Zweiten Protokoll vom 26. März 1999 zur Haager Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 7. Juli 2009 (BGBl. II 2009, S. 716) Zweites Protokoll vom 26. März 1999 zur Haager Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (BGBl. II 2009, S. 717). Anordnung über die Übertragung von Befugnissen nach dem Gesetz zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 3. Juni 1980 (GMBl. 1980, S. 405). Rahmenkonzept KZVneu (BBK-intern). Salzstöcke sind bedingt geeignet für die Einlagerung von Kulturgut, so wurde z.B. Ende des zweiten Weltkrieges der Salzstock in Grasleben (Steinsalzwerk Braunschweig-Lüneburg) zur Einlagerung von Kulturgut genutzt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung --- Stellvertretender Behördenleiter Abteilungsleiter Zentrale Aufgaben, Justiziariat und Kulturgutschutz Ombudsperson für die gute wissenschaftliche Praxis Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege Scharnhorststraße 1 | 30175 Hannover T 0511 925 F 0511 925 @nld.niedersachsen.de Von: @bge.de] Gesendet: Donnerstag, 21. Juli 2022 08:59 An: @NLD.Niedersachsen.de> Betreff: AW: 2022_04_01_Anschreiben_Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege_NI ACHTUNG!! Diese E-Mail erreicht Sie von einem Absender außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltungs-Infrastruktur mit TLS-Verschlüsselung. Bitte klicken Sie auf keine Links oder öffnen Sie keine E-Mail-Anhänge, falls Sie den Absender nicht kennen und nicht wissen, ob der Inhalt sicher ist. Sehr geehrter vielen Dank für die Übersendung der Daten und Informationen. 2 Mit freundlichen Grüßen BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Zentrale Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43 @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Von: @NLD.Niedersachsen.de> Gesendet: Mittwoch, 20. Juli 2022 11:37 An: @bge.de> Cc: @bge.de>; amh.de>; @nld.niedersachsen.de>; @landkreisgoettingen.de>; NLD.Niedersachsen.de> Betreff: AW: 2022_04_01_Anschreiben_Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege_NI Sehr geehrter haben Sie vielen Dank für die Übermittlung. Ich sende hier im Wege zurück die Shapefiles für die Gemarkung Bahlburg. Ich kann Ihnen mitteilen, dass für die beiden Suchgebiete keine Kulturdenkmale eingetragen sind, die unter die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut von 1954 fallen. Beide Gebiete betreffen auch kein Areal, das als UNESCO- Welterbegebiet bzw. als Pufferzone für dieses Gebiet vorgesehen sind. Zu der Gemarkung Bahlburg anhand der von Ihnen übersandten Shapefiles habe ich durch die Kommunalarchäologie des Landkreises Harburg, und für die Baudenkmalpflege von unserer Kollegin, die Unterlagen kurzfristig übermittelt bekommen. Die hier eingetragenen Denkmale sind von landesweiter Bedeutung. Objekte, die eine bundesweite/nationale Bedeutung haben, sind für das Gebiet nicht verzeichnet. Ich nehme dabei Bezug auf die Regelung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur nationalen Bedeutung. Für das südliche niedersächsische Suchgebiet an der Landesgrenze zu Thüringen und Hessen kann ich Ihnen mitteilen, dass Kulturdenkmale verzeichnet sind, die ich Ihnen aber auf Grund der Urlaubssituation derzeit nicht als Shapefiles übermitteln. 3
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Hannover ? Hildesheim ? Denkmalpflege ? Südhessen ? Thüringen ? Salzstock ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Bergwerk ? Bergbau ? Rechtsgrundlage ? Standortwahl ? Denkmal ? Katastrophenschutz ? Lagerung ? Kulturerbe ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
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