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Schreiben des LGB Rheinland-Pfalz (PDF)

Description: Rheinlandpfalz LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU ELEKTRONISCHER BRIEF Emy-Roeder-Straße 5 55129 Mainz Telefon 06131 9254-0 Telefax 06131 9254-123 Mail: office@lgb-rlp.de www.lgb-rlp.de Landesamt Für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Postfach 1O 02 55 1 55133 Mainz BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH 24.10.2018 Willi-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Bitte immer angeben! 14.09.2018 4250/17-001 Ansprechpartner/in I E-Mail Telefon 06131 9254-3 Rechtliche Stellungnahme und erneute Aufforderung Sehr geehrter Herr in Ihrem Schreiben vom 14. 09.2018 führen Sie erstmalig aus, dass Sie keine Erfordernis für die Einholung eines Rechtsgutachtens sehen. Im Gegensatz dazu erklärten Sie sich bisher durchaus aufgeschlossen, dieses anzufertigen (U.a. Ihre Schreiben vom 27.04.2018 und vom 03.07.2018 sowie Ihre Zusage beim Workshop am 05.09.2017). Entgegen Ihren Ausführungen sieht das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) das StandAG durchaus als einschlägig an und beachtet dessen Vorgaben entsprechend. Dieses Gesetz ist jedoch im Kontext mit den übrigen gesetzlichen Vorgaben zu bewerten. Es trifft folglich nicht zu, dass das LGB das StandAG als „nicht einschlägiges Regelwerk" betrachtet. In diesem Zusammenhang verwahrt sich das LGB ausdrücklich gegen Ihre Unter- stellung, es würde die Einheit der Rechtsordnung und die Verfassungsmäßigkeit des StandAG in Zweifel ziehen. Zum Schutz des Landes Rheinland-Pfalz und seiner Mit- arbeitenden ist es geboten, das Verwaltungshandeln Ihres Hauses kritisch zu hinter- fragen. · Bankverbindung: Bundesbank Filiale Ludwigshafen BIC MARKDEF1545 IBAN DE 79 545 000 000 054 501 505 Ust. Nr. 26/673/0138/6 Rheinlandpfalz LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU Selbstverständlich ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung verpflichtet, selbst sowie bei der Weitergabe und der Weiter- verarbeitung der Daten aus Rheinland-Pfalz an Dritte, die einschlägigen Vorgaben des Umweltinformationsgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, zu beachten. Dem steht allerdings Ihre Ankündigung entgegen , dass Sie alle zur Verfügung gestellten Informationen ver- öffentlichen. Sofern ein Ablehnungsgrund nach Art. 9 Abs. 1 UIG vorliegt, kann die Abgabe der Daten , welche den entsprechenden Belang betreffen, nur erfolgen , sofern die Betroffenen zustimmen oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Vor der Entscheidung über die Offenbarung der Informationen sind die Betroffenen anzuhören . Den Vorgaben des Datenschutzes entsprechend übersenden wir Ihnen in den nächsten Tagen die aktualisierte Bohrpunktkarte von Rheinland-Pfalz per Cloud- Abruf. Unabhängig von dieser Datenlieferung vertritt das LGB nach wie vor die Auffassung , dass die für d.ie Auswertung der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen verwendeten Daten privater Dritter entsprechend der datenschutzrechtlichen Vor- gaben, insbesondere der DS-GVO, zu schützen sind , wozu auch der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1c) gehört. Zudem stelle ich fest, dass das LGB seinen Verpflichtungen zur Datenlieferung aus dem StandAG selbstverständlich nachgekommen ist. Hinsichtlich der bergrechtlichen Erlaubnisse und Bewilligungen teile ich Ihnen mit, dass Sie diese in dem von Ihnen genannten Umfang bereits vollständig erhalten haben. In unserem Schreiben haben wir ergänzend darauf hingewiesen, dass die Weitergabe dieser Daten an Dritte ausschließlich unter Berücksichtigung des Nach- weises des berechtigten Interesses erfolgen darf und in diesen Fällen eine Gebührenfestsetzung zu erfolgen hat. 2/3 Rheinlandpfalz LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erhält eine Kopie dieses Schreibens. Direktor Kopie(n): Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz 3/3

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Origin: /Bund/BGE/Website

Tags: Salzgitter ? Ludwigshafen ? Mainz ? Rheinland-Pfalz ? Weinbau ? Umweltinformationsgesetz ? Endlagerung ? Bergbau ? Geologie ? Rechtsordnung ? Verwaltungshandeln ? Landwirtschaft ? Öffentliches Interesse ? Rechtsgutachten ? Verkehr ? Workshop ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

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Language: Deutsch

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