API src

Methodensteckbrief zur Ausschlussmethodik "Grundwasseralter" (PDF)

Description: Ausschlusskriterium „Grundwasseralter“ in den Gebirgsbereichen, die als einschlusswirksa- mer Gebirgsbereich oder Einlagerungsbereich in Betracht kommen, sind junge Grundwässer nach- gewiesen worden § 22 Absatz 2 Nummer 6 StandAG Was versteht man unter Grundwasser und Grundwasseralter? Als Grundwasser wird definitionsgemäß unterirdisches, Gesteinshohlräume (Poren, Klüfte, Karsthohlräume) zusammenhängend ausfüllendes Wasser bezeichnet, dessen Fließbewe- gung maßgeblich von der Schwerkraft sowie den durch das Fließen selbst induzierten Rei- bungskräften beeinflusst wird (Ad-Hoc-Arbeitsgruppe Hydrogeologie, 2016, zitiert nach DIN 4049, Teil 3, 1994). In diesem Zusammenhang werden Gesteine, die aufgrund ihres miteinan- der verbundenen Hohlraumanteils prinzipiell in der Lage sind, Grundwasser zu leiten, als Grundwasserleiter (Aquifer) bezeichnet, wohingegen Gesteine, die Grundwasser aufgrund ih- rer niedrigen Durchlässigkeit nicht beziehungsweise nur in äußerst geringem Ausmaß weiter- leiten können, als Grundwassergeringleiter (Aquitard) bezeichnet werden. Grundwasser kann ein Alter von vielen Jahrtausenden erreichen (Appelo & Postma, 2005; Hölting & Coldewey, 2013). Das Alter eines Grundwassers entspricht der Zeit, die zwischen dem Zeitpunkt der Neubildung in der geologischen Vergangenheit und heute liegt. Zur Be- stimmung des Grundwasseralters werden natürlich vorkommende radioaktive Isotope mit be- kannter Halbwertszeit verwendet. Isotope sind Atome eines chemischen Elements mit glei- cher Ordnungszahl (Protonenzahl), aber verschiedener Massen- und damit Neutronenzahl (Mortimer & Müller, 2010). Die Halbwertszeit entspricht dabei der Zeit, in der die Hälfte einer radioaktiven Probe zerfallen ist (Mortimer & Müller, 2010). Kenntnisse über das Vorkommen und die Konzentration eines radioaktiven Isotops im Grundwasser ermöglichen somit in Ver- bindung mit der Halbwertszeit die Bestimmung des Alters. Welche Isotope sind für die Standortsuche relevant? Hinweise zum Ausschlusskriterium „Grundwasseralter“ finden sich in der Begründung zum Standortauswahlgesetz (StandAG): Durch das Kriterium werden Gebiete ausgeschlossen, in denen nachgewiesen ist, dass tiefe Grundwässer in den als einschlusswirksamer Gebirgsbereich oder Ein- lagerungsbereich vorgesehenen geologischen Bereichen am aktuellen hydrologi- schen Kreislauf teilnehmen. Als Bewertungsgrundlage kann die Konzentration der Isotope Tritium und Kohlenstoff-14 im Grundwasser des vorgesehenen einschluss- wirksamen Gebirgsbereiches oder Einlagerungsbereiches herangezogen werden. Die auf Grund der Tritium- und Kohlenstoff-14-Konzentrationen errechneten Grundwasseralter müssen dabei validiert und gegebenenfalls durch weitere geo- chemische und isotopenhydrogeologische Hinweise überprüft werden. Quelle: Bundestag-Drucksache 18/11398, S. 69 In Zusammenhang mit dem Ausschlusskriterium „Grundwasseralter“ werden in der Begrün- dung zum StandAG als Bewertungsgrundlage die Isotope Tritium (3H) und Kohlenstoff-14 (14C) aufgeführt, welche in Bezug auf Grundwässer Altersbestimmungen bis ca. 50 Jahren (Tritium, Halbwertszeit: 12,43 Jahre) und 30.000 Jahren (Kohlenstoff-14, Halbwertszeit: 5730 Jahre) ermöglichen (Appelo & Postma, 2005). Beide Isotope entstehen grundsätzlich auf na- türlichem Weg durch kosmische Strahlung in der Erdatmosphäre. Zusätzlich wurden signifi- kante Mengen an Tritium und Kohlenstoff-14 auch durch Kernwaffenversuche in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts freigesetzt. Das Ausschlusskriterium „Grundwasseralter“ kann so interpretiert werden, dass die reine Anwesenheit von Tritium bzw. Kohlenstoff-14 im Grund- wasser zum Ausschluss führt (AkEnd, 2002). Wieso werden einschlusswirksame Gebirgsbereiche bzw. Einlagerungs- bereiche mit jungen Grundwasservorkommen ausgeschlossen? Das Vorkommen junger Grundwässer in Gebirgsbereichen deutet auf eine Beteiligung des angetroffenen Grundwassers am aktiven hydrologischen Kreislauf hin (AkEnd, 2002; Ab- schlussbericht Endlagerkommission, 2016) und legt damit einen unmittelbaren Austausch mit der Erdoberfläche nahe. Dies ist im Hinblick auf die sichere Lagerung der hochradioaktiven Abfälle sowie dem Schutz von Mensch und Umwelt unbedingt auszuschließen. So will die BGE das Ausschlusskriterium Grundwasseralter in Phase I des Standortauswahlverfahrens anwenden (Sollte sich auf Grundlage von Fachdiskussionen die Notwendigkeit einer methodischen Anpassung ergeben, kann der hier gezeigte Zwischenstand von dem Ergebnis im Zwischenbericht Teilgebiete abweichen.) Aus dem StandAG geht hervor, dass die Anwendung des Ausschlusskriteriums „Grundwas- seralter“ prinzipiell Kenntnisse über die räumliche Ausdehnung einschlusswirksamer Gebirgs- bereiche erfordert. Diese Informationen werden nach gegenwärtigem Stand jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt im Standortauswahlverfahren vorliegen. Ein Ausschluss gemäß § 13 StandAG kann daher momentan nur punktuell auf Basis der zur Verfügung gestellten Probenahmepositionen mit Messwerten für Tritium oder Kohlenstoff-14 erfolgen. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Grundwasser-Probenahmestellen in endlagerrelevanten Tiefenbe- reichen allgemein entweder um Bohrungen oder Bergwerke handelt, werden diese Stellen jedoch aller Voraussicht nach bereits durch das Ausschlusskriterium „Einflüsse aus gegen- wärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit“ (vgl. § 22 Abs. 2 Ziffer 3 StandAG) ausge- schlossen. Es kommt daher bei Anwendung des Ausschlusskriteriums „Grundwasseralter“ in Phase I des Standortauswahlverfahrens voraussichtlich nicht zu einem zusätzlichen Aus- schluss. Das Ausschlusskriterium Grundwasseralter wird im Laufe des Standortauswahlver- fahrens aufgrund des Informationsgewinns zunehmend an Bedeutung gewinnen. Ausschlussbereich Grundwasser mit nachgewiesenem 14C/'H f .,.. ~~ , • Ausschlussbereich bergbaulicher Tätigkeit ·- -~ D Wasserführende Gesteinsschicht '\ ' ...... __ ... , ,' Abb. 1: Darstellung der aktuellen Ausschlussmethodik

Types:
Text {
    text_type: Unspecified,
}

Origin: /Bund/BGE/Website

Tags: Grundwasserneubildung ? Grundwasserbilanz ? Radioaktiver Abfall ? Kosmische Strahlung ? Standortauswahlgesetz ? Datierung ? Grundwasservorkommen ? Hydrogeologie ? Radionuklid ? Tritium ? Bergwerk ? Grundwassergeringleiter ? Bergbau ? Grundwasserleiter ? Halbwertszeit ? Isotop ? Atomtest ? Wasserkreislauf ? Grundwasser ? Atmosphäre ? Erdoberfläche ? Gestein ? Umweltschutz ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Persons

Status

Quality score

Accessed 1 times.