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Poster: Der Weg der Fragen (PDF)

Description: DER WEG DER FRAGEN Manuel Wilmanns | Abteilungsleiter Informationsmanagement in der Unternehmenskommunikation BÜRGERANFRAGENQUALITÄTSSICHERUNG Bürgeranfragen erreichen die BGE vor allem per E- Mail (dialog@bge.de). Seit der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete sind es rund 700 gewesen. Alles in allem waren es rund 1.500 Anfragen, die die BGE über die verschiedenen Wege erreicht haben.Die Antwortentwürfe auf Anfragen jeder Art werden in den Fachbereichen Standortauswahl oder Unternehmenskommunikation noch einmal auf ihre Qualität hin überprüft. WER BEANTWORTET DIE FRAGEN? Anfragen, die sich beispielsweise auf das Standortauswahlverfahren beziehen, oder Anfragen, die sich darum drehen, wo Informationen zu finden sind oder wie die interaktive Karte der BGE funktioniert, beantworten Kolleg*innen des Bereichs Kommunikation. Auch einfache Fachfragen werden zum Teil durch die Unternehmenskommunikation beantwortet. Alle anderen Fachfragen werden von den Expert*innen der Standortauswahl beantwortet. VERÖFFENTLICHUNG Sobald die Antworten tatsächlich die Fragen beantworten und alle Antworten zusammengetragen sind, werden die Antworten an die Bürger*innen verschickt, oder die Fragen und Antworten werden auf www.bge.de veröffentlicht. Grafiken: BGE GZ: SG01101/19-4/8-2021#49 | Objekt-ID: 881818 | Stand 11.06.2021 | 1 WIE REAGIERT DIE BGE? Manuel Wilmanns | Abteilungsleiter Informationsmanagement in der Unternehmenskommunikation KEINE FRAGE BLEIBT UNBEANTWORTET  Es bleibt tatsächlich keine Frage unbeantwortet. Aber es kann dauern.  Die BGE haben sehr viele und zum Teil auch sehr komplexe Anfragen erreicht.  Die meisten Anfragen beinhalten mehr als eine Frage. Zum Teil sind sehr umfangreiche Fragenkataloge an die BGE gerichtet worden.  Es sind Fragen gestellt worden, die Fragesteller schon seit Jahren stellen, und für die sich niemand richtig zuständig gefühlt hat. Die Beantwortung dieser Art von Fragen zieht einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Institutionen nach sich HINWEISPLATTFORM Die BGE hat eine Hinweisplattform eingerichtet, über die auch anonym Hinweise an die BGE gegeben werden können. Dort haben einige Bürger*innen Hinweise auf historischen Bergbau gegeben. Diese Hinweise werden in der weiteren Arbeit der BGE bewertet, sobald ein Teilgebiet genauer geologisch betrachtet wird. Viele Hinweise beziehen sich auf die Gefahren des Klimawandels, oder auf Schutzgüter über der Erde wie Naturschutzgebiete oder Trinkwasserspeicher. Ein Hinweisgeber hat seine Region aber auch als möglicherweise geeignet angepriesen. RESOLUTIONEN Verschiedene Gebietskörperschaften haben Resolutionen gegen ein mögliches Endlager verabschiedet. Diese Resolutionen nimmt die BGE zur Kenntnis und berücksichtigt im weiteren Verfahren die darin häufig enthaltenen Hinweise. Auch bietet sie in der Regel einen öffentlichen Dialog an. Das Anliegen, das mit den Resolutionen verbunden ist, kann die BGE allerdings nicht erfüllen. Der Auftrag aus dem Standortauswahlgesetz lautet, den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Million Jahre zu finden. Das Standortauswahlverfahren ist wissenschaftsbasiert. Eine grundlegende Ablehnung hilft weder dem Verfahren noch der BGE dabei etwas dazuzulernen. VERANSTALTUNGEN Die BGE-Geschäftsführer Stefan Studt und Steffen Kanitz haben seit der Veröffentlichung des Zwischenberichts bei rund 50 Veranstaltungen – größtenteils online – den Zwischenbericht vorgestellt und Fragen beantwortet FACHSTELLUNGNAHMEN Fachstellungnahmen werden vom Bereich Standortauswahl fachlich bewertet. Sie werden nach Eingang auf www.bge.de unter Endlagersuche / Wesentliche Unterlagen / Fachdiskussionen veröffentlicht. Die Einordnungen der BGE werden, sobald sie fertig gestellt sind, am selben Ort veröffentlicht. Quelle: BGE Quelle: BGE GZ: SG01101/19-4/8-2021#49 | Objekt-ID: 881818 | Stand 11.06.2021 | 2 WAS MACHT DIE BGE MIT FRAGEN UND HINWEISEN? Manuel Wilmanns | Abteilungsleiter Informationsmanagement in der Unternehmenskommunikation ABLAGE UND DOKUMENTATION Alle Anfragen, Hinweise und Stellungnahme, die an die BGE gerichtet werden, werden in einem elektronischen Dokumentenablagesystem datenschutzkonform abgelegt. Mit Hilfe dieser elektronischen Akten lässt sich unter anderem nachvollziehen, was geantwortet worden ist, und wie lange die verschiedenen Beteiligten für die Beantwortung von Fragen gebaucht haben. WAS LERNT DIE BGE DABEI?  Die BGE war auf die vielen Anfragen nicht ausreichend vorbereitet und wird nun mit organisatorischen Veränderungen auf die Anforderungen der Öffentlichkeit reagieren. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus den Bereichen Unternehmenskommunikation und Standortauswahl soll die Beantwortung von Fragen künftig in die Hand nehmen. Die Öffentlichkeitsarbeit Standortauswahl wird personell weiter verstärkt.  Die BGE stellt sehr viele Informationen zur Verfügung. Die Orientierung durch das Material fällt vielen schwer. Derzeit arbeitet die BGE unter anderem an einer Suchfunktion für die Homepage  Mit der Seite www.einblicke.de bietet die BGE einfachere Einstiege in das Thema. Die BGE arbeitet daran, die Seite bekannter zu machen.  Mit Multimedia-Geschichten hat die BGE zum Zwischenbericht Teilgebiete versucht, die Grundlagen des Berichts leichter zugänglich zu machen. In Zukunft wird es mehr Beiträge geben, die Sachverhalte mit unterschiedlichen Stilelementen und Medienformen erklären  Die BGE wird weiter Erklärvideos zu besonders häufig gestellten Fragen produzieren. Doch auch die werden bisher noch nicht gut genug gefunden. Sie sind hier zu finden: www.youtube.com/BundesgesellschaftfürEndlagerung Quelle: BGE GZ: SG01101/19-4/8-2021#49 | Objekt-ID: 881818 | Stand 11.06.2021 | 3

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Origin: /Bund/BGE/Website

Tags: Standortauswahlgesetz ? Endlager ? Endlagerung ? Karte ? Akte ? Bergbau ? Naturschutzgebiet ? Öffentlichkeitsarbeit ? Standortwahl ? Wasserspeicher ? Klimawandel ? Informationsmanagement ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

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