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Berufliche Bildung

Description: Bild vergrößern Bild vergrößern Erwachsene ohne Berufsabschluss haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Knowhow und das, was sie können. Auf dem Arbeitsmarkt werden sie deshalb leicht übersehen und unterschätzt. Seit Jahresbeginn ist es möglich berufliche Kompetenzen durch eine zuständige Stelle bewerten zu lassen. Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit wurden im Berufsbildungsgesetz (Paragrafen 50b. ff BBiG) geschaffen. Als Referenzberuf für die Bewertung dient ein anerkannter Ausbildungsberuf. Voraussetzung für die Teilnahme am Validierungsverfahren ist ein Mindestalter von 25 Jahren. Außerdem müssen die Personen im Referenzberuf langjährige Erfahrung nachweisen. Diese muss mindestens den überwiegenden Teil des Berufsbildes abdecken. Im Referenzberuf darf kein Berufsabschluss vorliegen. Da das gesamte Verfahren in Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig. Für Menschen mit Behinderung gibt es Sonderregelungen, zu denen die zuständige Stelle gerne informiert. Abhängig vom Ergebnis bescheinigt die Zuständige Stelle Brandenburg die vollständige oder die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die teilweise Vergleichbarkeit bescheinigt. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Herrn Dr. Gernod Bilke, Telefon 03328 436-200 oder E-Mail gernod.bilke@lelf.brandenburg.de . Ab sofort ist Frau Klinkmüller für die Betreuung der Ausbildung in der Region Cottbus, Elbe-Elster, Oderspreewald-Lausitz und Spree-Neiße zuständig. Sie erreichen Frau Klinkmüller unter 03544 4031-73 und stephanie.klinkmueller@lelf.brandenburg.de . Herr Hornauer ist ab sofort für die Fortbildungen Geprüfter Fachagrarwirt/ Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege und Gartenbaumeister/-in, die Berufsausbildung Winzer/-in, sowie unterstützend für den Beruf Gärtner/-in im Land Brandenburg zuständig. Sie erreichen Herrn Hornauer unter 03544 4031-80 und martin.hornauer@lelf.brandenburg.de . Alle Auszubildenden, die kurz vor ihrer Abschlussprüfung stehen, möchten wir bitten, sich die folgenden Termine freizuhalten: Die genaue Adresse und der konkrete Termin werden den Auszubildenden nach Bestehen ihrer Prüfung mitgeteilt. Wir bitten Sie daher, sich diese Termine vorab zu merken. Wir freuen uns darauf, diesen besonderen Moment mit Ihnen zu feiern. Auf Basis des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses werden vor den praktischen Abschlussprüfungen die Prüfungspläne bekannt gegeben. Die Abschlussprüflinge Winter 2026, deren Betriebe in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming oder in den kreisfreien Städten Potsdam beziehungsweise Brandenburg an der Havel firmieren, werden zur praktischen Abschluss-/Wiederholungsprüfung den Plan 10 bauen. Erwachsene ohne Berufsabschluss haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Knowhow und das, was sie können. Auf dem Arbeitsmarkt werden sie deshalb leicht übersehen und unterschätzt. Seit Jahresbeginn ist es möglich berufliche Kompetenzen durch eine zuständige Stelle bewerten zu lassen. Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit wurden im Berufsbildungsgesetz (Paragrafen 50b. ff BBiG) geschaffen. Als Referenzberuf für die Bewertung dient ein anerkannter Ausbildungsberuf. Voraussetzung für die Teilnahme am Validierungsverfahren ist ein Mindestalter von 25 Jahren. Außerdem müssen die Personen im Referenzberuf langjährige Erfahrung nachweisen. Diese muss mindestens den überwiegenden Teil des Berufsbildes abdecken. Im Referenzberuf darf kein Berufsabschluss vorliegen. Da das gesamte Verfahren in Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig. Für Menschen mit Behinderung gibt es Sonderregelungen, zu denen die zuständige Stelle gerne informiert. Abhängig vom Ergebnis bescheinigt die Zuständige Stelle Brandenburg die vollständige oder die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die teilweise Vergleichbarkeit bescheinigt. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Herrn Dr. Gernod Bilke, Telefon 03328 436-200 oder E-Mail gernod.bilke@lelf.brandenburg.de . Ab sofort ist Frau Klinkmüller für die Betreuung der Ausbildung in der Region Cottbus, Elbe-Elster, Oderspreewald-Lausitz und Spree-Neiße zuständig. Sie erreichen Frau Klinkmüller unter 03544 4031-73 und stephanie.klinkmueller@lelf.brandenburg.de . Herr Hornauer ist ab sofort für die Fortbildungen Geprüfter Fachagrarwirt/ Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege und Gartenbaumeister/-in, die Berufsausbildung Winzer/-in, sowie unterstützend für den Beruf Gärtner/-in im Land Brandenburg zuständig. Sie erreichen Herrn Hornauer unter 03544 4031-80 und martin.hornauer@lelf.brandenburg.de . Alle Auszubildenden, die kurz vor ihrer Abschlussprüfung stehen, möchten wir bitten, sich die folgenden Termine freizuhalten: Die genaue Adresse und der konkrete Termin werden den Auszubildenden nach Bestehen ihrer Prüfung mitgeteilt. Wir bitten Sie daher, sich diese Termine vorab zu merken. Wir freuen uns darauf, diesen besonderen Moment mit Ihnen zu feiern. Auf Basis des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses werden vor den praktischen Abschlussprüfungen die Prüfungspläne bekannt gegeben. Die Abschlussprüflinge Winter 2026, deren Betriebe in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming oder in den kreisfreien Städten Potsdam beziehungsweise Brandenburg an der Havel firmieren, werden zur praktischen Abschluss-/Wiederholungsprüfung den Plan 10 bauen. Informationen zu den Ausbildungsabläufen in den Grünen Berufen, zur Ausbildungsvergütung, den Standorten von Berufsschulen und Überbetrieblicher Ausbildung, die Kontaktdaten der Ausbildungsberater/-innen und vieles mehr finden Sie auf den folgenden Seiten: Informationen zu den Ausbildungsabläufen in den Grünen Berufen, zur Ausbildungsvergütung, den Standorten von Berufsschulen und Überbetrieblicher Ausbildung, die Kontaktdaten der Ausbildungsberater/-innen und vieles mehr finden Sie auf den folgenden Seiten: Die Berufliche Bildung nimmt die Aufgaben der Zuständigen Stelle und der Zuständigen Behörde für berufliche Bildung im Bereich Landwirtschaft und Hauswirtschaft gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) wahr. Dazu gehören die Mitarbeiter im zentralen Referatssitz in Teltow sowie insgesamt zehn regional tätige Ausbildungsberater/innen. Die Schwerpunktaufgaben sind: Die Berufliche Bildung nimmt die Aufgaben der Zuständigen Stelle und der Zuständigen Behörde für berufliche Bildung im Bereich Landwirtschaft und Hauswirtschaft gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) wahr. Dazu gehören die Mitarbeiter im zentralen Referatssitz in Teltow sowie insgesamt zehn regional tätige Ausbildungsberater/innen. Die Schwerpunktaufgaben sind: DOWNLOAD Berufsausbildungsvertrag (für volle Funktionsfähigkeit unbedingt lokal speichern) DOWNLOAD Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung (Umschüler) DOWNLOAD Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung (Externe) DOWNLOAD Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Zeugnisses

Types:
Text(
    Editorial,
)

Tags: Cottbus ? Potsdam ? Brandenburg an der Havel ? Land Brandenburg ? Brandenburg ? Ausbildungsberuf ? Qualifikation ? Arbeitsmarkt ? Ausbildung ? Bildung ? Landwirtschaft ? Stadt ? Ausstellung ? Ausbildungsberatung ? Hauswirtschaft ?

Region: Brandenburg

Bounding boxes: 11.26573192069808° .. 14.765701804175729° x 51.35902035179683° .. 53.55870151955478°

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