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Altlasten- und Bodenschutzkataster

Description: Seit 1992 werden im Land Brandenburg Altlastenkataster zur einheitlichen Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Daten zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten sowie Verdachtsflächen und stofflichen schädlichen Bodenveränderungen geführt. Im Jahr 2024 wurde das Kataster um bodenschutzbezogene Themen erweitert und in ein Altlasten- und Bodenschutzkataster (ALBOKAT) umbenannt. Seit 1992 werden im Land Brandenburg Altlastenkataster zur einheitlichen Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Daten zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten sowie Verdachtsflächen und stofflichen schädlichen Bodenveränderungen geführt. Im Jahr 2024 wurde das Kataster um bodenschutzbezogene Themen erweitert und in ein Altlasten- und Bodenschutzkataster (ALBOKAT) umbenannt. Insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken sowie bei Bau- und Planungsvorhaben ist eine Auskunft aus dem Altlastenkataster angezeigt. Anträge auf Auskünfte zu den eventuell vorhandenen Altlasten, Altlastenverdachtsflächen oder schädliche Bodenveränderungen sind bei den territorial zuständigen unteren Bodenschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg zu stellen. Auf den Websites dieser Behörden finden sich Informationen zur Art der Antragstellung und eventuellen Kosten der Bearbeitung. Neben formlosen Anträgen ist es möglich, die Antragsformulare herunterzuladen beziehungsweise direkt online auszufüllen. Insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken sowie bei Bau- und Planungsvorhaben ist eine Auskunft aus dem Altlastenkataster angezeigt. Anträge auf Auskünfte zu den eventuell vorhandenen Altlasten, Altlastenverdachtsflächen oder schädliche Bodenveränderungen sind bei den territorial zuständigen unteren Bodenschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg zu stellen. Auf den Websites dieser Behörden finden sich Informationen zur Art der Antragstellung und eventuellen Kosten der Bearbeitung. Neben formlosen Anträgen ist es möglich, die Antragsformulare herunterzuladen beziehungsweise direkt online auszufüllen. Paragraph 11 Erfassung Die Länder können die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen regeln. zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2024 § 29     Boden- und Altlasteninformationen, Verordnungsermächtigung (2) Das Fachinformationssystem Altlasten/Bodenschutz umfasst die erhobenen Daten aus Untersuchungen über die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit des Bodens, insbesondere die Daten der Bodendauerbeobachtungsflächen, Daten zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten und sanierten Altlasten, Daten zu stofflichen und nichtstofflichen Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen, Daten zu Entsiegelungspotenzialflächen und Daten zu Standorten im Sinne des § 8 Absatz 7 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. (5) Die zuständigen Behörden erheben und erfassen Informationen über altlastverdächtige Flächen und Altlasten, Verdachtsflächen sowie stoffliche und nichtstoffliche schädliche Bodenveränderungen, soweit sie für die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich sind, in einem Kataster. … Das Kataster wird zentral vom Landesamt für Umwelt in einer automatisierten Datenbank als Bestandteil des Fachinformationssystems Altlasten/Bodenschutz eingerichtet und betrieben (zentrale Bereitstellung). (6) Die zuständigen Behörden können Standorte im Sinne des § 8 Absatz 7 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in einem Kataster erfassen. Absatz 5 gilt entsprechend. (7) Die zuständigen Behörden können Entsiegelungspotenziale in einem Kataster erfassen. Absatz 5 gilt entsprechend. (8) Vorhandene Daten über Altablagerungen und Altstandorte, die nach der Bewertung durch die zuständige Behörde die Voraussetzungen des § 2 Absatz 5 und 6 des Bundes-Bodenschutzgesetzes nicht oder nicht mehr erfüllen, werden mit besonderer Kennzeichnung weitergeführt. Paragraph 11 Erfassung Die Länder können die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen regeln. zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2024 § 29     Boden- und Altlasteninformationen, Verordnungsermächtigung (2) Das Fachinformationssystem Altlasten/Bodenschutz umfasst die erhobenen Daten aus Untersuchungen über die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit des Bodens, insbesondere die Daten der Bodendauerbeobachtungsflächen, Daten zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten und sanierten Altlasten, Daten zu stofflichen und nichtstofflichen Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen, Daten zu Entsiegelungspotenzialflächen und Daten zu Standorten im Sinne des § 8 Absatz 7 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. (5) Die zuständigen Behörden erheben und erfassen Informationen über altlastverdächtige Flächen und Altlasten, Verdachtsflächen sowie stoffliche und nichtstoffliche schädliche Bodenveränderungen, soweit sie für die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich sind, in einem Kataster. … Das Kataster wird zentral vom Landesamt für Umwelt in einer automatisierten Datenbank als Bestandteil des Fachinformationssystems Altlasten/Bodenschutz eingerichtet und betrieben (zentrale Bereitstellung). (6) Die zuständigen Behörden können Standorte im Sinne des § 8 Absatz 7 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in einem Kataster erfassen. Absatz 5 gilt entsprechend. (7) Die zuständigen Behörden können Entsiegelungspotenziale in einem Kataster erfassen. Absatz 5 gilt entsprechend. (8) Vorhandene Daten über Altablagerungen und Altstandorte, die nach der Bewertung durch die zuständige Behörde die Voraussetzungen des § 2 Absatz 5 und 6 des Bundes-Bodenschutzgesetzes nicht oder nicht mehr erfüllen, werden mit besonderer Kennzeichnung weitergeführt. Seit 1992 wurde die Software zum Altlastenkataster wiederholt den veränderten IT-Standards und fachlichen Erkenntnissen angepasst. Bei der Anpassung 2016 wurde das inhaltlich und programmtechnisch veraltete ALKAT durch das neue Altlastenkataster ‚ALKATonline‘ abgelöst. Wesentliche Inhalte wurden gesetzlich per Erlass geregelt. Die Software wurde vom Landesamt für Umwelt den unteren Bodenschutzbehörden entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurden Schulungen für alle Bearbeiter durchgeführt. Diese Umstellung auf eine zentrale Datenbank, auf die alle berechtigten Nutzer der Landkreise, kreisfreien Städte, des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe sowie des Landesamtes für Umwelt über eine Web-Anwendung zugreifen können, brachte deutliche Erleichterungen für die Erfassung und Auswertung der Daten. Vorteile des zentralen Altlastenkatasters: Zusätzlich wurde mit einem Archiv zum Altlastenkataster die Möglichkeit geschaffen, die Daten zu Grundstücken, für die keine weitere Bearbeitung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz mehr erforderlich ist und auch zukünftig nicht mehr erforderlich sein wird, zu speichern. Im Jahr 2024 wurde das Altlastenkataster um bodenschutzbezogene Inhalte erweitert und an die geänderten gesetzlichen, fachlichen und dv-technischen Anforderungen angepasst. Damit wurde die Erfassung von Erosionsflächen, Entsiegelungspotentialflächen und Aufbringungsflächen nach Paragraph 8 Absatz 6 und 7 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ermöglicht. Daneben wurde der Teil "Altlasten" an neue Vorgaben angepasst und die Benutzeroberfläche aktualisiert. Seit 1992 wurde die Software zum Altlastenkataster wiederholt den veränderten IT-Standards und fachlichen Erkenntnissen angepasst. Bei der Anpassung 2016 wurde das inhaltlich und programmtechnisch veraltete ALKAT durch das neue Altlastenkataster ‚ALKATonline‘ abgelöst. Wesentliche Inhalte wurden gesetzlich per Erlass geregelt. Die Software wurde vom Landesamt für Umwelt den unteren Bodenschutzbehörden entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurden Schulungen für alle Bearbeiter durchgeführt. Diese Umstellung auf eine zentrale Datenbank, auf die alle berechtigten Nutzer der Landkreise, kreisfreien Städte, des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe sowie des Landesamtes für Umwelt über eine Web-Anwendung zugreifen können, brachte deutliche Erleichterungen für die Erfassung und Auswertung der Daten. Vorteile des zentralen Altlastenkatasters: Zusätzlich wurde mit einem Archiv zum Altlastenkataster die Möglichkeit geschaffen, die Daten zu Grundstücken, für die keine weitere Bearbeitung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz mehr erforderlich ist und auch zukünftig nicht mehr erforderlich sein wird, zu speichern. Im Jahr 2024 wurde das Altlastenkataster um bodenschutzbezogene Inhalte erweitert und an die geänderten gesetzlichen, fachlichen und dv-technischen Anforderungen angepasst. Damit wurde die Erfassung von Erosionsflächen, Entsiegelungspotentialflächen und Aufbringungsflächen nach Paragraph 8 Absatz 6 und 7 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ermöglicht. Daneben wurde der Teil "Altlasten" an neue Vorgaben angepasst und die Benutzeroberfläche aktualisiert. Bild vergrößern Für den Teil "Altlasten" können folgende Informationen erfasst werden: Für den Teil "Nichtstoffliche schädliche Bodenveränderungen" (insbesondere Erosionsflächen) können folgende Informationen erfasst werden: Für den Teil "Entsiegelungspotentialflächen" können folgende Informationen erfasst werden: Für den Teil "Aufbringungsflächen" können folgende Informationen erfasst werden: Bild vergrößern Für den Teil "Altlasten" können folgende Informationen erfasst werden: Für den Teil "Nichtstoffliche schädliche Bodenveränderungen" (insbesondere Erosionsflächen) können folgende Informationen erfasst werden: Für den Teil "Entsiegelungspotentialflächen" können folgende Informationen erfasst werden: Für den Teil "Aufbringungsflächen" können folgende Informationen erfasst werden: Bild vergrößern Das Landesamt für Umwelt führt ein Fachinformationssystem Altlasten / Bodenschutz, bei dem die Komponenten Altlasten- und Bodenschutzkataster (ALBOKAT) und Geografisches Informationssystem (WebOffice) mittels Schnittstelle verbunden sind. Damit können die Altlasten räumlich und kartografisch dargestellt werden. Das führt insbesondere bei der Auswertung mit anderen Flächendaten (Trinkwasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Bebauungsgebiete) zu großen Erleichterungen bei der Bearbeitung. Bild vergrößern Das Landesamt für Umwelt führt ein Fachinformationssystem Altlasten / Bodenschutz, bei dem die Komponenten Altlasten- und Bodenschutzkataster (ALBOKAT) und Geografisches Informationssystem (WebOffice) mittels Schnittstelle verbunden sind. Damit können die Altlasten räumlich und kartografisch dargestellt werden. Das führt insbesondere bei der Auswertung mit anderen Flächendaten (Trinkwasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Bebauungsgebiete) zu großen Erleichterungen bei der Bearbeitung. Auskünfte und Informationen aus dem Altlastenkataster für die Öffentlichkeit sind bei den jeweiligen zuständigen unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte zu erhalten. Auskünfte und Informationen aus dem Altlastenkataster für die Öffentlichkeit sind bei den jeweiligen zuständigen unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte zu erhalten.

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Origins: /Land/Brandenburg/LfU

Tags: Land Brandenburg ? Altstandort ? Altlast ? Altlastenkataster ? Verdachtsflächenkataster ? Altablagerung ? Bodendegradation ? Kataster ? Software ? Bundesbodenschutzgesetz ? Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ? Fachinformationssystem ? Bodendauerbeobachtung ? Bergbau ? Bodenqualität ? Geologie ? Rohstoff ? Stadt ? Boden ? Standortbewertung ? Altlastverdächtige Fläche ? Datenbank ? Datenerhebung ? Wasser ?

Region: Brandenburg

Bounding boxes: 11.265731920706061° .. 14.765701804218695° x 51.3590203517953° .. 53.558701519548926°

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