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Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung

Description: Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung finden auf Basis von Bundes- und Landesprogrammen in vielen Bereichen jährliche Kontrollen statt. Zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachungsbehörden gehört es, zu kontrollieren, ob betriebliche Unternehmerinnen und Unternehmer die geltenden Rechtsvorschriften bei der Herstellung, dem Handel und dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen einhalten, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung in Bezug auf die genannten Produktgruppen zu schützen. Auf der Grundlage eines risikoorientierten Beurteilungssystems stufen die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte die Betriebe, die die genannten Produkte herstellen, verarbeiten, transportieren oder in den Handel bringen, risikoorientiert ein und legen die Kontrollhäufigkeit dieser Betriebe fest. Dieses gesetzlich vorgegebene Konzept wird in allen Bundesländern gleichermaßen umgesetzt. Die genannten Behörden sind im Rahmen der amtlichen Betriebskontrollen auch zuständig für das Ergreifen von Maßnahmen bei festgestellten Mängeln sowie für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Die Kontrollergebnisse werden jährlich zusammengefasst und ausgewertet. Für das Jahr 2024 ergaben sich für das Land Brandenburg im Bereich der Lebensmittelüberwachung folgende Ergebnisse. Im Jahr 2024 waren insgesamt über 40.000 Lebensmittelunternehmen in Brandenburg ansässig. Für 2024 liegen aufgrund eines Wechsels der Fachanwendung keine belastbaren Daten vor. Im Jahr 2023 wurden insgesamt fast 28.000 Kontrollbesuche in mehr als 16.000 Brandenburger Betrieben durchgeführt. Dabei erfolgten auch Probenahmen von Erzeugnissen im Bereich der Herstellung, im Handel sowie in Gaststätten und Imbissen. Auch die hygienische Situation in den Betrieben wurde durch die Entnahme von Hygienetupfern überprüft. Im Ergebnis dieser Kontrollen waren 2023, in etwa vergleichbar zum Vorjahr, bei 20 Prozent der überprüften Betriebe Beanstandungen zu verzeichnen. Die nachfolgende Tabelle enthält die konkreten Zahlen für 2023. Zum Vergleich sind die Daten für 2022 in Klammern angegeben. 20 Prozent der im Jahr 2023 kontrollierten Betriebe wiesen Verstöße auf. Besonders in Imbissen, Gaststätten und bei Lebensmitteleinzelhändlern wurde die Nichteinhaltung der allgemeinen Hygieneanforderungen festgestellt und geahndet. Insgesamt wurden 2024 57 (2023: 48) Betriebe zumindest zeitweilig auf behördliche Anordnung geschlossen. Dies betraf überwiegend Gaststätten und Imbisse. Im Jahr 2024 wurden durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden insgesamt 195 Bußgeldverfahren eingeleitet, damit sank die Anzahl erhobener Bußgelder gegenüber dem Vorjahr (271) leicht. Verstöße gegen die allgemeinen Hygieneanforderungen , Kennzeichnungsverstöße, Täuschung, Mängel bei Reinigung und Desinfektion und Lebensmittel, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, machten den größten Teil der Bußgeldverfahren aus. In 2024 wurden im Land Brandenburg 11.836 (2023: 11.570) Proben amtlich entnommen und im Landeslabor Berlin-Brandenburg ( LLBB ) untersucht. Eine Auswertung nach Beanstandungszahl und -gründen ist aufgrund des Wechsels der Fachanwendung im Jahr 2024 nicht möglich.  2023 wurden im Rahmen der labortechnischen Untersuchung von den 10.408 Lebensmittelproben 1.638 Proben beanstandet, was einer Beanstandungsquote von 16 Prozent entspricht. In 2022 lag die Beanstandungsquote bei 17 Prozent. Im Jahresbericht des LLBB werden Art und Anzahl der untersuchten Warengruppen sowie die einzelnen Beanstandungsgründe auch für die untersuchten Proben aus Brandenburg dargestellt. Hier sind ebenfalls die Beanstandungsquoten bei ausgewählten Lebensmittelgruppen sowie die Verteilung von wesentlichen Beanstandungsgründen bei Lebensmitteln grafisch dargestellt. Der Jahresbericht 2023 des LLBB sowie die Vorjahresberichte ab 2015 sind auf der Website https://www.landeslabor.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php/115802 als Download abrufbar. Nachfolgenden Tabelle listet die 2023 am häufigsten beanstandeten Warengruppen auf. Die Beanstandungen des Jahres 2023 der aufgelisteten Produkte waren hauptsächlich, wie auch in den Vorjahren, auf folgende Ursache zurückzuführen: Die besonders schwerwiegende Beanstandung „gesundheitsschädlich“ wurde 2023 bei einem Prozent der Proben festgestellt. Dies betraf am häufigsten Produkte aus den Warengruppen Käse, Fleischerzeugnisse sowie Fertiggerichte, die durch ihre jeweiligen mikrobiologischen Verunreinigungen als gesundheitsschädlich nach Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 eingestuft wurden. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.350 Proben der verschiedensten Warengruppen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Das LLBB untersuchte jede Probe auf circa 650 verschiedene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einschließlich deren Abbauprodukte und Metabolite. Für 2024 ist keine genaue Probenanzahl auswertbar. Unter den Proben waren 2023 265 Proben von Gemüse und 191 Proben von Obst . Davon stammten 147 Proben von Frischgemüse sowie 59 Proben von Frischobst aus dem Land Brandenburg. 2023 kam es zu zwei Höchstgehaltsüberschreitungen bei Chilischoten und je einer Höchstgehaltsüberschreitung bei Aprikosen und Rosenkohl. Im Jahr 2024 wurde eine deutlich höhere Anzahl an Höchstgehaltsüberschreitungen nachgewiesen (Siehe Tabelle) < Dimethoat Omethoat 0,05 0,016 0,01 0,01 Lambda-Cyhalothrin Pydiflumetofen 0,022 0,026 0,01 0,01 Haloxyfon Chlorpyrifos 0,372 0,03 0,01 0,01 Dimethoat 0,056 0,01 Permethrin Tolfenpyrad 0,33 0,033 0,05 0,01 Permethrin 0,23 0,05 Dimethoat Omethoat 0,03 0,036 0,01 0,01 Amtliche Kontrollen der zuständigen Behörden nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse erfolgten zusammen mit dem Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung . Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung finden auf Basis von Bundes- und Landesprogrammen in vielen Bereichen jährliche Kontrollen statt. Zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachungsbehörden gehört es, zu kontrollieren, ob betriebliche Unternehmerinnen und Unternehmer die geltenden Rechtsvorschriften bei der Herstellung, dem Handel und dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen einhalten, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung in Bezug auf die genannten Produktgruppen zu schützen. Auf der Grundlage eines risikoorientierten Beurteilungssystems stufen die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte die Betriebe, die die genannten Produkte herstellen, verarbeiten, transportieren oder in den Handel bringen, risikoorientiert ein und legen die Kontrollhäufigkeit dieser Betriebe fest. Dieses gesetzlich vorgegebene Konzept wird in allen Bundesländern gleichermaßen umgesetzt. Die genannten Behörden sind im Rahmen der amtlichen Betriebskontrollen auch zuständig für das Ergreifen von Maßnahmen bei festgestellten Mängeln sowie für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Die Kontrollergebnisse werden jährlich zusammengefasst und ausgewertet. Für das Jahr 2024 ergaben sich für das Land Brandenburg im Bereich der Lebensmittelüberwachung folgende Ergebnisse. Im Jahr 2024 waren insgesamt über 40.000 Lebensmittelunternehmen in Brandenburg ansässig. Für 2024 liegen aufgrund eines Wechsels der Fachanwendung keine belastbaren Daten vor. Im Jahr 2023 wurden insgesamt fast 28.000 Kontrollbesuche in mehr als 16.000 Brandenburger Betrieben durchgeführt. Dabei erfolgten auch Probenahmen von Erzeugnissen im Bereich der Herstellung, im Handel sowie in Gaststätten und Imbissen. Auch die hygienische Situation in den Betrieben wurde durch die Entnahme von Hygienetupfern überprüft. Im Ergebnis dieser Kontrollen waren 2023, in etwa vergleichbar zum Vorjahr, bei 20 Prozent der überprüften Betriebe Beanstandungen zu verzeichnen. Die nachfolgende Tabelle enthält die konkreten Zahlen für 2023. Zum Vergleich sind die Daten für 2022 in Klammern angegeben. 20 Prozent der im Jahr 2023 kontrollierten Betriebe wiesen Verstöße auf. Besonders in Imbissen, Gaststätten und bei Lebensmitteleinzelhändlern wurde die Nichteinhaltung der allgemeinen Hygieneanforderungen festgestellt und geahndet. Insgesamt wurden 2024 57 (2023: 48) Betriebe zumindest zeitweilig auf behördliche Anordnung geschlossen. Dies betraf überwiegend Gaststätten und Imbisse. Im Jahr 2024 wurden durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden insgesamt 195 Bußgeldverfahren eingeleitet, damit sank die Anzahl erhobener Bußgelder gegenüber dem Vorjahr (271) leicht. Verstöße gegen die allgemeinen Hygieneanforderungen , Kennzeichnungsverstöße, Täuschung, Mängel bei Reinigung und Desinfektion und Lebensmittel, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, machten den größten Teil der Bußgeldverfahren aus. In 2024 wurden im Land Brandenburg 11.836 (2023: 11.570) Proben amtlich entnommen und im Landeslabor Berlin-Brandenburg ( LLBB ) untersucht. Eine Auswertung nach Beanstandungszahl und -gründen ist aufgrund des Wechsels der Fachanwendung im Jahr 2024 nicht möglich.  2023 wurden im Rahmen der labortechnischen Untersuchung von den 10.408 Lebensmittelproben 1.638 Proben beanstandet, was einer Beanstandungsquote von 16 Prozent entspricht. In 2022 lag die Beanstandungsquote bei 17 Prozent. Im Jahresbericht des LLBB werden Art und Anzahl der untersuchten Warengruppen sowie die einzelnen Beanstandungsgründe auch für die untersuchten Proben aus Brandenburg dargestellt. Hier sind ebenfalls die Beanstandungsquoten bei ausgewählten Lebensmittelgruppen sowie die Verteilung von wesentlichen Beanstandungsgründen bei Lebensmitteln grafisch dargestellt. Der Jahresbericht 2023 des LLBB sowie die Vorjahresberichte ab 2015 sind auf der Website https://www.landeslabor.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php/115802 als Download abrufbar. Nachfolgenden Tabelle listet die 2023 am häufigsten beanstandeten Warengruppen auf. Die Beanstandungen des Jahres 2023 der aufgelisteten Produkte waren hauptsächlich, wie auch in den Vorjahren, auf folgende Ursache zurückzuführen: Die besonders schwerwiegende Beanstandung „gesundheitsschädlich“ wurde 2023 bei einem Prozent der Proben festgestellt. Dies betraf am häufigsten Produkte aus den Warengruppen Käse, Fleischerzeugnisse sowie Fertiggerichte, die durch ihre jeweiligen mikrobiologischen Verunreinigungen als gesundheitsschädlich nach Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 eingestuft wurden. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.350 Proben der verschiedensten Warengruppen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Das LLBB untersuchte jede Probe auf circa 650 verschiedene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einschließlich deren Abbauprodukte und Metabolite. Für 2024 ist keine genaue Probenanzahl auswertbar. Unter den Proben waren 2023 265 Proben von Gemüse und 191 Proben von Obst . Davon stammten 147 Proben von Frischgemüse sowie 59 Proben von Frischobst aus dem Land Brandenburg. 2023 kam es zu zwei Höchstgehaltsüberschreitungen bei Chilischoten und je einer Höchstgehaltsüberschreitung bei Aprikosen und Rosenkohl. Im Jahr 2024 wurde eine deutlich höhere Anzahl an Höchstgehaltsüberschreitungen nachgewiesen (Siehe Tabelle) < Dimethoat Omethoat 0,05 0,016 0,01 0,01 Lambda-Cyhalothrin Pydiflumetofen 0,022 0,026 0,01 0,01 Haloxyfon Chlorpyrifos 0,372 0,03 0,01 0,01 Dimethoat 0,056 0,01 Permethrin Tolfenpyrad 0,33 0,033 0,05 0,01 Permethrin 0,23 0,05 Dimethoat Omethoat 0,03 0,036 0,01 0,01 Amtliche Kontrollen der zuständigen Behörden nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse erfolgten zusammen mit dem Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung . Das Land Brandenburg setzt sich neben den jährlich zu bearbeitenden regulären Untersuchungsprogrammen des Bundes auch eigene Untersuchungsschwerpunkte im Rahmen der Überwachung von Lebensmitteln sowie dem Non-Food-Bereich. Im Jahr 2024 wurden vier Landesprogramme geplant und durchgeführt. Nachfolgend werden die Landesprogramme und ihre Ergebnisse vorgestellt. Das Land Brandenburg setzt sich neben den jährlich zu bearbeitenden regulären Untersuchungsprogrammen des Bundes auch eigene Untersuchungsschwerpunkte im Rahmen der Überwachung von Lebensmitteln sowie dem Non-Food-Bereich. Im Jahr 2024 wurden vier Landesprogramme geplant und durchgeführt. Nachfolgend werden die Landesprogramme und ihre Ergebnisse vorgestellt. Der Hintergrund zu diesem Landesprogramm ist die korrekte Kennzeichnung, da es sich bei der „Berliner Currywurst“ ohne Darm um eine geographisch geschützte Angabe (g.g.A) mit besonderen Anforderungen an Herstellungsort, Zusammensetzung etc. handelt. Die Berliner Currywurst ist auch ins Markenverzeichnis beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen.  Die Berliner Currywurst darf also nur in Berlin hergestellt werden und muss von einer bestimmten Qualität sein. Die Currywurst ohne Angaben „Berliner“ sollte eine Brühwurst mittlerer Qualität, mit oder ohne Darm sein. Wenn keine weiteren Angaben gemacht werden, besteht eine Currywurst immer aus Schweine- und/oder Rindfleisch. Wird sogenanntes Separatorenfleisch mitverwendet, muss es entsprechend gekennzeichnet sein. Auch die Einhaltung der Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Allergenen wurde überprüft. Von 30 amtlichen Proben waren 11 Proben (37 %) ohne Beanstandung. Der häufigste Beanstandungsgrund war in 14 Fällen (47 %) eine fehlende oder unkorrekte Zusatzstoffkennzeichnung. In jeweils 6 Fällen war die Kennzeichnung von mitverarbeitetem Geflügelfleisch bzw. die Allergenkennzeichnung fehlerhaft. Dabei sind auch mehrfache Fehler an einer Probe möglich. Lediglich eine Probe (3 %) war im Bereich Mikrobiologie so auffällig, dass sie nicht zum Verzehr geeignet war. Der Hauptteil der Beanstandungsgründe war dementsprechend im Bereich Kennzeichnung zu finden. Der Hintergrund zu diesem Landesprogramm ist die korrekte Kennzeichnung, da es sich bei der „Berliner Currywurst“ ohne Darm um eine geographisch geschützte Angabe (g.g.A) mit besonderen Anforderungen an Herstellungsort, Zusammensetzung etc. handelt. Die Berliner Currywurst ist auch ins Markenverzeichnis beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen.  Die Berliner Currywurst darf also nur in Berlin hergestellt werden und muss von einer bestimmten Qualität sein. Die Currywurst ohne Angaben „Berliner“ sollte eine Brühwurst mittlerer Qualität, mit oder ohne Darm sein. Wenn keine weiteren Angaben gemacht werden, besteht eine Currywurst immer aus Schweine- und/oder Rindfleisch. Wird sogenanntes Separatorenfleisch mitverwendet, muss es entsprechend gekennzeichnet sein. Auch die Einhaltung der Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Allergenen wurde überprüft. Von 30 amtlichen Proben waren 11 Proben (37 %) ohne Beanstandung. Der häufigste Beanstandungsgrund war in 14 Fällen (47 %) eine fehlende oder unkorrekte Zusatzstoffkennzeichnung. In jeweils 6 Fällen war die Kennzeichnung von mitverarbeitetem Geflügelfleisch bzw. die Allergenkennzeichnung fehlerhaft. Dabei sind auch mehrfache Fehler an einer Probe möglich. Lediglich eine Probe (3 %) war im Bereich Mikrobiologie so auffällig, dass sie nicht zum Verzehr geeignet war. Der Hauptteil der Beanstandungsgründe war dementsprechend im Bereich Kennzeichnung zu finden. Ertrag und Qualität der Olivenernte sind stark von Umwelteinflüssen wie Wetterbedingungen und Schädlingsbefall abhängig. Die hohe Beliebtheit von Olivenöl der Güteklasse „nativ extra“ und die aufwändige Herstellung führen dazu, dass diese Öle sehr hochpreisig und gewinnbringende Verfälschungen attraktiv sind. Olivenöl gehört regelmäßig zu den Top 10 der am häufigsten gefälschten Lebensmittel mit zumeist falschen Angaben in Bezug auf die Qualitätsstufe oder Streckung mit anderen, billigeren Pflanzenölen. Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung anderer Bundesländer (z. B. Baden-Württemberg ) bestätigen, dass es bei Olivenöl regelmäßig zu einer hohen Beanstandungsquote kommt, die überwiegend auf allgemeine Kennzeichnungsmängel und die Verwendung nicht zugelassener gesundheits- und nährwertbezogener Angaben zurückzuführen sind. In einem Landesprogramm sollten daher die Identität, Frischeparameter sowie die Qualität von als nativ extra und nativ ausgewiesenen Olivenölen untersucht werden. Von den 16 eingesendeten Proben (15x Olivenöl nativ extra, eine Mischung aus Oliven- und Sonnenblumenöl) wurde keine beanstandet. Ertrag und Qualität der Olivenernte sind stark von Umwelteinflüssen wie Wetterbedingungen und Schädlingsbefall abhängig. Die hohe Beliebtheit von Olivenöl der Güteklasse „nativ extra“ und die aufwändige Herstellung führen dazu, dass diese Öle sehr hochpreisig und gewinnbringende Verfälschungen attraktiv sind. Olivenöl gehört regelmäßig zu den Top 10 der am häufigsten gefälschten Lebensmittel mit zumeist falschen Angaben in Bezug auf die Qualitätsstufe oder Streckung mit anderen, billigeren Pflanzenölen. Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung anderer Bundesländer (z. B. Baden-Württemberg ) bestätigen, dass es bei Olivenöl regelmäßig zu einer hohen Beanstandungsquote kommt, die überwiegend auf allgemeine Kennzeichnungsmängel und die Verwendung nicht zugelassener gesundheits- und nährwertbezogener Angaben zurückzuführen sind. In einem Landesprogramm sollten daher die Identität, Frischeparameter sowie die Qualität von als nativ extra und nativ ausgewiesenen Olivenölen untersucht werden. Von den 16 eingesendeten Proben (15x Olivenöl nativ extra, eine Mischung aus Oliven- und Sonnenblumenöl) wurde keine beanstandet. Seit mehreren Jahren untersucht Brandenburg hier erzeugte Honige auf Pflanzenschutzmittelrückstände, u. a. Glyphosat. Die 13 auf Glyphosatrückstände untersuchten Proben waren ohne Nachweis. Von den 35 weiteren, auf sonstige Pflanzenschutzmittelrückstände untersuchten Honigproben wurden in 20 (57 %) Rückstände von PSM nachgewiesen, wobei keine Höchstgehaltsüberschreitungen zu verzeichnen waren. Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung von Kreuzkräutern auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und Blühflächen in Brandenburg wurden nach der erstmaligen Untersuchung in 2023 auch im Jahr 2024 Honigproben zur Untersuchung auf Pyrrolizidinalkaloide (PA) genommen. In den 34 untersuchten Proben wurde in einem Honig (3 %) ein hoher Wert an PA ermittelt. Aufgrund fehlender Höchstwerte in Honig wurde keine Beanstandung ausgesprochen. Es erfolgte - entsprechend der Empfehlung des BfR Nr. 038/2011 - eine freiwillige Rücknahme vom Markt. Seit mehreren Jahren untersucht Brandenburg hier erzeugte Honige auf Pflanzenschutzmittelrückstände, u. a. Glyphosat. Die 13 auf Glyphosatrückstände untersuchten Proben waren ohne Nachweis. Von den 35 weiteren, auf sonstige Pflanzenschutzmittelrückstände untersuchten Honigproben wurden in 20 (57 %) Rückstände von PSM nachgewiesen, wobei keine Höchstgehaltsüberschreitungen zu verzeichnen waren. Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung von Kreuzkräutern auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und Blühflächen in Brandenburg wurden nach der erstmaligen Untersuchung in 2023 auch im Jahr 2024 Honigproben zur Untersuchung auf Pyrrolizidinalkaloide (PA) genommen. In den 34 untersuchten Proben wurde in einem Honig (3 %) ein hoher Wert an PA ermittelt. Aufgrund fehlender Höchstwerte in Honig wurde keine Beanstandung ausgesprochen. Es erfolgte - entsprechend der Empfehlung des BfR Nr. 038/2011 - eine freiwillige Rücknahme vom Markt. Tätowiermittel, die zur permanenten Einbringung von Farbstoffen in die Haut, Schleimhaut oder den Augapfel verwendet werden, unterliegen seit der Novellierung der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) klar definierten Anforderungen hinsichtlich Inhaltsstoffen, Kennzeichnung sowie Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure entlang der Lieferkette. Ziel des Landesprogramms war es, die Einhaltung dieser Vorschriften in Tätowierstudios durch umfassende Betriebskontrollen und laboranalytische Untersuchungen der verwendeten Tätowiermittel sicherzustellen. Die Untersuchung der 15 eingesandten Proben ergab ein durchweg kritisches Bild: Jede einzelne Probe wies Beanstandungen auf, was einer Beanstandungsquote von 100 % entspricht. Dies zeigt, dass die eingesetzten Tätowiermittel in den untersuchten Studios nicht den geltenden Anforderungen der REACH-Verordnung und der Tätowiermittelverordnung entsprechen. Bei allen 15 eingesandten Tätowiermitteln lagen erhebliche Kennzeichnungsmängel vor: Unter anderem fehlten wichtige Sicherheitshinweise sowie Hinweise auf Chrom(VI) und Nickel. Zudem wies das Verzeichnis der Bestandteile diverse Unvollständigkeiten auf. Auch bei der Kennzeichnung der Chargen traten Mängel auf, insbesondere bezüglich der Lesbarkeit. Darüber hinaus entsprach die grundlegende Produktbezeichnung häufig nicht den Vorgaben. Bei etwa 40 % der Proben wurde eine unzutreffende oder unklare Deklaration bemängelt, die sowohl Verbraucher als auch Tätowierer in die Irre führen können. Darüber hinaus wurden in insgesamt 9 Proben (60 %) stoffliche Mängel festgestellt. Dabei wurden unter anderem Benzoesäure (5 Proben), Benzisothiazolinone (2 Proben), Kobalt (1 Probe) und Anilin (1 Probe) nachgewiesen. Nach der REACH-Verordnung dürfen Tätowiermittel, die solche Stoffe enthalten, seit dem 4. Januar 2022 nicht mehr für Tätowierungszwecke verwendet werden, wenn die Konzentration dieser Stoffe bestimmte Grenzwerte erreicht oder überschreitet. Zudem wird die Informationspflicht gegenüber der tätowierten Person nach der REACH-Verordnung (Art. 67 in Verbindung mit Anhang XVII, Eintrag 75 Nr. 7) unzureichend erfüllt. Demnach muss der Tätowierer der tätowierten Person ein Informationsblatt oder entsprechende Hinweise auf der Verpackung oder in der Gebrauchsanweisung bereitstellen. In der Praxis geschieht dies jedoch entweder gar nicht oder nur mündlich, was den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht. Tätowiermittel, die zur permanenten Einbringung von Farbstoffen in die Haut, Schleimhaut oder den Augapfel verwendet werden, unterliegen seit der Novellierung der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) klar definierten Anforderungen hinsichtlich Inhaltsstoffen, Kennzeichnung sowie Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure entlang der Lieferkette. Ziel des Landesprogramms war es, die Einhaltung dieser Vorschriften in Tätowierstudios durch umfassende Betriebskontrollen und laboranalytische Untersuchungen der verwendeten Tätowiermittel sicherzustellen. Die Untersuchung der 15 eingesandten Proben ergab ein durchweg kritisches Bild: Jede einzelne Probe wies Beanstandungen auf, was einer Beanstandungsquote von 100 % entspricht. Dies zeigt, dass die eingesetzten Tätowiermittel in den untersuchten Studios nicht den geltenden Anforderungen der REACH-Verordnung und der Tätowiermittelverordnung entsprechen. Bei allen 15 eingesandten Tätowiermitteln lagen erhebliche Kennzeichnungsmängel vor: Unter anderem fehlten wichtige Sicherheitshinweise sowie Hinweise auf Chrom(VI) und Nickel. Zudem wies das Verzeichnis der Bestandteile diverse Unvollständigkeiten auf. Auch bei der Kennzeichnung der Chargen traten Mängel auf, insbesondere bezüglich der Lesbarkeit. Darüber hinaus entsprach die grundlegende Produktbezeichnung häufig nicht den Vorgaben. Bei etwa 40 % der Proben wurde eine unzutreffende oder unklare Deklaration bemängelt, die sowohl Verbraucher als auch Tätowierer in die Irre führen können. Darüber hinaus wurden in insgesamt 9 Proben (60 %) stoffliche Mängel festgestellt. Dabei wurden unter anderem Benzoesäure (5 Proben), Benzisothiazolinone (2 Proben), Kobalt (1 Probe) und Anilin (1 Probe) nachgewiesen. Nach der REACH-Verordnung dürfen Tätowiermittel, die solche Stoffe enthalten, seit dem 4. Januar 2022 nicht mehr für Tätowierungszwecke verwendet werden, wenn die Konzentration dieser Stoffe bestimmte Grenzwerte erreicht oder überschreitet. Zudem wird die Informationspflicht gegenüber der tätowierten Person nach der REACH-Verordnung (Art. 67 in Verbindung mit Anhang XVII, Eintrag 75 Nr. 7) unzureichend erfüllt. Demnach muss der Tätowierer der tätowierten Person ein Informationsblatt oder entsprechende Hinweise auf der Verpackung oder in der Gebrauchsanweisung bereitstellen. In der Praxis geschieht dies jedoch entweder gar nicht oder nur mündlich, was den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht. Auch Onlinehändler unterliegen der amtlichen Überwachung durch die zuständigen Behörden. Für die Überwachung von Lebensmitteln , kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (beispielsweise Schmuck) und Lebensmittelkontaktmaterialien (zum Beispiel Teller) sind die örtlichen Behörden zuständig. Im Land Brandenburg sind dies die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Im Allgemeinen erfolgt die amtliche Überwachung durch Kontrollen am Ort der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmers. Im Bereich des Onlinehandels sind jedoch neue Konzepte gefragt, weil Onlinehändler über die Grenzen der örtlich zuständigen Behörden hinaus agieren. Deshalb bedarf es spezieller technischer Einrichtungen und besonderer technischer Expertisen, um Verbraucherinnen und Verbraucher auch in diesen Handelssegmenten effektiv zu schützen und um die zuständigen Behörden der Länder bei der Durchführung der amtlichen Überwachung zu unterstützen. Auch Onlinehändler unterliegen der amtlichen Überwachung durch die zuständigen Behörden. Für die Überwachung von Lebensmitteln , kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (beispielsweise Schmuck) und Lebensmittelkontaktmaterialien (zum Beispiel Teller) sind die örtlichen Behörden zuständig. Im Land Brandenburg sind dies die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Im Allgemeinen erfolgt die amtliche Überwachung durch Kontrollen am Ort der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmers. Im Bereich des Onlinehandels sind jedoch neue Konzepte gefragt, weil Onlinehändler über die Grenzen der örtlich zuständigen Behörden hinaus agieren. Deshalb bedarf es spezieller technischer Einrichtungen und besonderer technischer Expertisen, um Verbraucherinnen und Verbraucher auch in diesen Handelssegmenten effektiv zu schützen und um die zuständigen Behörden der Länder bei der Durchführung der amtlichen Überwachung zu unterstützen. G@ZIELT ist seit 2013 die länderfinanzierte Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“. Sie führt vorbereitende Tätigkeiten für die amtliche Überwachung des Onlinehandels mit Erzeugnissen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und mit Tabakerzeugnissen für alle Bundesländer durch. Als zentrale Recherchestelle kann G@ZIELT durch Spezialisierung den Herausforderungen des Onlinehandels begegnen und seine Expertise weiter ausbauen. Damit ist G@ZIELT den Bundesländern eine wichtige Unterstützung bei der Überwachung des Onlinehandels. Bei den Recherchen liegt der Fokus der Zentralstelle auf der Identifizierung von Angeboten risikobehafteter Produkte, die die Verbraucherinnen und Verbraucher eventuell gesundheitlich schädigen oder täuschen können sowie nicht bei den Behörden registrierten online handelnden Lebensmittelunternehmen. G@ZIELT führt dazu unter anderem Recherchen auf Grundlage von Meldungen aus den europäischen Schnellwarnsystemen RASFF und RAPEX durch. Ausführliche Informationen über die Recherchearbeit von G@ZIELT sowie Ergebnisse der Internetrecherchen der vergangenen Jahre in Form der G@ZIELT-Jahresberichte können ebenfalls über die Website "Internethandel" des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgerufen werden. G@ZIELT ist seit 2013 die länderfinanzierte Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“. Sie führt vorbereitende Tätigkeiten für die amtliche Überwachung des Onlinehandels mit Erzeugnissen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und mit Tabakerzeugnissen für alle Bundesländer durch. Als zentrale Recherchestelle kann G@ZIELT durch Spezialisierung den Herausforderungen des Onlinehandels begegnen und seine Expertise weiter ausbauen. Damit ist G@ZIELT den Bundesländern eine wichtige Unterstützung bei der Überwachung des Onlinehandels. Bei den Recherchen liegt der Fokus der Zentralstelle auf der Identifizierung von Angeboten risikobehafteter Produkte, die die Verbraucherinnen und Verbraucher eventuell gesundheitlich schädigen oder täuschen können sowie nicht bei den Behörden registrierten online handelnden Lebensmittelunternehmen. G@ZIELT führt dazu unter anderem Recherchen auf Grundlage von Meldungen aus den europäischen Schnellwarnsystemen RASFF und RAPEX durch. Ausführliche Informationen über die Recherchearbeit von G@ZIELT sowie Ergebnisse der Internetrecherchen der vergangenen Jahre in Form der G@ZIELT-Jahresberichte können ebenfalls über die Website "Internethandel" des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgerufen werden. Weitere Informationen zu G@ZIELT sowie Hinweise für sicheres Einkaufen im Internet finden Sie auf der Website Internethandel des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Weitere Informationen zu G@ZIELT sowie Hinweise für sicheres Einkaufen im Internet finden Sie auf der Website Internethandel des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

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Origins: /Land/Brandenburg/MLEUV

Tags: Ländliche Entwicklung ? Landschaftspflege ? Pflanzenschutzmittel ? Permethrin ? Land Brandenburg ? Alkylphosphat ? Flurbereinigung ? Gemüse ? Gesundheitsgefährdung ? Brandenburg ? Chlorpyrifos ? Altlast ? Wiese ? Ordnungswidrigkeit ? Nahrungsproduktion ? Steinobst ? Verkeimung ? Bußgeld ? Pestizidrückstand ? Fleisch ? Waldschutz ? Wasserqualität ? Abfallwirtschaft ? Gewässerschutz ? Stadt ? Boden ? Forst ? Abbauprodukt ? Hochwasserschutz ? Kosmetisches Mittel ? Waldumbau ? Tabakerzeugnis ? Landwirtschaft ? Lebensmittel ? Lebensmittelüberwachung ? Umwelt ? Verbraucherschutz ? Wasserwirtschaft ? Naturschutz ? Umweltgeologie ? Agrar ? Veterinärwesen ?

Region: Brandenburg

Bounding boxes: 11.265731920706061° .. 14.765701804218695° x 51.3590203517953° .. 53.558701519548926°

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