Description: Tierische Nebenprodukte sind sämtliche vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind oder aus kommerziellen Gründen vom Unternehmer von der Lebensmittelkette ausgeschlossen wurden und für andere Zwecke als zum menschlichen Verzehr verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Tierische Nebenprodukte können unabhängig davon, wo sie anfallen, ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt darstellen. Zudem können durch tierische Nebenprodukte Tierseuchen, wie zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche oder die Schweinepest, ausgelöst werden. Um dieses Risiko zu begrenzen, müssen tierische Nebenprodukte so verwertet oder beseitigt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt. Die Zuordnung zu einer Risikokategorie bestimmt die jeweils zulässige Verwendung beziehungsweise Beseitigung. Tierische Nebenprodukte sind sämtliche vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind oder aus kommerziellen Gründen vom Unternehmer von der Lebensmittelkette ausgeschlossen wurden und für andere Zwecke als zum menschlichen Verzehr verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Tierische Nebenprodukte können unabhängig davon, wo sie anfallen, ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt darstellen. Zudem können durch tierische Nebenprodukte Tierseuchen, wie zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche oder die Schweinepest, ausgelöst werden. Um dieses Risiko zu begrenzen, müssen tierische Nebenprodukte so verwertet oder beseitigt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt. Die Zuordnung zu einer Risikokategorie bestimmt die jeweils zulässige Verwendung beziehungsweise Beseitigung. Zu den Materialien mit dem höchsten Risiko zählen zum Beispiel Material der Kategorie 1 ist durch Verbrennung oder Mitverbrennung unschädlich zu beseitigen. Die Verbrennung oder Mitverbrennung dieser Materialien kann mit oder ohne Vorbehandlung erfolgen. Zu den Materialien mit dem höchsten Risiko zählen zum Beispiel Material der Kategorie 1 ist durch Verbrennung oder Mitverbrennung unschädlich zu beseitigen. Die Verbrennung oder Mitverbrennung dieser Materialien kann mit oder ohne Vorbehandlung erfolgen. Zu dieser Kategorie zählen unter anderem: Material der Kategorie 2 kann verbrannt, teilweise in Biogas- oder Kompostierungsanlagen eingesetzt oder zur Herstellung von organischen Düngemitteln verwendet werden. Zu dieser Kategorie zählen unter anderem: Material der Kategorie 2 kann verbrannt, teilweise in Biogas- oder Kompostierungsanlagen eingesetzt oder zur Herstellung von organischen Düngemitteln verwendet werden. Zur Kategorie 3 zählen zum Beispiel: Material der Kategorie 3 kann wie Kategorie 1- oder 2-Material beseitigt oder verwendet werden und zusätzlich zur Herstellung von Futtermittelausgangsstoffen für Nutztiere oder Futtermitteln für Heimtiere verwendet werden. Zur Kategorie 3 zählen zum Beispiel: Material der Kategorie 3 kann wie Kategorie 1- oder 2-Material beseitigt oder verwendet werden und zusätzlich zur Herstellung von Futtermittelausgangsstoffen für Nutztiere oder Futtermitteln für Heimtiere verwendet werden. Sämtliche Unternehmer, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten durchführen, müssen dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zum Zwecke einer behördlichen Registrierung anzeigen. Die Anzeige hat beim örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittel-überwachungsamt zu erfolgen. Für die Anzeige sollte das Formular „Antrag Registrierung TNP Betriebsarten“ (siehe Downloads) genutzt werden. Bestimmte Tätigkeiten beziehungsweise Betriebe (wie zum Beispiel Verarbeitungsbetriebe, Biogasanlagen, Zwischenbehandlungsbetriebe oder Heimtierfutterhersteller) bedürfen einer Zulassung. Die Zulassung ist gesondert zu beantragen. Nähere Hinweise zum Antragsverfahren erteilen die jeweils örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsämter. Für Material der Kategorie 1 sowie für bestimmte Materialien der Kategorie 2 besteht eine Pflicht zur Beseitigung. Die Pflicht zur Beseitigung dieser tierischen Nebenprodukte obliegt in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Beseitigungspflicht ist in Brandenburg auf das Unternehmen SecAnim GmbH, An der Landwehr, 17139 Malchin übertragen worden. Tierkörper von verendeten oder getöteten Tieren sind vom Tierhalter diesem Unternehmen zu überlassen. Für die Anmeldung zur Abholung können folgende Kontaktdaten genutzt werden: SecAnim GmbH Niederlassung Bresinchen Neuzeller Straße 29 03172 Guben +49 3561 6846-11 oder -12 +49 3561 6846-20 E-Mail: tierannahme.bresinchen@secanim.de Seit kurzem bietet die SecAnim auch die Möglichkeit einer Anmeldung über die SecAnim-Plus-APP an. Bei Rückfragen zur Nutzung dieser App wenden Sie sich bitte direkt an die Niederlassung der SecAnim GmbH in Bresinchen. Für die Abholung, Sammlung und Verarbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten werden kostendeckende Entgelte erhoben. Für die Beseitigung von landwirtschaftlichen Nutztieren hat der Besitzer gemäß den Vorgaben in Paragraph 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) lediglich 60 Prozent der anfallenden Kosten zu tragen. Die übrigen Kosten werden jeweils hälftig durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch das Land Brandenburg getragen. Sämtliche Unternehmer, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten durchführen, müssen dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zum Zwecke einer behördlichen Registrierung anzeigen. Die Anzeige hat beim örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittel-überwachungsamt zu erfolgen. Für die Anzeige sollte das Formular „Antrag Registrierung TNP Betriebsarten“ (siehe Downloads) genutzt werden. Bestimmte Tätigkeiten beziehungsweise Betriebe (wie zum Beispiel Verarbeitungsbetriebe, Biogasanlagen, Zwischenbehandlungsbetriebe oder Heimtierfutterhersteller) bedürfen einer Zulassung. Die Zulassung ist gesondert zu beantragen. Nähere Hinweise zum Antragsverfahren erteilen die jeweils örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsämter. Für Material der Kategorie 1 sowie für bestimmte Materialien der Kategorie 2 besteht eine Pflicht zur Beseitigung. Die Pflicht zur Beseitigung dieser tierischen Nebenprodukte obliegt in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Beseitigungspflicht ist in Brandenburg auf das Unternehmen SecAnim GmbH, An der Landwehr, 17139 Malchin übertragen worden. Tierkörper von verendeten oder getöteten Tieren sind vom Tierhalter diesem Unternehmen zu überlassen. Für die Anmeldung zur Abholung können folgende Kontaktdaten genutzt werden: SecAnim GmbH Niederlassung Bresinchen Neuzeller Straße 29 03172 Guben +49 3561 6846-11 oder -12 +49 3561 6846-20 E-Mail: tierannahme.bresinchen@secanim.de Seit kurzem bietet die SecAnim auch die Möglichkeit einer Anmeldung über die SecAnim-Plus-APP an. Bei Rückfragen zur Nutzung dieser App wenden Sie sich bitte direkt an die Niederlassung der SecAnim GmbH in Bresinchen. Für die Abholung, Sammlung und Verarbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten werden kostendeckende Entgelte erhoben. Für die Beseitigung von landwirtschaftlichen Nutztieren hat der Besitzer gemäß den Vorgaben in Paragraph 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) lediglich 60 Prozent der anfallenden Kosten zu tragen. Die übrigen Kosten werden jeweils hälftig durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch das Land Brandenburg getragen.
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Editorial,
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Origins: /Land/Brandenburg/MLEUV
Tags: Ländliche Entwicklung ? Landschaftspflege ? Land Brandenburg ? Flurbereinigung ? Gesundheitsgefährdung ? Tierkörperbeseitigung ? Organischer Dünger ? Brandenburg ? Maul- und Klauenseuche ? Altlast ? Biogasanlage ? Mitverbrennung ? Vieh ? Heimtier ? Kompostierungsanlage ? Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz ? Futtermittel ? Reststoff ? Tierkörper ? Tierseuche ? Umweltgefährdung ? Waldschutz ? Wasserqualität ? Gewässerschutz ? Stadt ? Abfallwirtschaft ? Hochwasserschutz ? Forst ? Waldumbau ? Umwelt ? Verbraucherschutz ? Wasserwirtschaft ? Naturschutz ? Landwirtschaft ? Boden ? Umweltgeologie ? Veterinärwesen ? Agrar ?
Region: Brandenburg
Bounding boxes: 11.26573192069808° .. 14.765701804175729° x 51.35902035179683° .. 53.55870151955478°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32009R1069 (Unbekannt)Downloads
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https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/service/sitemap/#panel839750 (Unbekannt)Formular „Anzeige Registrierung TNP Betriebe“
https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/formular_anzeige_registrierung_tnp_betriebe.4546599.pdf (PDF)Adressen der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~veterinaer-und-lebensmittelueberwachungsaemter (Unbekannt)tierannahme.bresinchen@secanim.de
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