Description: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Kürzung der Zuteilung für die Energiewirtschaft in der 2. Handelsperiode für rechtens erklärt und die Klage des Energieversorgers RWE gegen die sogenannte Veräußerungskürzung für Energieanlagen abgewiesen. Das BVerwG bestätigte damit in dieser grundlegenden Frage des Emissionshandels die Urteile der Vorinstanzen sowie seine Urteile von Oktober und Dezember 2012. Hier hatten in verschiedenen Verfahren insgesamt sechs Unternehmen geklagt.
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PressRelease,
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Tags: Leipzig ? Emissionszertifikat ? Nationales Emissionshandelsregister ? Emissionshandel ? Klimaschutzinstrument ? Energiewirtschaft ? Emissionsbericht ?
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Language: Deutsch
Issued: 2013-03-04
Presseinformation 11/2013
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