Description: Das am 15. Mai 2023 verabschiedete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024, die Kosten für Einwegkunststoffprodukte zu tragen, die in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelt werden. Für die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds inklusive der Auszahlung an Anspruchsberechtigte – wie beispielsweise Kommunen, die Reinigungsleistungen erbringen – richtete das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein. Nachdem die Plattform zunächst nur für die Registrierung inländischer Hersteller bereitstand, können sich dort seit dem 1. August 2024 auch Anspruchsberechtigte sowie ausländische Hersteller registrieren. DIVID ermöglicht die Einnahme und Verwaltung des sich jährlich auf bis zu 430 Millionen Euro belaufenden Fondsvolumens.
Text(
PressRelease,
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Origins: /Bund/UBA/Website
Tags: Einwegkunststofffondsgesetz ? Einwegkunststoffprodukt ? Kommune ? Reinigungsleistung ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2024-08-01
Time ranges: 2024-08-01 - 2024-08-01
Homepage Einwegkunststofffonds
http://www.einwegkunststofffonds.de/ (Webseite)UBA-Themenseite Einwegkunststofffonds
https://www.umweltbundesamt.de/ewkf (Webseite)Accessed 1 times.