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Schutz des Naturhaushaltes vor den Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft in Wäldern und im Weinbau

Description: ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ (PSM) mit Luftfahrzeugen auszubringen, darf wegen hoher Risiken für die Umwelt nur für Wälder und Weinbausteillagen ausnahmsweise genehmigt werden. Der Bericht bestätigt die fachliche Angemessenheit von Risikominderungsmaßnahmen, an die das ⁠ UBA ⁠ seine Zustimmung zur Genehmigung von PSM zu diesem Einsatzzweck gebunden hatte. Die Autoren stellen aber auch fest, dass Fledermäuse zukünftig stärker in der Bewertung der Umweltrisiken berücksichtigt werden sollten. Der Bericht empfiehlt außerdem, den Einsatz in FFH-Gebieten stärker einzuschränken und zur Kompensation der Auswirkungen des PSM-Einsatzes die naturschutzfachliche Pflege von Weinbergflächen stärker zu fördern. Veröffentlicht in Texte | 21/2017.

Types:
Text {
    text_type: Publication,
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Origin: /Bund/UBA/Webseite

Tags: Fledermaus ? Pflanzenschutzmittel ? Umweltbundesamt ? Weinbau ? Entschädigung ? Pflanzenschutzmittelanwendung ? FFH-Gebiet ? Luftfahrzeug ? Risikominderung ? Umweltgefährdung ? Umweltrisikobewertung ? Wald ? Naturschutz ?

License: other-closed

Language: Deutsch

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Issued: 2017-03-01

Time ranges: 2017-03-01 - 2017-03-01

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