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Fachinformation Trinkwasser und Badebeckenwasser - Nr.: 12/2024

Description: Liebe Leserin, lieber Leser, nach § 53 Absatz 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen, die Untersuchungen nach § 31 TrinkwV durchführen, verpflichtet, jeweils bis zum Ablauf des 1. März, erstmals bis zum Ablauf des 1. März 2026, Daten zu den im vorangegangenen Kalenderjahr durchgeführten Untersuchungen auf den Parameter Legionella spec. zu melden. Zur Konkretisierung der an das Umweltbundesamt zu übermittelnden Daten wurde nun auf der Internetseite Meldung von Daten zu durchgeführten Legionellenuntersuchungen folgende Aktualisierung vorgenommen: Information des Umweltbundesamtes - Meldung von Daten zu durchgeführten Legionellenuntersuchungen an das Umweltbundesamt gemäß § 53 Absatz 4 Trinkwasserverordnung Formular_Meldungen_UBA_TrinkwV_Para_53_Abs_41 Ihre Abteilung "Trinkwasser- und Badebeckenwasserhygiene" des Umweltbundesamtes

Types:
Text {
    text_type: News,
}

Origin: /Bund/UBA/Website

Tags: Schwimm- und Badebeckenwasser ? Trinkwasserverordnung ? Trinkwasser ? Legionellen ? Bäderhygiene ? Trinkwasseruntersuchungsstelle ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2024-12-13

Time ranges: 2024-12-13 - 2024-12-13

Status

Quality score

Accessed 1 times.