Description: Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Feinstaub (PM10) Die wichtigsten Fakten Zwischen 2010 und 2021 ging der Anteil der Bevölkerung, der PM10 -Konzentrationen oberhalb des WHO -Richtwertes ausgesetzt war, von 90,5 % auf 20,3 % zurück. Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich, um die Feinstaubbelastung weiter zu reduzieren. Neue EU-Grenzwerte für Feinstaub, die im Rahmen der Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinie ab 2030 gelten sollen, sollen sich an den neuen Richtwerten der WHO orientieren. Welche Bedeutung hat der Indikator? Feinstaub in der Atemluft ist gesundheitsschädlich. Die Feinstaubpartikel werden über das Atemwegssystem aufgenommen. Je nach Größe dringen sie unterschiedlich tief in die Atemwege ein. Besonders kleine Partikel können über das Lungengewebe bis ins Blut gelangen. Feinstaub gilt als Auslöser für diverse Krankheiten(siehe „Feinstaub“ ). Feinstaub entsteht vorwiegend durch menschliche Aktivitäten, wie beispielsweise bei Verbrennungsvorgängen oder durch mechanische Prozesse (z.B. Reifen- und Bremsabrieb). Ein Teil des Feinstaubs entsteht in der Atmosphäre durch chemische Reaktionen gasförmiger Luftschadstoffe (wie Stickoxide und Ammoniak) und wird daher als „sekundärer“ Feinstaub bezeichnet. Der Indikator erfasst die Belastungssituation in Deutschland auf Basis der Messstationen im ländlichen und städtischen Hintergrund. Vergleichsweise höher belastete Messstellen an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen oder in der Nähe von großen Industrieanlagen werden nicht mit einbezogen. Daher ist davon auszugehen, dass der hier verwendete Ansatz die Belastungssituation tendenziell unterschätzt. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Im gesamten Betrachtungszeitraum war ein nennenswerter Teil der Bevölkerung Deutschlands Feinstaub-Konzentrationen oberhalb des aktuellen WHO -Richtwertes für die PM10 -Fraktion ausgesetzt. Dieser beträgt 15 µg/m³ im Jahresmittel. Allerdings ist die Anzahl der in Deutschland betroffenen Menschen im Vergleich von 2010 und 2021 deutlich von rund 74 Mio. auf 16,9 Mio. Personen zurückgegangen. Maßnahmen zur Emissionsminderung , insbesondere im Verkehr, haben während der letzten Jahre bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Feinstaubbelastung in Deutschland geführt. Ein weiterer Rückgang der Belastung ist vor allem durch die Maßnahmen des nationalen Luftreinhalteprogrammes der Bundesregierung zu erwarten ( BReg 2019 ). Bei Umsetzung dieser Maßnahmen (insbesondere dem „Kohleausstieg“ und Verringerung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft) können die Emissionen von Feinstaub und seinen Vorläufergasen bis 2030 deutlich reduziert werden. Zum Schutz der Gesundheit sind allerdings noch weitgreifendere Maßnahmen erforderlich, um die Feinstaubkonzentrationen erheblich stärker abzusenken und den Richtwert der WHO für PM10 flächendeckend einzuhalten. Mit der EU-Luftqualitäts-Richtlinie wurde für die Feinstaubfraktion PM10 ein Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresdurchschnitt zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgeschrieben (EU-RL 2008/50/EG). Dieser Wert wurde in Deutschland in den letzten Jahren nicht mehr überschritten. Aktuell wird die Richtlinie jedoch überarbeitet mit dem Ziel, sich zukünftig enger an den WHO-Empfehlungen zu orientieren. Derzeit wird der Vorschlag für einen neuen EU-Grenzwert für PM10 ab 2030 von 20 µg/m³ im Jahresmittel diskutiert. Wie wird der Indikator berechnet? Für den Indikator werden Modelldaten des chemischen Transportmodells REM-CALGRID mit PM10 -Messdaten der Immissionsmessnetze der Bundesländer und des UBA kombiniert und auf die gesamte Fläche Deutschlands übertragen. Dabei werden für den Indikator nur die Messstationen berücksichtigt, die keinem direkten Feinstaubausstoß z.B. aus dem Verkehr ausgesetzt sind. Die PM10-Daten werden anschließend mit räumlichen Informationen zur Bevölkerungsdichte kombiniert. Der methodische Ansatz ist in Kallweit et al. 2013 beschrieben.
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Feinstaubemission ? Messstation ? Ammoniakemission ? Ammoniak ? Feinstaubwert ? Messstellennetz ? PM10 ? Bremsenabrieb ? EU-Luftqualitätsrichtlinie ? Immissionsüberwachung ? Stickoxide ? Verkehrsaufkommen ? Mechanisches Verfahren ? Feinstaubbelastung ? Landwirtschaftliche Emissionen ? Feinstaub ? Atemtrakt ? Nationales Luftreinhalteprogramm ? Gesundheitsschutz ? Bevölkerungsdichte ? Allgemeine Gesundheit ? Industrieanlage ? Luftschadstoff ? Blut ? Jahresmittelwert ? Jahresgrenzwert ? Emissionsminderung ? Kohleausstieg ? EU-Grenzwert ? Anthropogener Einfluss ? Atmosphäre ? Partikel ? Richtwert ? Verkehr ? Chemische Reaktion ?
Region: Dessau-Roßlau
Bounding boxes: 12.23361° .. 12.23361° x 51.82389° .. 51.82389°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2023-06-15
Time ranges: 2023-06-15 - 2023-06-15
Website <eur-lex.europa.eu> – Sie verlassen umweltbundesamt.de (Ansicht erscheint in neuem Fenster). Beachten Sie bitte unseren Haftungshinweis für externe Links im Datenschutzhinweis.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32008L0050 (Webseite)Website Photocase (Ansicht erscheint in neuem Fenster)
http://www.photocase.com/ (Webseite)Nationales Luftreinhalteprogramm der Bundesrepublik Deutschland 2019
https://www.umweltbundesamt.de/nlrp2019 (Webseite)Sie öffnen eine PDF-Datei (Ansicht öffnet in neuem Fenster).
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/360/publikationen/berechnung_belastung_feinstaub_dtl_s_18-24.pdf (PDF)Anteil der von Überschreitung des WHO-Richtwertes für Feinstaub (PM10) betroffenen Bevölkerung
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/dateien/de-en_indikator_gesu-05_pm10-belast-bev-feinstaub_2023-06-15.xlsx (Microsoft Excel Spreadsheet)Anteil der von Überschreitung des WHO-Richtwertes für Feinstaub (PM10) betroffenen Bevölkerung
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/dateien/de_indikator_gesu-05_pm10-belast-bev-feinstaub_2023-06-15.pdf (PDF)Feinstaub
https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/feinstaub (Webseite)Accessed 1 times.