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Polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoff

Description: Polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoff Einstimmig unterstützten alle EU-Mitgliedstaaten vor Kurzem den deutschen Vorschlag, Benzo[a]pyren als besonders besorgniserregenden ⁠ Stoff ⁠ auf die ⁠ REACH ⁠-Kandidatenliste aufzunehmen. Benzo[a]pyren gehört zur Stoffgruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (⁠ PAK ⁠). Die Chemikalie gilt wie einige andere ⁠ PAK ⁠ als krebserregend (Carcinogen) und ist daher ein sogenannter CMR-Stoff ( C ancerogen, M utagen oder R eproduktionstoxisch). Für das Umweltbundesamt ist die Chemikalie auch deshalb besorgniserregend, weil sie in der Umwelt langlebig ist ( P ersistent), sich stark in Organismen anreichert ( B ioakkumulierend) und sehr giftig ( T oxisch) für Wasserorganismen ist. Damit sind die Kriterien für einen ⁠ PBT ⁠-Stoff erfüllt. Wegen der CMR und der PBT-Eigenschaften hatte Deutschland Benzo[a]pyren als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) zur Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste vorgeschlagen. Bei Untersuchungen finden Prüflabore Benzo[a]pyren regelmäßig in Erzeugnissen wie Werkzeuggriffen oder Badeschuhen. Die Chemikalie wird allerdings Gummiartikeln nicht absichtlich zugesetzt. Benzo[a]pyren kann in Teerölen und bestimmten Ölen aus der Erdölverarbeitung enthalten sein. Diese Öle können Kunststoffen als Weichmacher oder zur Färbung beigemischt werden. Bestimmte PAK – darunter Benzo[a]pyren sind in Erzeugnissen EU-weit gesetzlich geregelt (EU Nr. 1272/2013). Damit sind Erzeugnisse mit einem Gehalt von mehr als 1 mg/kg (0.0001%) eines der acht krebserregenden PAK verboten. Für Spielzeug und Babyartikel gilt ein Grenzwert von 0,5 mg/kg (0,00005%). Diese Grenzwerte gelten auch für Teile von Erzeugnissen, die mit menschlicher Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommen können. Die Aufnahme von Benzo[a]pyren auf die REACH-Kandidatenliste ergänzt dieses Verbot, denn ab sofort können Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich ihre Auskunftsrechte für PAK-haltige Produkte nutzen. Handel und Hersteller sind verpflichtet für alle Erzeugnisse Auskunft zu erteilen, die mehr als 0,1 % Benzo[a]pyren enthalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundsamtes: Auskunftsrechte und Verzeichnis der zuständigen Länderbehörden aktualisierte Kandidatenliste Hintergrundpapier FAQ Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe Kritische Eigenschaften

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
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Origin: /Bund/UBA/Webseite

Tags: Kunststoff ? Benzo(a)pyren ? Aromatischer Kohlenwasserstoff ? CMR-Stoff ? SVHC-Kandidat ? Auskunftsrecht ? Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ? Petrochemische Industrie ? Weichmacher ? Kreosot ? Kinderspielzeug ? Karzinogen ? Chemikalien ? Haut ? Gewässerorganismen ? REACH ? Grenzwert ?

Region: Dessau-Roßlau

Bounding boxes: 12.23361° .. 12.23361° x 51.82389° .. 51.82389°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

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Issued: 2016-06-21

Time ranges: 2016-06-21 - 2016-06-21

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