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Ausstieg aus dem Flammschutzmittel HBCD

Description: Ausstieg aus dem Flammschutzmittel HBCD Wärmedämmung wird angesichts der Klimaveränderungen immer dringender. Polystyroldämmstoffe oder auch Rückenbeschichtungen von Vorhängen und Möbelbezugsstoffen oder Beschichtungen von Gehäusekunststoffen werden künftig kein Flammschutzmittel HBCD mehr enthalten dürfen. Im Mai 2013 ist die Chemikalie Hexabromcyclododecan, kurz HBCD, unter der internationalen Stockholm-Konvention als persistenter, also in der Umwelt schwer abbaubarer, organischer Schadstoff (⁠ POP ⁠) identifiziert worden. Dies bedeutet, dass es in absehbarer Zeit zu einem weltweiten Handels- und Verwendungsverbot der Chemikalie kommen wird. HBCD ist zurzeit noch das wirtschaftlich wichtigste Flammschutzmittel für Dämmstoffe aus Polystyrol. Wir haben für Sie zusammengestellt, warum der ⁠ Stoff ⁠ nicht mehr verwendet werden soll, welche Übergangsfristen voraussichtlich in der EU gelten, welche Alternativen es gibt und wie HBCD-haltige Dämmstoffe zu entsorgen sind.

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
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Origin: /Bund/UBA/Webseite

Tags: Dämmstoff ? Polystyrol ? Flammschutzmittel ? Wärmedämmung ? Hexabromcyclododecan ? Anwendungsverbot ? Beschichtung ? Stockholmer Konvention ? Chemikalien ? Organischer Schadstoff ? Klimawandel ? Übergangsfrist ?

Region: Dessau-Roßlau

Bounding boxes: 12.23361° .. 12.23361° x 51.82389° .. 51.82389°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2014-02-26

Time ranges: 2014-02-26 - 2014-02-26

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