Description: <p> <p>Anlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen können sich von einzelnen Pflichten des EU-Emissionshandels (EU-ETS 1) befreien lassen. Im Gegenzug müssen diese Kleinemittenten Ausgleichszahlungen leisten oder Maßnahmen zur Emissionsminderung ergreifen. Vom 19.08. bis 16.09.2024 können alle Interessierten Stellung zu den beantragten Befreiungen nehmen.</p> </p><p>Anlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen können sich von einzelnen Pflichten des EU-Emissionshandels (EU-ETS 1) befreien lassen. Im Gegenzug müssen diese Kleinemittenten Ausgleichszahlungen leisten oder Maßnahmen zur Emissionsminderung ergreifen. Vom 19.08. bis 16.09.2024 können alle Interessierten Stellung zu den beantragten Befreiungen nehmen.</p><p> <p>Anlagen, die in den Jahren 2021-2023 jeweils weniger als 15.000 Tonnen CO2-Äquivalente emittiert haben, als Verbrennungsanlage über weniger als 35 Megawatt Feuerungswärmeleistung verfügen und keine Restgase oder Wärme mit einer anderen Anlage, die am EU-Emissionshandel (EU-ETS 1) teilnimmt, austauschen, erfüllen die Voraussetzungen eines Kleinemittenten nach § 16 Emissionshandelsverordnung 2030. Sie können gemäß § 16 Absatz 1 Emissionshandelsverordnung 2030 auf Antrag von einzelnen Pflichten des EU-ETS 1 für den zweiten Zuteilungszeitraum 2026-2030 der vierten Handelsperiode befreit werden. Die Kleinemittenten müssen im Gegenzug entweder eine Ausgleichszahlung leisten oder alternativ die Emissionen ihrer Anlage mindern.</p> <p>Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe d) der Emissionshandelsrichtlinie und § 22 der Emissionshandelsverordnung 2030 sehen vor, dass vor der Befreiung von Kleinemittenten die Öffentlichkeit zu den Anträgen Stellung nehmen kann. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt wird am 19.08.2024 die vierwöchige Konsultationsphase starten und auf ihrer <a href="https://www.dehst.de/DE/Europaeischer-Emissionshandel/Anlagenbetreiber/Kleinemittenten-2026-2030/kleinemittenten-2026-2030_node.html">Internetseite</a> eine Liste mit den Namen der Anlagen, den beantragten „gleichwertigen Maßnahmen“ sowie die von den Anlagen in den Jahren 2021 bis 2023 verursachten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen zur Verfügung stellen.</p> <p>Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können bis zum 16.09.2024 Stellungnahmen zu den beantragten Befreiungen per E-Mail an <a href="mailto:emissionshandel@dehst.de">emissionshandel@dehst.de</a> eingereicht werden.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Text(
Editorial,
)
Tags: Treibhausgasemission ? Europäischer Emissionshandel ? Umweltbundesamt ? Luft ? Emissionshandel ? Emissionshandelsrichtlinie ? Abfall ? Chemikalien ? Emissionsminderung ? Energie ? Umwelttechnik ? Verbrennungsanlage ? Klimaschutz ? Lärm ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? CO2-Äquivalent ? Gesundheit ? Landwirtschaft ? Nachhaltigkeit ? Ressource ? Umwelt ? Verkehr ? Wasser ? Umweltschutz ? Boden ? Kleinemittent ?
Region: Dessau-Roßlau
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Modified: 2024-08-19
Last harvest: 12.05.2026 00:31
Europäischer Emissionshandel: Befreiung von Kleinemittenten
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