Description: Beobachtungsliste für Chemikalien in Gewässern aktualisiert Die EU-Kommission hat die Beobachtungsliste zur EU-Wasserrahmenrichtlinie zum zweiten Mal seit 2015 angepasst. Diese Liste enthält Chemikalien, deren Überwachung schwierig ist oder verstärkt werden soll. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie in Gewässern an repräsentativen Probenahmestellen messen. Das Messprogramm dient der EU-weiten Datensammlung und soll die Risikobewertung und das -management für neue prioritäre Stoffe unterstützen. Die Beobachtungsliste definiert ein EU-weites Messprogramm für Stoffe in der aquatischen Umwelt, für die keine ausreichenden Daten aus der Gewässerüberwachung vorliegen. Ausgewählt werden Stoffe, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten in die Gewässer gelangen können und für die es Probleme bei der Überwachung gibt, z.B. weil die Bestimmungsgrenzen der chemischen Analytik sehr niedrig sind. Die Beobachtungsliste enthält maximal 14 Stoffe oder Stoffgruppen zusammen mit Angaben zur Überwachungsmatrix (z.B. Wasser oder Sediment), zu Analysemethoden und Nachweisgrenzen. Sie wurde erstmalig 2015 verabschiedet und muss alle 2 Jahre aktualisiert werden. Ein Stoff darf maximal 4 Jahre auf der Liste verbleiben. In den vergangenen Monaten hat die EU-Kommission die Beobachtungsliste basierend auf den Arbeiten des Joint Research Centre überarbeitet. Für die hormonell wirksamen Chemikalien 17-alpha-Ethinylöstradiol (EE2), 17-beta-Östradiol (E2) und Östron (E1), die Pflanzenschutzmittel Methiocarb und Neonicotinoide sowie bestimmte Makrolid-Antibiotika lief 2019 der Überwachungszeitraum von maximal vier Jahren aus. Die nun vorliegenden Messungen für diese Stoffe werden für die Priorisierungsverfahren der WRRL genutzt. In die Beobachtungsliste werden dafür die Antibiotika Sulfamethoxazol und Trimethoprim, das Antidepressivum Venlafaxin und sein Metabolit O-Desmethylvenlafaxin, eine Gruppe von Azolen bestehend aus den Arzneimitteln Clotrimazol, Fluconazol und Miconazol und sieben Pestiziden (Imizalil, Ipconazol, Metconazol, Penconazol, Prochloraz, Tebuconazol, Tetraconazol) aufgenommen. Die Fungizide Famoxadon und Dimoxystrobin werden ebenfalls auf die Beobachtungsliste gesetzt. Das Insektizid Metaflumizon und die Antibiotika Amoxicillin und Ciprofloxacin verbleiben auf der Beobachtungsliste, weil sie noch keine vier Jahre beobachtet werden und noch nicht ausreichend Daten vorliegen. Die Beobachtungsliste wurde mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1161 der Kommission aktualisiert. Innerhalb der nächsten sechs Monate starten die Bundesländer die Überwachung dieser Stoffe an 24 repräsentativen Messtellen und berichten jährlich über das UBA die Daten an das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET).
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Fungizid ? Antibiotikum ? Pflanzenschutzmittel ? Insektizid ? Messstation ? Umweltbundesamt ? Antidepressivum ? Pestizid ? Arzneimittel ? Europäische Kommission ? EIONET ? Neonicotinoide ? Analytische Chemie ? Gewässerüberwachung ? Messprogramm ? Stoffwechselprodukt ? Wasserrahmenrichtlinie ? Prioritäre Stoffe ? Analyseverfahren ? Chemikalien ? Nachweisgrenze ? Aquatisches Ökosystem ? Sediment ? Endokrin aktive Substanz ? Bestimmungsgrenze ? Datenerhebung ? Risikobewertung ?
Region: Dessau-Roßlau
Bounding boxes: 12.23361° .. 12.23361° x 51.82389° .. 51.82389°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2020-08-28
Time ranges: 2020-08-28 - 2020-08-28
Website Photocase (Ansicht erscheint in neuem Fenster)
http://www.photocase.com/ (Webseite)Arbeiten des Joint Research Centre
https://ec.europa.eu/jrc/en/publication/selection-substances-3rd-watch-list-under-water-framework-directive (Webseite)Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1161
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32020D1161&from=EN (Webseite)Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1161
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020D1161&from=EN (Webseite)Durchführungsbeschluss (EU) 2015/495
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1529502651043&uri=CELEX%3A32015D0495 (Webseite)Durchführungsbeschluss (EU) 2018/840
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32018D0840 (Webseite)Richtlinie 2000/60/EG
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2020.257.01.0032.01.ENG&toc=OJ%3AL%3A2020%3A257%3ATOC (Webseite)Chemische Qualitätsanforderungen und Bewertung
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/fluesse/ueberwachung-bewertung/chemisch (Webseite)Accessed 1 times.