Description: Wassergefährdende Stoffe Stoffe und Gemische können eine Gefahr für Gewässer sein. Sie müssen deshalb entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) – bzw. als „allgemein wassergefährdend“ oder „nicht wassergefährdend“ – eingestuft werden. Das Einstufungsverfahren für Stoffe und Gemische ist in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt, welche das bisherige Einstufungsverfahren nach Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) fortschreibt. Aufgrund der WGK und der Tonnage der gehandhabten wassergefährdenden Stoffe legt die AwSV einheitliche Anforderungen für Anlagen bundesweit fest. Damit soll eine Gefährdung von Grund- und Oberflächengewässern bei der Lagerung und Handhabung der Stoffe ausgeschlossen werden. Außerdem bietet die Einstufung für Anlagenbetreiber, Vollzugsbehörden vor Ort sowie im Falle eines Unfalls für die örtlichen Feuerwehren eine aggregierte Gefährlichkeitskennzahl. So müssen sie die Relevanz aller Kombinationen von Gefährlichkeitsmerkmalen für den Gewässerschutz nicht im Einzelnen beurteilen. Die WGK-Einstufung schafft darüber hinaus den Anreiz, besonders gefährliche oder schlecht untersuchte Stoffe durch solche, die weniger wassergefährdend und gut untersucht sind, zu ersetzen. Hinweise zu anlagenbezogenen Regelungen finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes im Artikel „Anlagensicherheit“ unter dem „Thema“ „Wirtschaft und Konsum“. Hinweise zu den rechtlichen Regelungen finden Sie im Artikel „Rechtliche Grundlagen“. Hinweise zum Einstufungsverfahren finden Sie im Artikel „WGK-Einstufung“. Die AwSV unterscheidet die WGK-Einstufung von Stoffen und Gemischen. Hierbei ist für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse folgendes zu beachten (siehe auch § 2 Begriffsbestimmungen der AwSV): Ein „ Stoff “ ist ein chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren. Ein Reaktionsgemisch, das nicht weiter getrennt und aufgearbeitet wird, kann als Stoff betrachtet werden. Gleiches gilt für Stoffe, die aufgrund ihrer (teilweisen) natürlichen Herkunft eine komplexe chemische Zusammensetzung aufweisen (z. B. Mineralölprodukte oder Fettsäureester). Die Einstufung von Stoffen in WGK muss nach den Vorgaben von Anlage 2 Nummer 1 AwSV dokumentiert und dem Umweltbundesamt vorgelegt werden. Das Formular kann online über das Bundesportal ausgefüllt und übermittelt werden. Eine Vorschau und die Verlinkung zum Formular finden Sie über die Seite Bundesportal | Selbsteinstufung von Stoffen hinsichtlich ihrer Wassergefährdung - Dokumentation . Übergangsweise ist auch die Verwendung des Dokumentationsformblatts 1 für Stoffe möglich. Unterschriebene Einstufungsdokumentationen sind zu richten an: Auf dem Postweg : Umweltbundesamt Fachgebiet IV 2.6 Wassergefährdende Stoffe Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Oder per E-Mail an: WGK [at] uba [dot] de Gemische bestehen aus zwei oder mehr Stoffen (Komponenten). Die Einstufung von Gemischen findet eigenverantwortlich statt, wobei der Betreiber die Dokumentation seiner Einstufung (Dokumentationsformblatt 2 oder 3 für Gemische) der zuständigen wasserrechtlichen Genehmigungsbehörde vorlegen und nicht beim Umweltbundesamt einreichen muss. Erzeugnisse werden nicht in eine WGK eingestuft. Für die Anwendung der AwSV ist die Frage, ob es sich chemikalienrechtlich um Erzeugnisse handelt oder nicht, nicht entscheidend. Maßgebend ist, ob mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne von § 62 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. § 2 Absatz 2 AwSV (sowohl Stoffe als auch Gemische) in einer Anlage umgegangen wird. Ist dies der Fall, ist die AwSV zu beachten. Das Chemikalienrecht macht keine Vorgabe für das Wasserrecht. Ob das betrachtete Objekt selbst als wassergefährdender Stoff anzusehen ist oder ob durch Umgang mit dem Objekt mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird (z. B. bei einem Hydraulikaggregat), ist für die Eröffnung des Anwendungsbereichs der AwSV ebenfalls unerheblich. Informationsveranstaltung zur AwSV von 2017 Informationsveranstaltung zur AwSV von 2019 Informationsveranstaltung zur AwSV von 2020
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/UBA/Webseite
Tags: Dessau-Roßlau ? Genehmigungsbehörde ? Chemikalienrecht ? Chemische Zusammensetzung ? Gewässergefährdung ? Wasserhaushaltsgesetz ? Wasserrecht ? Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ? Anlagensicherheit ? Erdölprodukt ? Konsum ? Oberflächengewässer ? Produktionstechnik ? Rechtsgrundlage ? Wassergefährdende Stoffe ? Gewässerschutz ? Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe ? Wassergefährdungsklasse ?
Region: Dessau-Roßlau
Bounding boxes: 12.23361° .. 12.23361° x 51.82389° .. 51.82389°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-01-10
Time ranges: 2025-01-10 - 2025-01-10
Website Photocase (Ansicht erscheint in neuem Fenster)
http://www.photocase.com/ (Webseite)Website Bundesportal – Sie verlassen umweltbundesamt.de (Ansicht erscheint in neuem Fenster). Beachten Sie bitte unseren Haftungshinweis für externe Links im Datenschutzhinweis.
https://verwaltung.bund.de/leistungsbeantragung/de/leistung/99090019261000/herausgeber/LeiKa-103327056/region/00/vorschau#0 (Webseite)Datenbank Rigoletto
https://webrigoletto.uba.de/Rigoletto/ (Webseite)Daten: Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/industrie/unfaelle-wassergefaehrdenden-stoffen (Webseite)Informationsveranstaltung zur AwSV von 2019
https://www.umweltbundesamt.de/dokument/informationsveranstaltung-awsv-2019 (Webseite)Informationsveranstaltung zur AwSV von 2017
https://www.umweltbundesamt.de/dokument/informationsveranstaltung-wgk-einstufung-nach-awsv (Webseite)Fachinformationsveranstaltungen für Stakeholder über Neuerungen bei der Einstufung von wassergefährdenden Stoffen nach der neuen Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen „AwSV“
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fachinformationsveranstaltungen-fuer-stakeholder (Webseite)Stoff
https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar (Webseite)Informationsveranstaltung zur AwSV von 2020
https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/fachinformationsveranstaltung-wgk-einstufung-nach-0 (Webseite)AwSV 2017
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/369/dokumente/awsv_bgbl117s0905_75158_0.pdf (PDF)Formblatt 1: Stoffe
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/369/dokumente/awsv_form1_edit_0.pdf (PDF)Formblatt 2: Gemische
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/369/dokumente/awsv_form2_edit_1.pdf (PDF)Formblatt 3: feste nwg Gemische
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/369/dokumente/awsv_form3_edit_0.pdf (PDF)Begründung zur AwSV
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/369/dokumente/begruendung_awsv.pdf (PDF)Fließschema zur Gemischeinstufung
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/369/dokumente/flowchart_gemische_awsv_dd_23_08_2017.pdf (PDF)Fragenkatalog zur AwSV
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/369/dokumente/fragenkatalog_zur_awsv_auf_internetseite_0.pdf (PDF)AwSV (english draft 2015)
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/369/dokumente/notification_draft_2015_394_d_en.pdf (PDF)VwVwS 2005 (a.K. 02.08.2017)
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/dokumente/vwvws_2005.pdf (PDF)VwVwS 1999 (a.K. 02.08.2017)
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/419/dokumente/bundesanzeiger.pdf (PDF)Accessed 1 times.