Description: Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen „besonders besorgniserregenden Stoffen“ zu schützen. Eine entsprechende Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH würde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so ein UBA-Rechtsgutachten. Eine weitere, einfache Verbesserung wäre, ein verbindliches, standardisiertes Kommunikationsformat einzuführen, in dem Hersteller für ihre Erzeugnisse neben dem Namen der enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe auch deren Konzentration und die Gesamtmenge sowie Hinweise zu gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren Verwendung und Entsorgung angeben müssen.
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/UBA/Website
Tags: REACH-Verordnung ? Außenhandel ? Kinderspielzeug ? EU-Chemikalienrecht ? Besonders besorgniserregender Stoff ? Chemikalienrecht ? REACH ? Bekleidungstextilien ? Schadstoffe in Produkten ? Sportartikel ?
Region: Dessau-Roßlau
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2016-12-29
Time ranges: 2016-12-29 - 2016-12-29
Workshop-Dokumentation: Vorstellung der Projektergebnisse
http://sofia-darmstadt.de/index.php?id=604 (Webseite)Website Photocase (Ansicht erscheint in neuem Fenster)
http://www.photocase.com/ (Webseite)Publikation: Authorisation for SVHC in imported articles
https://enveurope.springeropen.com/articles/10.1186/s12302-016-0090-9 (Webseite)Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACH
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/staerkung-der-regelungen-fuer-import-erzeugnisse-in (Webseite)Accessed 1 times.