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Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vor Umbruch

Description: <p>Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vor Umbruch</p><p>Rund 500 deutsche Unternehmen sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihre Geschäftsberichte aufzunehmen. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen künftig mehr Unternehmen berichten und einheitliche Standards anwenden. Eine Studie im Auftrag des UBA empfiehlt klare Anforderungen für die Berichterstattung über Ziele, Maßnahmen und Leistungsindikatoren sowie zur Treibhausgasneutralität.</p><p>Seit 2017 gilt in Deutschland und der EU eine Berichtspflicht für bestimmte große Unternehmen. Die zugrundeliegende „CSR-Richtlinie“ (2014/95/EU) wird aktuell auf EU-Ebene umfassend überarbeitet. Nach dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission von April 2021 könnten in Deutschland künftig rund 15.000 und europaweit knapp 50.000 Unternehmen mehr Transparenz über nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen herstellen müssen. Damit die Unternehmen diese Informationen auch möglichst glaubwürdig und vergleichbar berichten, sind einheitliche Standards vorgesehen. Die EU-Kommission hat die „European Financial Reporting Advisory Group” (EFRAG) beauftragt, die Standards vorzubereiten. Eine Task Force erstellt aktuell - unter Beteiligung des Umweltbundesamts (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) - die ersten Entwürfe.</p><p>Das UBA hat in der Studie<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/empfehlungen-fuer-die-gestaltung-von-standards-zur">„Empfehlungen für die Gestaltung von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“</a>Empfehlungen erarbeiten lassen, wie die Standards eine aussagekräftige Berichterstattung über Umweltthemen befördern können. Die Autor*innen des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), Arqum und des Fair Finance Institutes (FaFin) sehen drei wichtige Stellschrauben, die von EFRAG bei der Entwicklung der Standards berücksichtigt werden sollten:</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/empfehlungen-fuer-die-gestaltung-von-standards-zur">Die Empfehlungen beruhen auf einer breit angelegten empirischen Untersuchung zur Klima- und Umweltberichterstattung deutscher Unternehmen</a>, in der die CSR-Berichtspflicht für die Jahre 2018 und 2019 evaluiert wurde. Zusätzlich wurden weitere einschlägige Studien betrachtet und Interviews mit ausgewählten Expert*innen durchgeführt.</p><p>Auch auf internationaler Ebene gibt es Bestrebungen zu einheitlichen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen. Die International Financial Reporting Standards (IFRS)-Stiftung hat am 3. November 2021 die Einrichtung eines International Sustainability Standards Board (ISSB) verkündet und Prototypen für einen Klimaberichtsstandard und generellen Nachhaltigkeitsberichtsstandard veröffentlicht. Die Standards des künftigen ISSB werden auf die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen fokussieren, die aus finanzieller Sicht wesentlich sind. Die Berichtsstandards im Rahmen der europäischen CSR-Richtlinie sollen hingegen das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“ verfolgen. Sie werden zusätzlich auch Transparenz über die wesentlichen Auswirkungen eines Unternehmens auf Mensch und Umwelt einfordern.</p>

Types:
Text(
    Editorial,
)

Origins: /Bund/UBA/Website

Tags: Berichtspflicht ? Europäische Kommission ? Umweltauswirkung ? Nachhaltigkeitsmanagement ? Interview ? Umweltbundesamt ? Umweltmanagement ? Europäische Gemeinschaften ? CSR-Richtlinie ? Studie ? Berichterstattung ? Nachhaltigkeitsbericht ? Nachhaltige Unternehmensführung ? Empirische Untersuchung ? Nachhaltige Finanzen ? nicht-finanzielle Berichterstattung ?

Region: Dessau-Roßlau

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2022-02-01

Time ranges: 2022-02-01 - 2022-02-01

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