Description: Nach der im vergangenen Jahr erfolgten Reform der EU-weiten Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte wird nun die Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene unterhalb der EU-Schwellenwerte reformiert: Am 7. Februar 2017 ist die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Das neue Regelwerk soll im Frühjahr 2017 in Kraft treten und die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1) ersetzen. Dafür müssen die maßgeblichen haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder auf die neue UVgO Bezug nehmen. Die UVgO folgt strukturell der neuen Vergabeverordnung (VgV), sodass sich öffentliche Auftraggeber wie auch die Unternehmen bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen an einer ähnlichen Regelungsstruktur orientieren können und teils auch inhaltlich ähnliche Regeln beachten müssen. So wurden nun in der UVgO diverse Regelungen zur Berücksichtigung von Umweltaspekten integriert, die bereits für den Oberschwellenbereich gelten. Dazu zählt insbesondere die Möglichkeit zur Forderung von Gütezeichen als Nachweis (§ 24 UVgO).
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/UBA/Website
Tags: Umweltfreundliche Beschaffung ? Öffentliche Beschaffung ? Öffentliches Unternehmen ? Vergaberecht ? Vergaberechtsreform ?
Region: Dessau-Roßlau
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2017-02-21
Time ranges: 2017-02-21 - 2017-02-21
BMWi: Reform der nationalen Vergaben
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/reform-der-nationalen-vergaben.html (Webseite)BMWi: Erläuterungen zur Unterschwellenvergabeordnung
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/U/unterschwellenvergabeordnung-uvgo-erlaeuterungen.pdf;jsessionid=FC526B57604AE30643808E74909F2B8E?__blob=publicationFile&v=4 (Webseite)BMWi: Unterschwellenvergabeordnung
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/U/unterschwellenvergabeordnung-uvgo.pdf;jsessionid=FC526B57604AE30643808E74909F2B8E?__blob=publicationFile&v=4 (Webseite)Website Photocase (Ansicht erscheint in neuem Fenster)
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