Description: Das Sächsische Oberbergamt vollzieht das Bundesberggesetz und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften. Schwerpunkte des Vollzuges sind die Zulassung von Betriebsplänen der Bergbauunternehmen und die operative Betriebsaufsicht. Die Zulassungen sind nach rechtlichen Anforderungen bestimmt, teilweise in komplexe Planfeststellungsverfahren eingebettet. Darüber hinaus obliegt der Bergbehörde der Vollzug wasser-, abfall- und immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben.
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